Wieso bestrafen wir nur das Ergebnis und nicht die Absicht/fahrlässigkeit?

Das Ergebnis basiert auf 5 Abstimmungen

Ja. 60%
Nein. 20%
Eigentlich nicht ganz fair, aber so ist das Leben. 20%

7 Antworten

Zum Beispiel Handy am Steuer, ja die Strafen sind zu lasch. Aber man gefährdet nubml aktuell und konkret (noch) niemanden. Man kann nur bestraft werden, wenn man etwas tatsächlich tut.

Beispiel 2. Wenn er tatsächlich schueßt, ist es versuchter Mord, egal ib er trifft oder nicht. Und das wirs genauso bestraft wie ein geglückter Mordversuch. Denn die konkrete Absicht und der Versuch sind Vorhanden.

tommy40629  10.12.2019, 18:30

Ein Polizist hat mir mal erklärt und auch gezeigt, was die Polizei dazu alles für Angaben machen muss. Da muss dan z.B. die Farbe des Handys, die Marke, mit welche Hand telefoniert wurde und noch mehr angegeben werden. Und vor Gericht haut das der Polizei dann jeder Anwalt um die Ohren.

Eigentlich nicht ganz fair, aber so ist das Leben.

Mich stört auch noch was ganz Anderes.

Wenn etwas falsch läuft, sind immer alle eifrig auf der Suche nur nach dem Übeltäter. Keinen interessiert warum das passiert ist. Ich bin der Meinung, wenn der Fehler kleineren Übels ist, wird oft ein großes Übel daraus, weil es keiner gewesen sein will. Keiner macht sich gerade und sagt: "Ich war das!" Den Mut bringt keiner mehr auf. Statt dessen läuft eine Maschinerie des Vertuschens und Verbergens an. Ist der Täter enttarnt, sind alle froh und stürzen sich auf ihn. Mir wäre es oft lieber, die Ursache würde gefunden und beseitigt, damit es nie wieder passiert. Das geht aber nur, wenn der Täter sich traut die Wahrheit schon zu sagen, bevor es zur Katastrophe kommt.

Ja.

Tötungsdelikte sind Erfolgsdelikte, d.h. es kommt auf den konkreten Erfolg an, ob eine Tat verwirklicht wird oder nicht (das schließt nicht aus, dass ein Versuch nicht strafbar sein kann). Wer ordnungswidrig handelt aber hier mit nur eine abstrakte oder auch konkrete Gefahr verwirklicht, ist noch so weit von einer fahrlässigen Tötung entfernt. Ein Zusammenhang zwischen pflichtwidrigen Handeln und einem daraus folgenden Tod kann dann auch nicht fingiert werden. Dazu kommt auch, dass Handy am Steuer eine Ordnungswidrigkeit ist , was normalerweise keine Gefängnisstrafe zur Folge hat. Es liegt doch in der Natur der Sache, dass fahrlässiges Handeln hauptsächlich von Glück und Pech bestimmt ist. Von daher finde ich es ganz wichtig, dass die Fahrlässigkeit nur Anknüfungspunkt (der aus sich heraus schon rechtlich relevant sein kann) der tödlichen Folge ist mit ihr aber nicht im "versuchsähnlichen" Einklang steht. Im Sinne von: Wer fahrlässig handelt, nimmt in Kauf, dass jemand dabei umkommen kann. Das wäre ja bedingter Vorsatz und dann könnte man Fahrlässigkeit auch ganz weg lassen.

Indem Max auf Hans schießt hat er bereits einen Versuch des Totschlags begangen. Damit ist der Strafrahmen nach unten hin zwar weiter geöffnet als im Falle eines vollendeten Totschlags, sagt aber über die Strafe und wie lang sie sein wird nicht viel aus. Dabei sollte man beachten, dass das Rechtsgut Leben hier ja tatsächlich nicht beeinträchtigt wurde, also der Schaden nicht eingetreten ist. Dass der Versuch strafbar ist, ist schon richtig. Dass er milder bestraft werden kann ebenso. Dann müssen hier wie so oft die einzelnen Umstände bedacht werden, Motive, Gemütslage, etc. Wenn Max mit Absicht handelt, kann das z.B. straferhöhend wirken. Dazu kommt, dass mit dem Schuss gleichzeitig eine vollendete! gefährliche Körperverletzung in Tateinheit begangen wurde. Natürlich kommt es auch auf die Absicht an, man könnte aber Strafrecht auch sein lassen, wenn man zwischen Absicht, Versuch und Erfolg nicht differenziert. Weil das sind entscheidende Stufen im Strafrecht.

Die KFZ-Haftpflichtversicherung muss zwingend jeden Schaden zahlen.

Regress ist gesetzlich nur bis zu einer Höhe von 5000€ möglich.

Richtig. Nur wenn man tatsächlich eine Körperverletzung begeht, kann man auch für eine bestraft werden. Sowas.

Die Haftstrafe kann davon abhängen, was mit dem Max passiert. Muss sie aber nicht.

https://www.lawblog.de/index.php/archives/2016/06/16/lebenslang-fuer-versuchten-mord/

Nein.

So ist leider das deutsche Rechtssystem.

Und vergesse nicht, dass Täter noch die Opfer verklagen können.

Aber wie bei allen, was uns nicht passt, es liegt immer an der Bevölkerung, die keine Änderungen fordert. Meine Großeltern haben mal gesagt, dass die Deutschen früher viel öfter auf die Straßen gegangen sind, wenn etwas im Argen lag.

Ich kenne jetzt nur das Steuerrecht, wo auch der Versuch bestraft wird.