Hat schulische Anrechnungszeit bei Ferienjob relevant bei der Rentenversicherung?

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Hallo micholee,

Sie schreiben:

Hat schulische Anrechnungszeit bei Ferienjob relevant bei der Rentenversicherung?

Antwort:

Ihr richtiger Ansprechpartner ist und bleibt Ihre zuständige DRV-Rentenanstalt, also dort, wo Ihr DRV-Rentenkonto geführt wird!

Unter folgendem DRV-Link können Sie ab Seite 19 weitere Details nachlesen:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232688/publicationFile/52920/rente_jeder_monat_zaehlt.pdf

Endgültig Klarheit bringt ein Antrag auf Kontenklärung mit aktueller Rentenauskunft:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/217176/publicationFile/53407/V0100.pdf

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/01_versicherte/01_vor_der_rente/_DRV_Paket_Versicherung_Kontenklaerung.html

Mit dem Antrag auf Kontenklärung stellen Sie zeitnah sicher, daß wirklich jeder Monat korrekt erfaßt wird bzw. erfaßt worden ist!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Ein Ferienjob ist idR eine kurzfristige Beschäftigung und versicherungsfrei. Es werden hier keine Beitröge zur RV gezahlt.

Bei einer Vollzeitbeschäftigung sind die Anrechnungszeiten egal. Ein Monat bleibt ein Monat. Und Anrechnungszeiten werden für die Höhe der Rente nicht bewertet...

Bringt dir somit rein gar nichts

Bei mir wurden 3 Jahre Schule angerechnet bei der Rente. Was je Realschule bis zum Abitur entsprach bei mir. Da war es ja egal was ich in den 3 Jahren vielleicht im Ferienjob noch verdient habe.

Damit kam ich über die 35 Jahre eingezahlt und ich konnte jetzt schon meine Rente mit Erwerbsminderung bis zu meinem Rentenalter bekommen. Hat jedenfalls die Frau gesagt mit der ich meinen Rentenantrag ausgefüllt habe.

@ch62718ris

Und was hat das mit der Frage zu tun?

Du musst da zwischen 2 Sachen unterscheiden, einmal die Anrechnungszeiten, die wichtig sind, um mit 5 Jahren überhaupt einen Anspruch zu haben, bzw. 35 und 45 Jahre sind wichtig z.B. für die vorzeitige Rente nach 45 Beschäftigungsjahren. Da zählen eben Schulzeiten ab 17 Jahre mit. Aber es zählt auch nichts doppelt, ich z.B. habe Kindererziehungszeiten und Arbeitszeiten gleichzeitig, das zählt nur einmal.

Das andere sind die eingezahlten Beträge, die, in Rentenpunkte umgewandelt die spätere Höhe der Rente bestimmen. Wenn du in der Ferienarbeit also Rentenversicherung gezahlt hast, dann fliesst das später in die Rentenhöhe ein, hast du keine Sozialversicherungen entrichtet, dann nicht.

Deine Schulzeit bringt dir keine Rentenpunkte und damit später auch keine höhere Rente, da nichts einbezahlt wurde. Aber es zählt eben für die Zeit mit. Bei Einkommen, Erziehungszeiten und Bundeswehr erhöht sich die Rente dementsprechend. Bei mir wird also die Erziehungszeit (1 Rentenpunkt pro Erziehungsjahr) und das Einkommen zusammen gezählt.

Da der Ferienjob in dem Fall als kurzfristige Beschäftigung gilt, ist er beitragsfrei und für das Rentenkonto nicht relevant. Die Zeiten zähen durchgängig als Anrechnungszeit wegen schulischer Ausbildung. Diese Zeit erhöht deine Rente nicht direkt, ist aber wichtig für Wartezeiten und Zeiten, die mit individuellen Durchschnittswerten berechnet werden.

Würdest du darauf Beiträge zahlen, wären es Beitragszeiten, die deine spätere Rente erhöhen.

Für mich die Beste Antwort, da übersichtlich und korrekt ohne Link Verweise, welche nicht wesentlich zutreffen.