Bin ich zur Vertretung verpflichtet?

5 Antworten

In den ersten sechs Monaten greift das Kündigungsschutzgesetz halt nicht, was neben der vertraglich vereinbarten Probezeit dafür sorgt, dass kein Kündigungsgrund angegeben werden muss. Kannst du also gar nichts gegen machen!

Der einzige Haken bzw. Rettungsanker, der hier noch besteht, ist, dass eine Kündigung zwingend die Schriftform erfordert - Papier mit Unterschrift also. Nicht mal eine E-Mail wäre gültig und eine mündliche Kündigung erst recht nicht.

Wenn du also deinen Job noch retten möchtest, solltest du morgen zu Kreuze kriechen, dich für die Weigerung entschuldigen und darum bitten, noch eine Chance zu bekommen. Willst du das nicht, nun, dann warte ab, bis die schriftliche Kündigung bei dir ankommt. Ab da sind's dann noch die zwei Wochen Kündigungsfrist und dann bist du raus...

HQxy10 
Fragesteller
 02.07.2021, 23:43

Ich bin seit 1 Jahr und 6 Monate in diesem Betrieb. Eig müsste das Kündigungsschutz Gesetz greifen

kugel  02.07.2021, 23:45
@HQxy10

Wie kommst du dann auf Probezeit?

HappyMe1984  02.07.2021, 23:48
@HQxy10

Du hast doch selbst geschrieben, dass du noch in der Probezeit bist???

HQxy10 
Fragesteller
 02.07.2021, 23:48
@kugel

Weil ich halt noch in Probezeit bin. Die Probezeit geht 2 Jahre

nanfxD  02.07.2021, 23:49
@HQxy10

Eine Probezeit darf nicht so lange sein, bist du schon entfristet ?

HappyMe1984  02.07.2021, 23:50
@HQxy10

Das ist keine Probezeit, das ist eine Befristung! Probezeit darf maximal 6 Monate betragen...

HQxy10 
Fragesteller
 02.07.2021, 23:51
@nanfxD

Nein ich bin nicht unbefristet !. Keiner aus der Firma ist unbefristet. Alle 2 Jahre

HQxy10 
Fragesteller
 02.07.2021, 23:55
@HQxy10

Achso, dan halt Befristung, ist Probezeit oder Befristung nd das gleiche ?

nanfxD  03.07.2021, 00:05
@HQxy10

Nein ist es nicht, Probezeit gelten geringere Kündigungsanforderungen.

Wenn die schriftliche Kündigung kommt, solltest du Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Dafür hast du 3 Wochen Zeit. In der Regel wirst du wohl (wenn alles so ist wie du hier schreibst) Recht bekommen, meist einigt man sich dann auf eine fristgerechte Kündigung + Abfindung. Zurücknehmen wird man dich nicht bzw. dir dann das Leben schwer machen und nach Ablauf deines Vertrages diesen auslaufen lassen. Such dir also nebenbei dringend einen neuen Job.

HQxy10 
Fragesteller
 03.07.2021, 16:12

Ich weiß nd ob ich überhaupt Anspruch auf Abfindung habe, weil ich ja nur 1jahr 6 Monate dort gearbeitet habe.

SlightlyAnnoyed  04.07.2021, 06:30
@HQxy10

Anspruch hat man nie darauf, aber sollte dir das Gericht recht geben, kommt es meist zu einer gütlichen Einigung, da der Arbeitgeber denjenigen ja auch nicht mehr in der Firma haben will und der da meist nicht mehr arbeiten will. Dann wird die fristlose Kündigung in eine fristgerechte umgewandelt und der AN bekommt halt noch ne Abfindung als Entschädigung, damit er auf die Wiedereinstellung verzichtet.

Also, wenn es in Deinem Vertrag steht, darf der Arbeitgeber die Ableistung von Überstunden fordern. Nur wenn nichts davon drinsteht, kannst Du sie ablehnen.

Ist die Vertretung in der regulären Arbeitszeit möglich, musst Du diese selbstverständlich machen.

Kündigungsschutz hat man übrigens erst, wenn das Unternehmen 10 rechnerische Mitarbeiter hat.

Rechnerisch: geringfügig Beschäftige zählen nicht, Halbtagskräfte zählen 0,5 und 3/4 Kräfte 0,75

30- Stundenwoche z.B dürfte eine solche Dreiviertelkraft sein.

Einfach beim Arbeitsgericht erkundigen und den Fall schildern! Deine sogenannten "Arbeitgeber" werden ganz schnell ruhig und weich!😂😂

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung