Unseriöser Vermieter, was tun?

8 Antworten

Wenn du schon einen Mietvertrag von beiden Seiten unterschrieben hast, dann gehört dir das Zimmer. Das mit den 10€ pro Tag finde ich echt frech...du bekommst weniger sollst aber mehr bezahlen um seine Verluste auszugleichen. Auf die Ratenzahlung hast du Anspruch.

Der Mieter ist gemäß § 551 Abs. 2 BGB berechtigt, die Mietkaution in drei Raten zu begleichen und muss sie nicht in einer Summe aufbringen. Die erste Ratenzahlung ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig (z.B. Schlüsselübergabe), die weiteren Raten jeweils in den beiden folgenden Monaten

https://www.mietrecht.de/miete/mietkaution.html

Im Vertrag steht 210 Euro warmmmiete pro Monat. Kann ich ihn darauf festnageln?

Wie währt man sich denn dagegen?

@CagoTeddy

Haben du und er schon den Vertrag unterschrieben?

@ApplauseOvation

Ja 210 Euro warmmmiete pro Monat. 420 Euro Kaution. 10 Euro Schlüsselpfand. Vertrag ist unterschrieben.

@CagoTeddy

Ja dann kannste ihn darauf festnageln. Dann haste aber auch von Anfang an ein schlechtes Verhältnis. Abwägen musst du das, aber ich finde es schon frech. Richtiger Geldgeier

@ApplauseOvation

Soll ich mein Geld zurückverlangen wenn ich ausziehe?

@CagoTeddy

Das wird dir nichts bringen, weil man eine Kündigungsfrist hat. Du kannst von Mietverträgen für Wohnraum nicht zurücktreten. Du wirst eher von eine Weile weiterzahlen dürfen, es sei denn er nimmt einen Nachmieter.

@ApplauseOvation

Nein. Ich mein das so: ich ziehe ende August oder September aus und sage zu ihm: sie Schulden mir für April noch Geld. Sie dürften laut Vertrag nur 49 Euro bekommen, aber wollten 70 Euro. Ich will die 21 Euro zurueck mit Verweis auf den Mietvertrag.

@CagoTeddy

Wegen 21€ würde ich wirklich nicht so ein Fass auf machen.

Was tun?

Ärgern und trotzdem zahlen!

Ich nehme an, den Schlüssel bekommst Du nur gegen Vorlage der Überweisungsbestätigung für die Miete und die erste Rate der Kaution. Oder eben gegen Barzahlung der vereinbarten Beträge.

Wenn Du dann die 21 € zurück verlangst oder bei einer späteren Zahlung einbehältst, wird der Vermieter wiederum den Betrag bei Rückzahlung der Kaution einbehalten. Dann könntest Du auf Rückzahlung der vollständigen Kaution klagen. Wegen 21 €?

Mein Vorschlag, da Du sowieso nicht so lange drin wohnen wirst. Ziehe Dir die 21 € bei der letzten Mietzahlung ab und warte dann, ob der Vermieter wirklich 21 € von der Kaution einbehält.

Probieren kannst Du das, ohne Probleme während des Mietverhältnisses auszulösen.

Du hast ein möbliertes Zimmer ab 24.4.20 in der Wohnung deines Vermieters gemietet. Nach § 549 BGB ! Eine Kündigung kann daher durch Vermieter oder Mieter ohnen Angabe eines Grundes bis zur Mitte des Monats zum Ende des Monats erfolgen. Daher könnte schon am 31.05.2020 dein Mietende sein, obwohl du bis 31.08.2020 etwa mieten wolltest.

Streitest du jetzt um des Kaisers Bart wegen 21€ dann hättest du wohlnöglich die Kündigung bereits am 25.4. zum 31.5.20 auf dem Tisch. Ich würde das nur machen, wenn du zum 1.6.20 eine neue Bleibe hättest.

Du fragst, ob du nach Mietende die 21€ wiederbekommen könntest? Das Brett wäre mir zu schmal, ich denke eher nicht, denn du hast ja im April freiwillig mehr bezahlt.

Auch mit der Zahlung der Kaution könnte es Trouble geben. Richtig währe eine Übergabe von 130€ am 24.04.2020 an den Vermieter. Sprich mit deiner Bank und lege ein Kautionssparbuch an. Hier ist das Recht genau so eindeutig auf deiner Seite, aber der Vermieter kann dich dennoch ohne Grund zum 31.05.20 kündigen.

Da treffen ein seltsamer Mieter und ein Komiker als Vermieter aufeinander!

Wieso bin ich seltsam?

@CagoTeddy

Sie hätten sich von vorne herein einen normalbegabten Vermieter suchen sollen, statt sich auf einen offenkundigen Spinner einzulassen!

An deiner Stelle würde ich darauf verzichten.Das ist doch von Anfang an kein Verhältnis.

Seh ich genauso.