Bin ich zur Vertretung verpflichtet?
Ich arbeite in Teilzeit 6 Stunden am Tag, also 30 Stundenwoche. Nun ist es so, daß ich und meine Kollegen seit fast 1 Jahr jeden Tag Vertretung machen müssen. Also dies geschieht nach der Hauptaufgabe. Im mein Arbeitsvertrag steht nirgends wo, das ich zur Mehrarbeit bzw Vertretung verpflichtet bin. Nun ist es so, daß die Chefin, wenn man die Vertretung verweigert oder versucht zu verweigern gleich mit Kündigung droht bzw bei alles damit droht. Das ist bei meine Kolleginen auch der Fall. Das ding ist, das ich bzw wir die Vertretung und die Hauptaufgabe innerhalb dieser 6 Stunden schaffen müssen ..... ! mehr Stunden oder mehr Geld gibt es nicht. Ich habe aber vorgestern die Vertretung verweigert, weil das eig voll die Abzocke ist. Bezahlt oder so wird man nicht. Daraufhin hat die Chefin den Oberchef angerufen und der hat gesagt : wenn Sie die Vertretung nicht machen will, soll sie gehen !. Daraufhin hat die Chefin nach dem Telefonat oder während den Telefonat ka, mich mündlich gekündigt, weil ich die Vertretung verweigert habe !. Die schriftliche kommt noch. Sie wird die Kündigung auf jeden Fall als Arbeitsverweigerung begründen.
PS: Bin noch im Probezeit.
Meine Fragen : Ist diese Kündigung mit dem Betreff " Arbeitsverweigerung " wirksam ??
Kann ich dagegen, wenn ich sie Schriftlich habe vorgehen? Macht das überhaupt Sinn?
Ist das Betrug und Nötigung was die machen ?
5 Antworten
In den ersten sechs Monaten greift das Kündigungsschutzgesetz halt nicht, was neben der vertraglich vereinbarten Probezeit dafür sorgt, dass kein Kündigungsgrund angegeben werden muss. Kannst du also gar nichts gegen machen!
Der einzige Haken bzw. Rettungsanker, der hier noch besteht, ist, dass eine Kündigung zwingend die Schriftform erfordert - Papier mit Unterschrift also. Nicht mal eine E-Mail wäre gültig und eine mündliche Kündigung erst recht nicht.
Wenn du also deinen Job noch retten möchtest, solltest du morgen zu Kreuze kriechen, dich für die Weigerung entschuldigen und darum bitten, noch eine Chance zu bekommen. Willst du das nicht, nun, dann warte ab, bis die schriftliche Kündigung bei dir ankommt. Ab da sind's dann noch die zwei Wochen Kündigungsfrist und dann bist du raus...
Wie kommst du dann auf Probezeit?
Du hast doch selbst geschrieben, dass du noch in der Probezeit bist???
Weil ich halt noch in Probezeit bin. Die Probezeit geht 2 Jahre
Eine Probezeit darf nicht so lange sein, bist du schon entfristet ?
Das ist keine Probezeit, das ist eine Befristung! Probezeit darf maximal 6 Monate betragen...
Nein ich bin nicht unbefristet !. Keiner aus der Firma ist unbefristet. Alle 2 Jahre
Achso, dan halt Befristung, ist Probezeit oder Befristung nd das gleiche ?
Nein ist es nicht, Probezeit gelten geringere Kündigungsanforderungen.
Wenn die schriftliche Kündigung kommt, solltest du Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Dafür hast du 3 Wochen Zeit. In der Regel wirst du wohl (wenn alles so ist wie du hier schreibst) Recht bekommen, meist einigt man sich dann auf eine fristgerechte Kündigung + Abfindung. Zurücknehmen wird man dich nicht bzw. dir dann das Leben schwer machen und nach Ablauf deines Vertrages diesen auslaufen lassen. Such dir also nebenbei dringend einen neuen Job.
Ich weiß nd ob ich überhaupt Anspruch auf Abfindung habe, weil ich ja nur 1jahr 6 Monate dort gearbeitet habe.
Anspruch hat man nie darauf, aber sollte dir das Gericht recht geben, kommt es meist zu einer gütlichen Einigung, da der Arbeitgeber denjenigen ja auch nicht mehr in der Firma haben will und der da meist nicht mehr arbeiten will. Dann wird die fristlose Kündigung in eine fristgerechte umgewandelt und der AN bekommt halt noch ne Abfindung als Entschädigung, damit er auf die Wiedereinstellung verzichtet.
Also, wenn es in Deinem Vertrag steht, darf der Arbeitgeber die Ableistung von Überstunden fordern. Nur wenn nichts davon drinsteht, kannst Du sie ablehnen.
Ist die Vertretung in der regulären Arbeitszeit möglich, musst Du diese selbstverständlich machen.
Kündigungsschutz hat man übrigens erst, wenn das Unternehmen 10 rechnerische Mitarbeiter hat.
Rechnerisch: geringfügig Beschäftige zählen nicht, Halbtagskräfte zählen 0,5 und 3/4 Kräfte 0,75
30- Stundenwoche z.B dürfte eine solche Dreiviertelkraft sein.
In der Probezeit ist die Kündigung ohne Gründe möglich und rechtlich legitim
Edit: https://www.arbeitsrecht.de/forum/forum/arbeitsrecht/104706-teilzeit-und-urlaubsvertretung
Stimmt! Aber die Drohungen neben dem Arbeitsvertrag sind nicht legitim!!
Einfach beim Arbeitsgericht erkundigen und den Fall schildern! Deine sogenannten "Arbeitgeber" werden ganz schnell ruhig und weich!😂😂
Ich bin seit 1 Jahr und 6 Monate in diesem Betrieb. Eig müsste das Kündigungsschutz Gesetz greifen