Wiederruf individuell angefertiger Ring (Online-Shop)

3 Antworten

Ich glaube, dadurch, dass er individuell angefertig wurde, gilt zumindest nicht das sonst übliche 14-tägige Rückgaberecht für Onlinehandel: "Es gibt bestimmte Waren, für deren Kauf ein Widerruf ausgeschlossen ist: Individuell gefertigte Produkte..." (http://www.br.de/themen/ratgeber/inhalt/verbrauchertipps/kundenrecht-widerrufsrecht-versand-online-shop100.html).

Andererseits wirbt die Seite natürlich damit, dass ALLE Produkte zurückgegeben werden können: "All unsere Produkte haben ein Widerrufsrecht von 30 Tagen."

Was haben die Leute denn zu diesem Argument gesagt?

Wobei, in den AGB steht noch Folgendes:

"Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Waren, die in § 312 d Abs. 4 BGB genannt werden.

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen. Lieferungen von Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten wurde."

Schwierig, weil das mit den 30 Tagen ja doch auch irreführend ist. Waren die Ringe so teuer, dass sich ein weiteres Vorgehen lohnt?

Danke schon mal für die Mühe. Die Kosten halten sich mit etwas über 200€ noch im Rahmen. Daher muss es ich halt abwegen ob mir das den ganzen Aufwand Wert ist.

Auf mein Argument ist der Händler(Service) überhaupt nicht eingegangen und hat nur auf die individuelle Anfertigung verwiesen.

@konmin

Hallo "konim",

"muchobliged" und auch Sie haben bereits zutreffend das Ihnen eingeräumte 30-tätige Widerrufsrecht angesprochen. Es wäre hier zum einen zu prüfen, ob die Gestaltung des Bestellprozesses den Eindruck erweckt, dass Ihnen ein Widerrufsrecht zusteht. Zum Anderen richtet sich der Umstand, ob ein fertiges Produkt verkauft wird oder ein Kauf nach Kundenspezifikation erfolgt, nach der Verkehrsanschauung. Können Sie also noch detailliertere Angaben zur Bestellung machen? Bestenfalls verlinken Sie den von Ihnen erworbenen Ring und teilen zudem die von Ihnen gewählte Konfiguration (Größe, Edelstein, Farbe, Gravur, etc.) mit.

@WillLoman

Der Artikel ist oben schon mal verlinkt:

http://www.ring-paare.de/glamira-diamonds-ring-amelie-skug100215.html Als Option wurde die Größe 44 in Silber 925 uns als Edelstein wurden nur die Swarovski Cristal ausgewählt und KEINE Gravur.

Geht man dann in den WK erscheint neben dem Produktbild der folgende Text

GLAMIRA Ring Amelie SKU: G100215

Damenring 44 ( Ø 14,01) Edelsteine Swarovski Cristall
Farbe / Legierung Silber 925

Lieferzeit: innerhalb 7 - 14 Tage

*Dieser Artikel wird individuell für Sie angefertigt. (im Original nicht Fett)

Im Restlichen Bestellprozess ist davon nicht mehr die Rede.

Auch in der Bestellbestätigung steht dieser Hinweis neben dem Produkt nicht mehr.

Ein Paar Tage später bekamm ich dann eine E-Mail mit dem folgenden Text (Auszug):

Wir freuen uns Sie darüber informieren zu können, dass sich Ihre Ware / Ihre Ringe nun in der Herstellung befindet/en. Der voraussichtliche Liefertermin in unserem Haus ist der 2013-12-24 Sobald Ihre Bestellung versandfertig ist, erhalten Sie von uns eine Versandbestätigung mit einer individuellen Tracking-Nummer, mit der Sie Ihr Paket jederzeit verfolgen können. Artikel: GLAMIRA Ring Amelie Bestellnummer: xxxxxx

Wir bitten Sie zu beachten, sofern es sich bei Ihrer Bestellung um individuell für Sie hergestellte Ware (Ringe, Namensschmuck, etc.) handelt, dass wir ab jetzt keine Änderungswünsche mehr berücksichtigen können. Es besteht daher auch keine Möglichkeit mehr die Bestellung zu stornieren.

D.h. es war hier schon zu spät für mich zu reagieren.

@konmin

Es ist bereits zweifelhaft, ob tatsächlich eine das Widerrufsrecht wirksam ausschließende Anfertigung nach Kundenspezifikation vorliegt. Die Sache kann hier trotz Berücksichtigung der Wünsche des Verbrauchers anderweitig und ohne unzumutbaren Preisnachlass abgesetzt werden (frei nach BGB-Kommentar Palandt, § 312d Rn. 9).

Mehr aber noch enthält § 312d BGB auch noch den Hinweis darauf, dass die Ausschlussgründe nach Absatz 4 nur zum Tragen kommen, soweit nicht ein anderes bestimmt ist - an dieser Stelle tritt die Artikelbeschreibung, insb der "Lieferumfang" in den Vordergrund: "30 Tage Widerrufsrecht". Dies ist weder durch AGB noch durch nachträgliche E-Mails einseitig zu ändern.

Du hast den Ring aber nicht zufällig gravieren lassen? Das würde die Sache komplizierter machen, insgesamt bin ich aber davon überzeugt, dass durch diese plumpe Umgehung der Lagerhaltung nicht einfach so das Widerrufsrecht ausgehebelt werden kann; ein Streit lässt sich jedoch vielleicht nicht vermeiden.

@Droitteur

Also keine Gravur, wie ich gerade lese, sry^^

@Droitteur

Der einschlägige Punkt in den AGB ist übrigens auch sehr interessant formuliert, aber das nur nebenbei:


"[DAS WIDERRUFSRECHT BESTEHT NICHT BEI WAREN, DIE IN § 312 D ABS. 4 BGB GENANNT WERDEN.]

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen(!). Lieferungen von Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten wurde."

GLAMIRA.de ist absoluter Betrug. Die Steine entsprechen nicht der angegebenen Qualität. Der Kundenservice ist nur erreichbar, wenn es schlechte Bewertungen bei Trustetshops oder bei Trustpilot gibt und da versuchen die, so schnell wie möglich diese Bewertungen zu löschen indem sie einen Anrufen aber so gar nichs klären. Die Ware sieht niemals so aus wie im Online Shop!

Ich habe meine Ware von einem Juwelier geprüft und das Urteil war vernichtend.

Es wird eine Anzeige wegen Betruges geben. Der Verbraucherschutz informiert und das ganze an die Presse / TV weitergeleitet. Absolute Frechheit!

Der aufmerksame Betrachter der Webseite sieht am unteren Ende jeder Seite rechts ein Trusted-Shops-Siegel. Dies ist genau die richtige Anlaufstelle für Kundenbeschwerden, wenn der Bestellablauf Fragen offen lässt und in der AGB oder sonst wo Sätze stehen wie der bereits zitierte "Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen(!)." Trusted-Shops prüft Online-Shops mindestens einmal jährlich auf genau solche Dinge, wie Du sie hier beschreibst, wenn der Betreiber ein TS-Siegel haben (und behalten) möchte. Werbung mit "Alle Artikel können innerhalb von 30 Tagen zurückgegeben werden", gepaart mit Sternchenvermerken, das das nicht so ist, und der zitierte Satz lässt TS garantiert aktiv werden.

Nimm einmal Kontakt mit Trustedshops auf (klick auf der Webseite einfach auf das Siegel mit dem kleinen "e"), erzähl denen von dem zitierten Satz und frage dort, ob das Wegfallen des Widerrufsrechts bei kundenspezifisch angefertigten Waren nicht auch auf der "Bestellübersichtsseite" vermerkt sein muss. Die bringen Dir zwar Dein Geld nicht zurück, versorgen Dich aber mit den richtigen Argumenten gegen den Händler.