Wie zitiert man aus dem Grundgesetzbuch?
Es handelt sich um den Artikel 20a "Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung."
Ich möchte dies als eine Art Einleitung in meiner Facharbeit zitieren und den Herkunftsort möglichst nur in Klammern dahinter schreiben. Doch wie macht man das fachlich richtig?
5 Antworten
Vor allem schreibst Du als Quelle "Grundgesetz" - der Terminus Grundgesetzbuch ist eher ungebräuchlich.
Wichtig ist halt, das direkte Zitat in Anführungszeichen einzuschließen. Ob Du vorher ein "Art. 20a GG:" setzt oder anschließend ein "(Art. 20a GG)", ist egal.
Artikel 20 a GG
In diesem Fall: Das Gesetzbuch (z.B. GG, BGB u.ä.) Paragraph, Absatz oder eben Artikel.
Seitenangaben, Autor (Herausgeber) und Erscheinungsort entfallen, da Gesetze immer gleich lauten, egal in welcher Ausgabe
"Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung." Dieses Zitat des Artikel 20a aus dem Grundgesetzbuch ...... und schreibst dann weiter was Du dazu schreiben möchtest.
oder : ( Grundgesetzbuch Artikel 20a)
du zitierst den artikel...und schreibst dann dahinter(sinngemäß)..."so ist der wille des volkes,im gg verankert"......
Was hat das Grundgesetz mit dem "Willen des Volkes" zu tun? Wurde das GG jemals in einer Volksabstimmung legitimiert?