Vereinbarungen im Kaufvertrag durch Autohändler nicht eingehalten?
Liebe User, Im Dez 2014 habe ich einen gebrauchtes EU Fahrzeug bei einem Autohändler gekauft. Das Auto hatte noch Herstellergarantie bis April 2015. Dann wären zwei Jahre Herstellergatantie abgelaufen gewesen. Da mir das aber beim Kauf des Autos etwas zu kurz war verhandelte ich mit dem Verkäufer, dass die Garantie verlängert werden soll und wir vereinbarten im Kaufvertrag, dass eine Anschlussgarantie um ein weiteres Jahr abgeschlossen wird. Nun war ich vor einer Woche in einer Werkstatt beim Kundendienst und habe erfahren, dass da keine anschlussversicherung abgeschlossen wurde. Mein Autoverkäufer sagt nur da sei irgendwas schief gelaufen. Das Gute ist, dass ich die Garantie nicht brauche da alles am Auto in Ordnung ist. Jedoch fühle ich mich nun ziemlich verarscht, da ich das extra rausgehangen habe und wir das auch im Kaufvertrag festgehalten hatten. was kann ich tun?
4 Antworten
Hallo
das war eine beim Kaufvertrag zugesichert Eigenschaft die der Händler/Verkäufer erfüllen muss oder er ist Schadenersatzpflichtig bzw muss fianziel kompensieren. Eigentlich ist es sein Interesse die Garantieverlängerung abzuschliessen weil er zZ in der Haftung für Schadenfälle ist also die Garantieleistung aus eigener Firmenkasse (oder auch Privattasche bei Firmeninternem Betrug) erfüllen muss weil er das Risko nicht an eine Garantieversicherung "weiterverkauft" hat.
Wo wir beim nächsten Punkt sind die "Garantieverlängerung" kann man von unterschiedlichen Quellen dazukaufen man muss nicht die vom Hersteller des KFZ verlängern ausser es wurde Vertraglich genau dies zugesichert. Sieh mal im Servicemappe/Handschuhfach nach ob da ein kleines Heft von der Garantieverlängerung eingelegt wurde oder eine Plastikkarte mit der Versicherungsnummer drin ist.
Vielen Dank für die hilfreiche Antwort. Verstehe ich das richtig?Da der Verkäufer nicht wie im Kaufvertrag vereinbart eine Garantieverlängerungen abgeschlossen hat kann ich nun dagegen vorgehen? Es ist mir kein Schaden entstanden aber es wurde nicht eingehalten wie es im Kaufvertrag vereinbart war. Wenn der Verkäufer mir nun für ein Jahr eine gebrauchtwagengarantie als Ersatz anbietet wäre das ein guter Kompromiss? Oder könnte da ein Haken sein?
Du brauchst an der Stelle m. E. nichts tun. Wenn es vertraglich niedergeschrieben ist und beide Seiten unterzeichnet haben kannst Du den Anspruch im Fall der Fälle geltend machen. Notfalls kannst Du dann mit deinem Anwalt sprechen falls du in dem Zeitraum dann einen entsprechenden Fall hast.
Wenn Du den Vertrag noch bei Dir hast sollte alles gut sein.
Weiß allerdings nicht was für eine Klausel im Vertrag steht.
Bitte beachte, dass ich kein Rechtsanwalt bin :-)
Diese Frage sollte dir am besten der Verkäufer von damals beantworten können. Wenn etwas schief gelaufen ist, sollte man das auch wieder gerade rücken können. Wenn es ein seriöser, ehrlicher Händler ist, wird er sich darum kümmern. Ansonsten hast du - wie schon geschrieben - den Vertrag, mit dem du eine ausreichende Absicherung haben solltest, um deine Ansprüche geltend zu machen.
Am Auto ist alles in Ordnung. Wo ist also dein Problem ?