Anwaltsrechnung trotz Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe?
Hallo zusammen!
Ich bin vor 1,5 Jahren mit Beratungshilfeschein zu einem Anwalt um Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt berechnen und einfordern zu lassen. Es gab langes hin und hergeschreibe was letztendlich nun mit bewilligter Prozesskostenhilfe vor Gericht eingereicht wurde.In der schriftlichen Vorverhandlung erklärte sich mein ex nun bereit die restlichen Zahlungen zu leisten. Nun zu meinem riesen Problem Gestern kamen 2 Rechnungen von meinem Anwalt über Gesamt 1509€ wegen vorgerichtlicher Kosten die nicht durch pkh abgedeckt werden würden. Abgerechnet wurde Geschäftsgebühr § 13,14 2300 RVG 1,3. Als ich den Anwalt im September fragte ob außer der Rechnung von Gericht noch was kommen würde hieß es nein, weil hätte ich das geahnt wäre ich wegen dem Rest nicht noch vor Gericht gegangen, da weniger Nutzen als Kosten. Ist das so rechtens? Wo kann ich mir Hilfe suchen, da ich auch nicht weiß woher ich das Geld nehmen soll!
Dankeschön schon einmal!
3 Antworten
Wie Du den Fall schilderst, so muss ich feststellen, dass wohl vor der gerichtlichen Anhängigkeit nochmals ein außergerichtliches Beratungsgespräch beim Anwalt stattgefunden hat. Dafür hättest Du nochmals einen Beratungsschein für eine außergerichtliche Beratung benötigt.
Der Beratungshilfeschein vor 1,5 Jahren gilt für dieses nicht mehr bzw. die Kosten dafür müsste der Anwalt damals schon abgerechnet. haben.
Der Anwalt hätte Dich diesbezüglich darauf hinweisen müssen!
Das gerichtliche Verfahren ist durch die PKH abgedeckt worden.
Der Anwalt könnte bei Gericht durch einen nachträglichen Beratungshilfescheinantrag die Dir in Rechnung gestellten Kosten abrechnen.
Ggf. rate ich Dir, bei dem zuständigen Gericht d. Rechtspfleger/in in Deiner Sache anzurufen, die Dir dazu kompetente Auskunft geben können, warum der Anwalt Dir die Kosten in Rechnung gestellt hat und ob dies in Deinem Fall rechtmäßig ist.
Also wenn der Anwalt den Berechtigungsschein noch n i c h t abgerechnet hat (wie das Gericht wohl feststellte), dann muss er die Rechnung an das Gericht stellen.
Du bist der falsche Kostenschuldner. Diesen Sachverhalt dem Anwalt unbedingt schriftlich mitteilen, damit du etwas in der Hand hast und nicht auf x-Telefonate und Abwimmelungen einlassen!
Setze dich mit dem Anwalt in Verbindung, ob du Ratenzahlungen leisten kannst.
Unsinn. Erst einmal muss geklärt werden, ob die Rechtsanwalts Forderungen überhaupt rechtens sind.
Unsinn? Dann google mal, wer die vorgerichtlichen Kosten trägt!
Ich empfehle dir die Rechtsanwaltskammer deines Bundeslands ( googeln ).
Diese anschreiben, alle wichtigen Unterlagen in Kopie mit beifügen und fragen, ob das alles korrekt ist.
Von "MaikGoldAnwalt" gegebene Antworten bitte mit sehr großer Vorsicht betrachten! Er hat leider nichts besseres zu tun.
Hallo,
Dankeschön. Habe heute auf dem Gericht angerufen, die Dame meinte das so ein Beratungsschein 2 Jahre gültig ist. Noch einer zum gleichen Thema wird dann nicht ausgestellt.
Das ist da auch noch nie vorgekommen das trotz beratungshilfe eine Rechnung und dann noch in der Höhe gestellt wurde.
Bei meinem Anwalt habe ich auch angerufen aber keine Rückmeldung bis jetzt bekommen von der Sekretärin wieso weshalb warum.