Wiedereinstellung verweigert, ist das so in Ordnung, kann ich dagegen nichts weiteres tun?

8 Antworten

Ich fürchte Du kannst nicht wirklich was dagegen tun, weil der Arbeitgeber sich den Arbeitnehmer nun mal aussuchen kann.
Auf Mutterschutz kannst Du Dich nicht berufen, weil der Arbeitsvertrag ja (wie Du geschrieben hast) schon vor oder im Mutterschutz ausgelaufen ist.

Sagen wir mal so, es ist sicher nicht in Ordnung, wenn Du das als Ablehnungsgrund mitgeteilt bekommst, aber der Sache nach ist es wohl okay.
Einzig der jetzige Marktleiter könnte - wenn er den will - noch etwas tun, z.B. indem er begründet (z.B. durch die Meinung anderer Kollegen gestützt) warum Du trotzdem geeignet bist. Ggf. in Form einer Probezeit um Dich beweisen zu können.

Viel Erfolg ...

Dein Arbeitsvertrag war ein befristeter und besteht nicht mehr wenn ich das richtig verstehe. 

Du kannst keinen Betrieb zwingen, Dich einzustellen. Der Grund ist da nicht relevant.

Bartstoppel1902  27.01.2016, 11:52

Wenn der Grund nachweisbar gegen das AGG verstöst ist der Grund schon relevant.

Schnoofy  27.01.2016, 12:01

Ich neige dazu Dir zuzustimmen.

Ein Wiedereinstellungsanspruch besteht grundsätzlich nicht, da nach der Ausgangsfrage keine Wiedereinstellung zugesichert wurde. Die Überlegung des Chefs, eine Neueinstellung wegen angeblich negativer Entwicklung nicht vorzunehmen ist insofern in Ordnung.

Im Einzelfall könnte man aber möglicherweise versuchen, im Verhalten des Chefs Anhaltspunkte für eine zum Beispiel geschlechtsspezifische Diskriminierung zu finden und darauf aufbauend eine Entschädigung geltend zu machen. Derartige Anhaltspunkte sind in der Ausgangsfrage aber aus meiner Sicht noch nicht enthalten.

janina1704 
Fragesteller
 27.01.2016, 11:35

Das ist eine große Supermarktkette die Firma. Der Filialchef der mich jetzt einstellen wollte, hatte mir ja eine mündliche Zusage erteilt. Nur die Firma meinte dann, weil der alte Chef in meine Akte negatives reingeschrieben hatte, dass die Zentrale mich nicht mehr annimmt. Der alte Chef ist nun auch nicht mehr bei der Firma, da er gekündigt würde. Also besteht keine Chance mit ihm das ganze persönlich zu Besprechen. Naja vielen Dank trotzdem

Es kommt in erster Linie auf dein Zeugnis an und auf den momentanen Marktleiter.
Wenn du ein gutes Zeugnis hast, stehen die Chancen ganz gut das du mit einer Klage durch kommst. Aber probier es erst einmal mit reden.

Wenn du ein gute Zeugnis bekommen hast, dann hast du vor Gericht ganz gute Chancen. Eine WIedereinstellung ist damit aber nicht garantiert. Es könnte auch sein das du nicht mehr rein kommst aber z.B. eine Abfindung bekommen würdes wenn du den Richter davon überzeugst das der Betrieb dich nicht weiterbeschäftigt hat, weil du Schwanger warst. Dies wäre gegen das allgemeine Gleichstellungsgesetz.

janina1704 
Fragesteller
 27.01.2016, 11:42

Mh da werde ich mich wahrscheinlich nochmal an die Zentrale wenden müssen. Das er mir eins reindrücken wollte ist ziemlich offensichtlich, da er mich nach Bekanntgabe meiner Schwangerschaft auf gewisser Art und Weise versuchte zu mobben. Da hat mir damals meine Frauenärztin ein Beschäftigungsverbot ausgeschrieben. Irgendwo ja auch klar, dass er dann nur negatives als Grund für keine Vertragsverlängerung nennt. Ich wäre ja anschließend noch in Elternzeit etc gegangen

Bartstoppel1902  27.01.2016, 11:49
@janina1704

Irgendwo ja auch klar, dass er dann nur negatives als Grund für keine Vertragsverlängerung nennt.

Sowas darf im 21. Jahrhunder in Deutschland nicht klar sein.

Ich bin zwar ein Mann und kann nicht betroffen werden, doch finde ich es ein Unding.
Am besten kramst du dir mal alles raus was du schriftlich hast und sprichst mit einem Anwalt oder Rechtsberatung, falls du nicht wiedereingestellt werden kannst.
Aber wenn du so gut wie keine schriftlichen Unterlagen hast, kann es schwierig werden. Meiner Meinung nach aber trotzdem ein Versuch wert.

janina1704 
Fragesteller
 27.01.2016, 11:54
@Bartstoppel1902

Ich werd aufjedenfall mal alles zusammen suchen. Eventuell kann meine Frauenärztin mir ja noch was ausstellen, weshalb ich damals in das Beschäftigungsverbot ging. Sie hat ja alles in meiner Akte. Dann nehm ich das mal in Angriff. 
Herzlichen Dank nochmal :) 

Bartstoppel1902  27.01.2016, 11:57
@janina1704

Gerne, wenn es dir nichts aus macht kommentier mal wieder Stand ist. Würde mich interessieren.