Wie lange darf ich arbeiten gehen als Metzgereifachverkäuferin während meiner Schwangerschaft?

12 Antworten

Hallo Lea0706,

Du gehst sicher in die Berufsschule als Auszubildende, also an Deiner Stelle würde ich mit einem Rechtkundigen Lehrer sprechen, er kann Dir bestimmt einen Tipp geben, wie Du Dich verhalten solltest (aber auch wie der Arbeitgeber sich benehmen sollte!), das erspart Dir den Gang zum Anwalt.

Es gibt bestimmt auch eine Gewerkschaft für Berufe aus dem Nahrungsmittelbereich, Du könntest dort anrufen.

Es ist schon richtig, daß Du es verweigerst, die schweren Kisten zu tragen.

Ich denke, man will Dich "rausekeln", das ist Mobbing!

Ich hoffe, daß die Situation sich bessert! Gruß. Emmi

-- Bis 6 Wochen vor der Schwangerschaft und 8 Wochen, danach ist Mutterschutz!!

-- Der Arbeitgeber ist verpflichtet, einen sicheren Arbeitsplatz für die Schwangere zu gewährleisten (sobald er von der Schwangerschaft Kenntnis erlangt hat). Er muss die Arbeitsbedingungen an die Schwangerschaft anpassen, denn ihm obliegt der Gesundheitsschutz für die Schwangere am Arbeitsplatz.

-- Beschäftigungsverbote bei:

= Schwere körperliche Arbeit oder Arbeiten, bei denen schädliche Einwirkungen gesundheitsgefährdender Art entstehen können, dürfen Schwangere nicht ausüben. Generell verboten sind Fließbandarbeit und Akkord.

= Was für dich zutreffen würde: nach Ablauf des fünften Monats der Schwangerschaft mit Arbeiten, bei denen sie ständig stehen müssen, soweit diese Beschäftigung täglich vier Stunden überschreitet.

= Trifft auch auf dich zu: Schwere körperliche Arbeit oder Arbeiten, bei denen schädliche Einwirkungen gesundheitsgefährdender Art entstehen können, dürfen Schwangere nicht ausüben. Generell verboten sind Fließbandarbeit und Akkord. Der Arbeitgeber kann bei der Aufsichtsbehörde allerdings eine Ausnamegenehmigung beantragen, die erteilt werden kann, wenn keine Gesundheitsgefahren für die Schwangere zu erwarten sind.

-- Ansonsten ausführlich unter: http://www.sozialhilfe24.de/arbeitsrecht/mutterschutz/beschaeftigungsverbot.html

Du bist in der 4. WOCHE schwanger? Whow. Die meisten wissen zu dem Zeitpunkt noch gar nichts von ihrer Schwangerschaft.

Kann das sein, dass Du die Schwangerschaft gerne als Ausrede benutzt? Wie hier schon erwähnt wurde: Du bist nicht krank, Du bist nur schwanger. Und drei Millionen andere Frauen arbeiten auch, also wirst DU das auch schaffen!

Kein Wunder, dass Dein Chef und die Kollegen so auf Dich reagieren, wenn Du bei vermutlich jedem Arbeitsschritt gleich mit den Worten kommst: Ich bin schwanger, ich darf das nicht ...

lion79  19.11.2010, 13:58

weißt du doch gar nicht, oberzicke ;-)

Oberzicke  19.11.2010, 14:04
@lion79

Naja. Man kann ja zwischen den Zeilen lesen. :-)

Also an Deiner Stelle würde ich sofort zum Arzt gehen und mich wegen mobbing krank schreiben lassen. Der Stress den Du jetzt durch Deinen Arbeitsplatz hast, schadet nach neuesten Forschungen dem Kind mehr, als eine Fehlernährung. Ohne Pausen arbeiten geht auch nicht, jedenfalls bei der Stundenanzahl.Ich kenn mich mit den Gesetzen zur Ausbildung/Schwangerschaft nicht aus, aber den Terror würd ich mir nicht geben lassen.

Dafür gibt es gibt Mutterschutz: http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/mutterschutzgesetz,property=pdf.pdf Musst etwas runterscrollen. Pass gut auf Dich auf!

Ruby1976  19.11.2010, 14:07

Auf jeden Fall steht dort genau drin, wieviel Du arbeiten darfst usw., musst halt nur ein bißchen lesen. Ist eine sehr gute Auskunft. Schade, dass der link nicht geht, kannste aber zur Not in den browser kopieren mit dem =pdf.pdf hinten dran.

Hallo,

es gibt ein Mutterschutzgesetz (MuSchG), das sehr verständlich geschrieben ist (einfach googeln), in deinem Fall, wenn du über 18 bist max 8,5 Std pro Tag (reine Arbeitszeit und max 90 Stunden in der Doppelwoche). Sollte dein Arbeitgeber nicht darauf eingehen, mache eine entsprechend Mitteilung an die Handwerkskammer, die für deine Ausbildung zuständig ist. Den Ausbildungsplatz wirst du dann natürlich wechseln müssen. Du unterliegst aber zudem besonderem Kündigungsschutz.