Anwaltsrechnung trotz Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe?

3 Antworten

Wie Du den Fall schilderst, so muss ich feststellen,  dass   wohl   vor der gerichtlichen Anhängigkeit  nochmals ein außergerichtliches Beratungsgespräch beim Anwalt stattgefunden  hat. Dafür  hättest Du nochmals einen Beratungsschein für eine außergerichtliche Beratung benötigt. 

Der Beratungshilfeschein vor 1,5 Jahren gilt für dieses nicht mehr bzw.  die Kosten dafür  müsste der Anwalt damals schon abgerechnet. haben. 

Der Anwalt hätte Dich diesbezüglich darauf hinweisen müssen!

Das gerichtliche Verfahren ist durch die PKH abgedeckt worden.

 

Der Anwalt könnte bei Gericht durch einen  nachträglichen Beratungshilfescheinantrag die Dir in Rechnung gestellten Kosten abrechnen.

Ggf. rate ich Dir,  bei dem zuständigen Gericht d. Rechtspfleger/in  in Deiner Sache anzurufen, die Dir dazu kompetente  Auskunft geben können, warum der Anwalt Dir die Kosten in Rechnung gestellt hat und ob dies in Deinem Fall rechtmäßig ist.

 

Hallo,

Dankeschön. Habe heute auf dem Gericht angerufen, die Dame meinte das so ein Beratungsschein 2 Jahre gültig ist. Noch einer zum gleichen Thema wird dann nicht ausgestellt. 

Das ist da auch noch nie vorgekommen das trotz beratungshilfe eine Rechnung und dann noch in der Höhe gestellt wurde. 

Bei meinem Anwalt habe ich auch angerufen aber keine Rückmeldung  bis jetzt bekommen von der Sekretärin wieso weshalb warum.

@Sabrina7496

Also wenn der Anwalt den Berechtigungsschein noch  n i c h t  abgerechnet hat (wie das Gericht wohl feststellte), dann muss er die Rechnung an das Gericht stellen.

Du bist der falsche Kostenschuldner.  Diesen Sachverhalt  dem Anwalt  unbedingt  schriftlich mitteilen, damit du etwas in der Hand hast und nicht auf x-Telefonate und Abwimmelungen einlassen!

Setze dich mit dem Anwalt in Verbindung, ob du Ratenzahlungen leisten kannst.

Unsinn. Erst einmal muss geklärt werden, ob die Rechtsanwalts Forderungen überhaupt rechtens sind.

@MaikGoldAnwalt

Unsinn? Dann google mal, wer die vorgerichtlichen Kosten trägt!

Ich empfehle dir die Rechtsanwaltskammer deines Bundeslands ( googeln ). 

Diese anschreiben, alle wichtigen Unterlagen in Kopie mit beifügen und fragen, ob das alles korrekt ist.

Von "MaikGoldAnwalt" gegebene Antworten bitte mit sehr großer Vorsicht betrachten!
Er hat leider nichts besseres zu tun.