SScheidung folgen Anwalt Mandat entziehen?

3 Antworten

Hallo Piwi123,

selbstverständlich kannst du den Anwalt wechseln.

Dein Scheidungsantrag läuft auch bei einem Wechsel so weiter, wie er gerade läuft.

Da du wohl Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe hast, wäre lediglich zu klären, wie es um die Kosten bestellt ist.

Die Details, die dabei eine Rolle spielen, liest du bitte hier:

https://www.scheidung.de/anwalt-wechseln.html

Viel Erfolg.

iurFRIEND®AG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Und wenn ich ihr jetzt das Mandat kündige ohne bereits einen neuen zu haben wie sieht es dann mit dem bereits eingereichten Antrag aus? Darüber finde ich nirgendwo was. Will wie gesagt jetzt den nächst besten nehmen. Wenn man das nachvollziehen kann?!

Du solltest bestenfalls erst kündigen, wenn du einen neuen Anwalt hast und es auch dem neuen Anwalt überlassen, den Wechsel zu vollziehen. Ansonsten passiert nichts. Spätestens wenn der mündliche Verhandlungstermin ansteht, musst du dich anwaltlich vertreten lassen. Ohne Anwalt kannst du natürlich auch keine Anträge stellen oder auf Schriftsätze deines Ehepartners reagieren. Soweit du bislang keine VKH erhalten hast, kannst du diese jetzt immer noch beantragen. Hast du VKH erhalten, findest du im verlinkten Text Hinweise, wie es um die Kostenfrage bestellt ist.

Hallo Piwi,

zunächst einmal kannst du deinen Anwalt wechseln. Der bisher im Gerichtsverfahren erreichte Stand der Dinge bleibt unverändert. Durch den Anwaltswechsel muss also beispielsweise kein neuer Scheidungsantrag gestellt werden. Du kannst dich also in Ruhe nach einem neuen, passenden Rechtsanwalt für dich umschauen. Als Tipp für die Auswahl kann ich dir an die Hand legen, auf Mandantenbewertungen zu schauen. Wenn diese stets zufrieden waren, ist die Wahrscheinlichkeit größer, dass auch du zufrieden sein wirst.

Die Prozesskosten werden übernommen, da du ALG II beziehst. Darüber musst du dir also auch nicht den Kopf zebrechen. Der neue Anwalt wird auch diebezüglich deine Interessen sicher gut vertreten.

Alles Gute und viel Erfolg im Verfahren, blumenvase.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Ein Anwaltswechsel ist unter den Voraussetzungen fast "unmöglich", respektive sehr schwierig, da Du vermutlich deine bisherige Anwältin über einen Beratungshilfeschein mandatiert hast. Also wie möchtest Du Deine zukünftigen Anwaltsrechnungen bezahlen?

Ansonsten macht ein neuer Anwalt da weiter, wo die Vorgängerin aufgehört hat.