Wieso macht die Krankenkasse so nachdem Sie mein Krankengeld berechnet hatten?

5 Antworten

Das kann bedeuten, dass der Höchstanspruch von 78 Wochen Krankengeldbezug ausgeschöpft ist. Darüber hättest du aber bereits vor Wochen einen Bescheid über die Leistungsunterbrechung bekommen müssen.

Wenn das so ist, hast du keinen Anspruch mehr auf Krankengeld. Wenn Erwerbsminderung vorliegt, stelle einen Antrag auf EM-Rente. Bis zum Entscheid darüber zahlt dann die BA ALG I im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung.

Zunächst solltest du aber mal bei deiner Krankenkasse nachfragen, ob das wirklich der Hintergrund ist. Rufe einfach an - jeder MA kann in die Daten schauen und dir Auskunft geben. Die MA sagen dir auch, was nun zu tun ist.

Hier auf GF können wir nur mutmaßen.

Grundsätzlich gilt, dass das Krankengeld wegen derselben Erkrankung erst einmal relativ lange läuft – nämlich 78 Wochen oder 19,5 Monate lang innerhalb von drei Jahren ( § 48 SGB V). Dabei müssen Sie nicht am Stück krankgeschrieben sein. Die Zeiträume werden zusammengezählt.

Nun geht es darum, bei dem Rentenversicherungsträger einen Antrag auf Erwerbminderungsrente zu stellen.

Das wird wohl am Grund für deine AU liegen.

Am einfachsten ist da das Nachfragen bei der Krankenkasse. Bei Fragen zur Ausgliederung in die Rentenversicherung kann dir auch die Rentenversicherung weiterhelfen.

Das heisst sie wollen nix mehr zahlen ja?

@tsameem

Jein. Nach Ablauf der 78 Wochen Krankengeld erfolgt bei noch weiter bestehender AU die Ausgliederung in die Rentenversicherung.

Somit werden "Lohnersatzzahlungen" nicht mehr von der Krankenkasse sondern von der Rentenversicherung getätigt.

Für mich hört sich das bei dir nach Erwerbsminderung an, kann ich aber nicht wirklich beurteilen.

-> Anruf bei Rentenversicherung

@qugart

"Somit werden "Lohnersatzzahlungen" nicht mehr von der Krankenkasse sondern von der Rentenversicherung getätigt."

Nein! Die RV zahlt Lohnersatzleistungen (Übergangsgeld) nur bei einer Reha, anschießenden Eingliederung oder bei einer beruflichen Umschulung (Teilhabe am Arbeitsleben).

@okieh56

Deswegen die Anführungszeichen. Es geht darum, dass der Fragesteller jetzt sein Geld von der Rentenversicherung bekommt, so er dies beantragt bzw. beantragen muss.

@qugart

Ja, so gesehen hast du recht - obwohl Rente keine Lohnersatzleistung ist - falls die EM-Rente bewilligt wird.

Und wieso wendest du dich nicht an deinen Rentenversicherungsträger, um zu klären, sie du während der nächsten Zeit weiter abgesichert werden kannst?

Wird die krankenkasse weiterhin Krankengeld zahlen oder haben sie so den Anspruch beendet ?

Das Krankengeld ist zeitlich befristet, wie lange bekommst Du es schon?