Darf mir mein Arbeitgeber bei Minusstunden Geld vom Lohn abziehen?

4 Antworten

Der Abzug ist nicht berechtigt. Ich würde den fehlenden Betrag schriftlich einfordern mit Frist. Nach Fristablauf direkt zum Arbeitsgericht - Anwalt ist dafür erstmal nicht nötig.

Für die Auslastung der Arbeitszeit ist der AG verantwortlich. Wenn er deine Arbeitskraft nicht vertragsgemäß nutzt oder nicht nutzen kann, ist das sein unternehmerisches Risiko - dann macht er eben etwas weniger Gewinn.

Die Minusstunden sind entstanden, weil Dein AG nicht genug Arbeit für Dich hatte. Für das schlechte Wetter kannst Du nichts und das Betriebsrisiko liegt beim AG und nicht beim AN.

Somit befindet sich der AG in Annahmeverzug nach § 615 BGB. Da können keine Minusstunden entstehen und man muss auch nicht nacharbeiten (was Du ja sogar getan hast).

Fordere Deinen Chef schriftlich auf Deinen Dir zustehenden Lohn zu überweisen. Setz dazu eine Frist von ca. 7-10 Tagen. Schreib dazu dass Du, sollte er nicht bezahlen, Klage beim Arbeitsgericht einreichen wirst. Oft genügt das um zahlungsunwillige AG zur Zahlung zu bewegen.

Bezahlt er nicht, kannst Du immer noch Klage beim Arbeitsgericht einreichen. Ob sich das für Dich lohnt oder nicht, musst Du selbst entscheiden.

Das ist sein volles recht! Denn wiso sell er für stunden bezahlen, die nicht geleistet wurden! Oder würdest du jemanden bezahlen fürs zuhause hocken?
Und das mit dem Boot ist dich ne gute sache! Und er hats dir ja nur angeboten! Nicht aufgezwungen! Ich hätts angenommen! Wär bestimmt ne tolle sache geworden! Obs du gekonnt hättest oder nicht, wär doch egal gewesen, hauptsache die Minusstunden wären weg gewesen!

Denn wiso sell er für stunden bezahlen, die nicht geleistet wurden!



Weil man bereits nur für das Anbieten der Arbeitsleistung bezahlt wird. Nimmt der Arbeitgeber das nicht an, muss er trotzdem bezahlen.


Darf ich fragen, wie alt du bist? 15?

Ja, die si aber abgelehnt hat! Lies doch!

@ pemali:

die sie aber abgelehnt hat!

Die Fragestellerin ist für die vereinbarte Stundenzahl zu bezahlen, gleichgültig, ob ihr der Arbeitgeber Arbeit zuweist oder nicht.

Und wenn sie als "Bar-, Servicekraft" eingestellt ist, der Arbeitgeber ihr aber "eine andere, seinen Fähigkeiten entsprechende gleichwertige Tätigkeit" ersatzweise zuweisen kann, so gehört "Boote streichen" ganz sicher nicht dazu, auch wenn das Deiner Meinung nach "ne gute sache" ist und Du persönlich das gemacht hättest.

Naja, laut dem Paragraphen musst du ihm helfen, die Boote zu Lackieren. Ich denke, das entspricht deinen Fähigkeiten. Das kann man so oder so interpretieren. Der Arbeitgeber ist aber genauso verpflichtet wie du, seinen Teil zu halten. Wahre das mit dem Boote- Lackieren nicht, müsste er sicher zahlen.

laut dem Paragraphen musst du ihm helfen, die Boote zu Lackieren.

Falsch! Genau das sagt der Vertrag eben nicht!

Wenn der Paragraph vorsieht, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer "auch eine andere, seinen Fähigkeiten entsprechende gleichwertige Tätigkeit" zuweisen könne, dann bezieht sich das auf die Anstellung als "Bar-, Servicekraft" - und "Boote lackieren" gehört ganz sicher nicht dazu!

Wäre das mit dem Boote- Lackieren nicht, müsste er sicher zahlen.

Das Lackieren der Boote hat mit der Verpflichtung des Arbeitgebers, die Fragestellerin für die volle Stundenzahl zu bezahlen, auch wenn sie sie mangels Arbeit nicht erreicht, überhaupt nichts zu tun! Diese Verpflichtung besteht auch, wenn die Fragestellerin nicht lackiert, weil das eben nicht zu ihren Aufgaben gehört, auch wenn der Arbeitgeber andere Arbeiten zuweisen kann!