Ist man nach der Ausbildung in der Steuerverwaltung mittlerer dienst (Beamter) Finanzwirt sofort ...

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Ich geh mal von BaWü aus. Wenn Du dort die Ausbildung anfängst, dann hebst Du am 15. September des Jahres die Finger und legst den Eid ab. Dann erhältst Du eine Urkunde in welcher steht:

"Ich ernenne Said28 zum Finanzanwärter im Beamtenverhältnis auf Widerruf".

Dann bist Du Beamter. Wenn Du die Laufbahnprüfung für den mittleren Dienst bestehst und auch den Übernahmeschnitt erreicht hast, dann stehst Du exakt zwei Jahre später, wieder am 15. September erneut vor dem Amtsleiter und leistest Deinen Eid. Dann erhältst Du eine Urkunde in welcher steht:

"Ich ernenne Said28 zum Steuersekretär zur Anstellung im Beamtenverhältnis auf Probe."

Nach Ablauf der 2-4 jährigen Probezeit (je nach Bundesland unterschiedlich) darfst Du erneut zum Amtsleiter und legst ein letztes Mal den Eid ab. Dieses Mal steht dann auf der Urkunde:

"Ich ernenne Said28 zum Steuersekretär im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit."

Super DH!!!!

@said28

War ein Fehler drin. Anwärter auf den mittleren Dienst führen die Dienstbezeichnung "Steueranwärter". Finanzanwärter sind Anwärter auf den gehobenen Dienst.

Der Rest passt soweit.

Wenn Du die Laufbahnprüfung bestanden hast wirst Du in der Regel übernommen und bist dann "Beamter auf Probe". Während der Ausbildung bist Du "Beamter auf Widerruf". Rein rechtlich wirst Du mit Ablauf des Tages,an dem Du die Laufbahnprüfung bestanden hast, entlassen (um 24:00 Uhr). Mit beginn des neuen Tages (um 00:00 Uhr) wirst Du dann als Beamter auf Probe eingestellt.

Fast. Man bleibt Beamter auf Widerruf bis das Ausbildungsdienstverhältnis beendet ist. Dieses endet mit Ablauf des Tages X um 24.00 Uhr.

Wenn man übernommen wird, dann mit Beginn des Tages Y. Voraussetzung ist allerdings, dass man an dem Tag oder davor seine Ernennungsurkunde erhält.

Übernommen wird man meist nur, wenn man die Laufbahnprüfung bestanden hat.

Also meine Schwester hat bei einer Kreisverwaltung eine Ausbildung zur Verwaltungswirtin gemacht und war nach dem Abschluss sofort Beamtin :)

Achso danke weil bei dieser Ausbildung steht ja auch ,, Beamter (Ausbildung ) mittlerer dienst der Steueverwaltung. Daher denke ich auch das dies ebenfalls so ist was meinst du?

@said28

ich glaube, hat mir mal mein lehrer gesagt, dass du dich erst mit 27 jahren verbeamten lassen kannst, musst dann einen antrag stellen

@Shurky

das ist Humbug. Früher wurde man mit 27 Beamter auf Lebenszeit. Vorher war man Beamter auf Probe. Der Übergang zum Beamten ging automatisch, außer der Dienstvorgesetzte hatte Einwendungen dagegen oder der Beamte war krank und voraussichtlich dienstunfähig.

@Kuddelshark

Es ist immer noch geltendes Beamtenrecht, dass eine Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit vor Vollendung des 27.Lebensjahres nicht möglich ist.