Sperrzeit bei Abfindung bei wiedereinstellung?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich stimme Hexle2 zu. Ein Zusammenhang der Sperrzeitrelevant ist, dürfte nicht bestehen. Abzustellen ist ersteinmal auf den Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung und gerade in Verbindung mit einem Sozailplan kann in der Regel von einer freiwilligen Aufgabe des Arbeitsplatzes nicht die Rede sein. Dies ohne Details zu kennen......

Dass das mit der erhaltenen Abfindung zu tun hat, kann ich mir nicht vorstellen.

Wenn der AG jetzt Mitarbeiter einstellen will, egal ob sie früher Zeitverträge hatten oder unbefristet gearbeitet haben, kann er dies nur unbefristet oder mit Sachgrundbefristung.

Hattest Du ein gutes Verhältnis mit dem AG/den Vorgesetzten/den Kollegen? Wenn nein, liegt es ja eventuell auch daran.

Sich über Sozialplan von langjährigen Mitarbeitern zu trennen ist beliebt, da man neue Mitarbeiter billiger einkaufen kann.

Vielleicht wollen die Dich nicht mehr. 

Das ist auch mein Gedanke . ...ich habe gute Arbeit geleistet aber ich war auch teurer als manch Kollege und es könnte sein das sie denken ich fordere das gleiche Gehalt wie früher....

@Muntermacher88

Ich finde es ehrlich gesagt schon befremdlich, dass Du einfach wie jeder Fremde eine Bewerbung einreichst. Wenn man sehr lange da war, guten Kontakt hat und von einer interessanten Stelle hört dann spricht man die ehemaligen Kollegen doch direkt an.

Also trifft sich mit denen mal zum Lunch oder auf einen Kaffee und fragt wie es aussieht bevor man einfach eine Bewerbung einreicht.

@Muntermacher88

Ja ich mag es auch lieber persönlich.Doch die Firma hat rund 1500 Mitarbeiter nur für die Technologie Branche . Die Stellen waren nur Intern ausgeschrieben und meine ehemalige Vorarbeiterin hat mir Bescheid gegeben.Leider sind noch viele weitere entlassen worden.Die jetzt wieder Fuss fassen wollen.Auch auf dem ganzen Gelände wird nach Mitarbeitern für die Technologie gesucht, denn es sollen ja keine weiteren  entlassen werden.



Da mit Zahlung einer Abfindung meistens ein "Aufhebungsvertrag" vereinbart wurde, gilt das für das Arbeitsamt als "Eigenkündigung", die eine 12 wöchige Sperre nach sich zieht.