Wieso muss das Opfer dem Täter noch einmal gegenüberstehen vor Gericht?

5 Antworten

Das muss das Opfer u.U. nicht, vgl § 247 StPO:

1Das Gericht kann anordnen, daß sich der Angeklagte während einer Vernehmung aus dem Sitzungszimmer entfernt, wenn zu befürchten ist, ein Mitangeklagter oder ein Zeuge werde bei seiner Vernehmung in Gegenwart des Angeklagten die Wahrheit nicht sagen.2Das gleiche gilt, wenn bei der Vernehmung einer Person unter 18 Jahren als Zeuge in Gegenwart des Angeklagten ein erheblicher Nachteil für das Wohl des Zeugen zu befürchten ist oder wenn bei einer Vernehmung einer anderen Person als Zeuge in Gegenwart des Angeklagten die dringende Gefahr eines schwerwiegenden Nachteils für ihre Gesundheit besteht.3Die Entfernung des Angeklagten kann für die Dauer von Erörterungen über den Zustand des Angeklagten und die Behandlungsaussichten angeordnet werden, wenn ein erheblicher Nachteil für seine Gesundheit zu befürchten ist. 4Der Vorsitzende hat den Angeklagten, sobald dieser wieder anwesend ist, von dem wesentlichen Inhalt dessen zu unterrichten, was während seiner Abwesenheit ausgesagt oder sonst verhandelt worden ist.

Novosibirsk  20.01.2020, 21:47

Die Tatsache, dass Richter ihre Hoheitsvollmacht aus Habgier dazu benutzen, darüber zu befinden, dass Zeugen ausgeschlossen werden und unter dem Vorwand, eines gefährdeten Wohles der Geschädigten ihre Macht dazu nutzen, den Täter ungeschoren zu lassen, bist Du wohl noch gar nicht gekommen.
Träume weiter in Deiner Informationsblase.

EphraimUlk  21.01.2020, 07:02
@Novosibirsk

Sorry, kannst du das übersetzen? Ich spreche kein „Verschwörungstheorie“

Novosibirsk  21.01.2020, 09:31
@EphraimUlk

Träume weiter und spiele nicht mi den Schmuddelkindern.

Was ist die Alternative? Soll das Gericht den Angeklagten wegen Hörensagens verurteilen? Der Angeklagte hat das Recht zu erfahren, was ihm vorgeworfen wird und was Zeugen berichten, damit er sich dagegen verteidigen kann. Weiter gilt im Strafverfahren der sogenannte Unmittelbarkeits-/Mündlichkeitsgrundsatz. Bei Sexualdelikten o.ä. gibt es davon aber auch Ausnahmen.

Deine Aussage ist falsch, womit die Prämisse der Frage nicht gegeben ist.

Bekanntlich gibt es Ausnahmen, wenn das Opfer seine Zeugenaussage nicht in Gegenwart des mutmaßlichen Täters machen will oder kann.

Der Vater muss den mutmaßlichen Mörder seines Sohnes übigens auch nicht sehen. Schließlich hat er den Gerichtssaal freiwillig als Zuschauer betreten, sofern er nicht als Nebenkläger auftritt. Und selbst da kann er sich von einem Anwalt vertreten lassen.

Das Opfer muss unter Eid bestätigen das sie oder er von der Angeklagten Person auch wirklich angegriffen wurde, einfach um zu verhindern das das Opfer eine Falschaussage gemacht hat und oder unter druck gesetzt wurde so das sie so aussagt

Manchmal wird es auch für das Opfer etwas früher gemacht, sodass das Opfer den vermeintlichen Täter nicht mehr sehen muss.

Rendric8 
Fragesteller
 19.01.2020, 19:28

wie das ?

lucat16  19.01.2020, 21:54
@Rendric8

Das sind getrennte Anhörungen