Prozesskostenhilfe zurückzahlen oder auch nicht?
Ich verdiene ca. 1350 Euro monatl. Netto. Bin Lohnsteuerklasse 1. Meine Frau hat sich vor 3 Jahren scheiden lassen.Zu dem Zeitpunkt war ich Ausbldung und mir wurde PKH zugesichert. Nach der Scheidung habe ich in meinem Beruf angefangen zu arbeiten in dem ich auch nicht gerade die Welt verdiene.Nur mit Nachtzuschlägen ist dies möglich en obn genannten Betrag zu erreichen. Ich lebe allein und mein Kind erhält Unterhalt 240 Euro an, welches ich an mein meine Exfreundin überweise.Das Kind ist nicht mit der Frau mit der ich geschieden bin. Sehe mein Kind alle 4 Tage. Meine Miete beträgt ca. 330 Euro. Und jetzt kommt nach 3 Jahren Scheidung ddas Gericht mit Prüfung der wirtschatlichen Verhältnisse. Es kann doch nicht sein, das ich mir Nacht für Nacht mein eigenes Leben kaputt um mache für Zuschläge um 240 Euro für mein Kind zu bezahlen, und an das Gericht noch zusätzlich Kosten bezahle. Was erwartet mich da?Können die mir finanziell ans Leder rücken? KfZ habe ich nicht.Weg zur Arbeit zu Fuß erreichbar. Letzendlich bin ich wirklich kurz davor das Weite zu suchen. Es kann doch nicht sein das ich arbeite und unterm Strich nur paar Euro mehr habe als H4. Ich mach mir solche Gedanken wieviel mich mtl erwartet vom Gericht. Kann mir jemand sagen ob ich wirklich bezahlen muss?
5 Antworten
Du musst dem Gericht auf jeden Fall antworten und die Unterlagen einreichen. Sonst wird Dir allein schon deshalb, weil Du nicht geantwortet hast, die Prozesskostenhilfe nachträglich gestrichen und Du musst alle Kosten nachzahlen. Das Gericht will Dir ja nichts böses, es kennt Deine aktuelle Einkommenssituation ja nicht. Eben deshalb musst Du ja die Auskunft geben. Aufgrund der geschilderten Einkommenssituation gehe ich davon aus, dass es bei der Prozesskostenhilfebewilligung bleibt.
Die Prüfung Deiner jetzigen, wirtschaftlichen Verhältnisse ist völlig richtig. Fülle die Fragebögen aus und lege Nachweise bei. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Du derzeit zur Kasse gebeten wirst.
Nun hat mal den Ball flach, das ist lediglich eine Überprüfung. Das darf bis zu 4 Jahre nach der Bewilligung und so weit ich weiss sogar jährlich gemacht werden. Schliesslich hat der Staat Kosten für dich übernommen. Und PKH kann auch auf Raten bewilligt werden und nicht nur als Ganzes. Das hatte ich bei meiner Scheidung.
Deine Kostenaufstellung, die du hier gemacht hast, die solltest du besser in dem Formular machen und es zurücksenden. Spare keine Belastung aus, die du hast (Arbeitsweg, Betreuung Kind).
Aus deinen Angaben wird ermittet, ob bzw. wieviel zu zahlen kannst. Mit 1350 und Unterhaltszahlungen verdienst du nicht so üppig, so dass dabei entweder gar nichts zu zahlen ist oder höchstens eine kleine Rate pro Monat. Und nach 4 Jahren bist du dann raus. Was bis dahin nicht zurück gezahlt ist, das muss man nicht mehr zahlen.
von dem nettolohn wird natürlich alles abgezogen was da notwendig ist. der kindesunterhalt hat da vorrang. auch miete, versicherungen usw werden da berücksichtigt.
nur wenn dann noch etwas über den freibeträgen ist muss die vkh auch zurückgezahlt werden. ab bewilligung maximal 4 jahre.
es ist normal das geprüft wird ob du das inzwischen in raten zurückzahlen kannst. das steht auch so im beschluss zur gewährung der vkh drinne. dort steht auch das du änderungen deines einkommens melden musst
bevor du dir große gedanken machst, füll einfach den fragebogen aus und reiche deine unterlagen ein: lohnzettel, steuernachweise, nachweis über monatliche unterhaltszahlung, als belastung, nachweis höhe miete, strom, versicherungen, sonstige belastung und schulden: ratenzahlung auto, ratenzahlung irgendwas...
alles in kopie einreichen und warten was die errechnen. irgendwann nach ein paar wochen erhältst du ein schreiben ob du zahlen musst oder nicht. die wirtschaftlichen verhältnisse könnten sich ja geändert haben. deine exfrau erhält genau das gleiche und muss es nachweisen.