Darf das Gericht Name, Adresse und Telefonnummer von Belastungszeugen an den Täter weitergeben?
Die Nachbarin einer Bekannten von mir hat ihren Ex-Freund wegen Stalking und anderer Vergehen angezeigt. Meine Bekannte hat dies bei der Polizei in Fürth bezeugt. Das zuständige Amtsgericht in Fürth hat nun den Namen und die Telefonnummer meiner Bekannten an den vermeindlichen Täter weitergegeben. Meine Bekannte wird jetzt von ihm telefonisch belästigt und auf der Strasse bezüglich ihrer Aussage bedrängt. Andere Zeugen, denen es scheinbar genauso ergieng, haben diesbezüglich bereits ihre Aussage zurückgenommen. Meine Bekannte lebt seitdem in ständiger Angst und kann nicht mehr ruhig schlafen.
Mit welcher Begründung gibt das Gericht die Kontaktdaten von Belastungszeugen an den Täter weiter, welche itention steckt dahinter? Hat denn die Justiz nicht die vordergründige Aufgabe Strafdaten zu vermeiden? Wenn das Gericht die Kontaktdaten von Belastungszeugen an potentielle Täter weitergibt wird doch genau das Gegenteil erreicht! Auch damit kann eine Stadt mit einer geringen Kriminalitätsrate in der Öffendlichkeit glänzen.
3 Antworten
Hört sich nicht rechtens an wofür brauch der Täter die Kontakt Daten einer Zeugin die ihn belastet ?
Ist das gewollt?
Glaube nicht aber es gibt immer Möglichkeiten.
Nennt sich Akteneinsicht des gegnerischen Anwalts