Wiedereinstellung nach Kündigung in der Probezeit
Hallo,
ich wurde im Dezember in der Probezeit betriebsbedingt gekündigt. Jetzt kann ich auf ein Wiedereinstellung zum 1.4. hoffen.
Was für ein Vertrag erwartet mich da? Kann die Firma mich wieder befristen oder wird es ein Festvertrag?
Dazu muss ich sagen das ich von 9/2009 bis 9/2010 schon bei dieser Firma war. Also insgesamt 1 Jahr und 5,5 Monate.
5 Antworten
Die Firma scheint auf solche flexiblen Verträge spezialisiert zu sein. Sie können wieder eine Probezeit von 6 Monaten einsetzen und den Vertrag auch ohne Sachgrund auf bis zu 2 Jahre (oder kürzer) befristen. Eikne solche Einstellungspraxis ist leider bundesweiter Trend.
Wenn der Vertrag von 2009 - 2010 unbefrsitet war, dann können Sie Dich nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz nur noch fest anstellen. Das sagt man aber nicht bei der Einstellung sondern erst bei Ablauf der Befristung (am letzten Arbeitstag). ;-))
sorry, aber erneute zeitl. Befristung ist nicht zulässig.
Die Firma kann Dir entweder einen Festvertrag (mit /ohne Probezeit) oder einen befristeten Arbeitsvertrag anbieten.
Die Befristung geht bei Dir aber nur mit Sachgrund. Ein befristeter Vertrag ohne Sachgrund (nur Ende der Vertragslaufzeit) ist nicht möglich, da Du innerhalb der letzten drei Jahre schon bei der Firma gearbeitet hast (Teilzeit- und Befristungsgesetz § 14)
Wie lange Du dort gearbeitet hast spielt keine Rolle.
Danke für die Bestätigung von dem was ich vorher Gerüchteweise gehört habe
Die Firma kann dich zumindest nicht zeitlich neu befristen. Gem. § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG Eine Befristung nach Satz 1 ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. Eine Befristung mit Sachgrund wäre hingegen denkbar.
Danke für die Bestätigung von dem was ich vorher Gerüchteweise gehört habe
Ich vermute mal, die Befristung eines Arbeitsvertrages ist gar nicht das Problem. Mir scheint erher, dass der Arbeitgeber die Beschränkungen des hier schon genannten Teilzeit- und Befristungsgesetz § 14 umgeht, indem er einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit mindestens 6 Monaten Probezeit anbietet und darauf spekuliert, bis zum Ableuf dieser Probezeit jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen zu können. Dagegen gibt es kaum ein rechtliches Mittel. Ich kann nur empfehlen: Hände weg von solchen Fallenstellern!
Was die Firma mit dir treibt,sind Spielchen nach dem Motto "Mensch ärgere dich nicht".
Man beschäftigt dich nur bei Bedarf,und die restliche Zeit musst du sehen,wie du zurecht kommst.
Ich kann dir nur raten,dich um eine andere Arbeitsstelle zu bemühen und dem bisherigen Arbeitgeber was zu husten.