Prozesskostenhilfe zurückzahlen oder auch nicht?

5 Antworten

Du musst dem Gericht auf jeden Fall antworten und die Unterlagen einreichen. Sonst wird Dir allein schon deshalb, weil Du nicht geantwortet hast, die Prozesskostenhilfe nachträglich gestrichen und Du musst alle Kosten nachzahlen. Das Gericht will Dir ja nichts böses, es kennt Deine aktuelle Einkommenssituation ja nicht. Eben deshalb musst Du ja die Auskunft geben. Aufgrund der geschilderten Einkommenssituation gehe ich davon aus, dass es bei der Prozesskostenhilfebewilligung bleibt.

Die Prüfung Deiner jetzigen, wirtschaftlichen Verhältnisse ist völlig richtig. Fülle die Fragebögen aus und lege Nachweise bei. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Du derzeit zur Kasse gebeten wirst.

Nun hat mal den Ball flach, das ist lediglich eine Überprüfung. Das darf bis zu 4 Jahre nach der Bewilligung und so weit ich weiss sogar jährlich gemacht werden. Schliesslich hat der Staat Kosten für dich übernommen. Und PKH kann auch auf Raten bewilligt werden und nicht nur als Ganzes. Das hatte ich bei meiner Scheidung.

Deine Kostenaufstellung, die du hier gemacht hast, die solltest du besser in dem Formular machen und es zurücksenden. Spare keine Belastung aus, die du hast (Arbeitsweg, Betreuung Kind).

Aus deinen Angaben wird ermittet, ob bzw. wieviel zu zahlen kannst. Mit 1350 und Unterhaltszahlungen verdienst du nicht so üppig, so dass dabei entweder gar nichts zu zahlen ist oder höchstens eine kleine Rate pro Monat. Und nach 4 Jahren bist du dann raus. Was bis dahin nicht zurück gezahlt ist, das muss man nicht mehr zahlen.

von dem nettolohn wird natürlich alles abgezogen was da notwendig ist. der kindesunterhalt hat da vorrang. auch miete, versicherungen usw werden da berücksichtigt.

nur wenn dann noch etwas über den freibeträgen ist muss die vkh auch zurückgezahlt werden. ab bewilligung maximal 4 jahre.

es ist normal das geprüft wird ob du das inzwischen in raten zurückzahlen kannst. das steht auch so im beschluss zur gewährung der vkh drinne. dort steht auch das du änderungen deines einkommens melden musst

bevor du dir große gedanken machst, füll einfach den fragebogen aus und reiche deine unterlagen ein: lohnzettel, steuernachweise, nachweis über monatliche unterhaltszahlung, als belastung, nachweis höhe miete, strom, versicherungen, sonstige belastung und schulden: ratenzahlung auto, ratenzahlung irgendwas...

alles in kopie einreichen und warten was die errechnen. irgendwann nach ein paar wochen erhältst du ein schreiben ob du zahlen musst oder nicht. die wirtschaftlichen verhältnisse könnten sich ja geändert haben. deine exfrau erhält genau das gleiche und muss es nachweisen.