Bußgeldbescheid, keine Rückmeldung auf Einspruch?
Hallo Freunde,
Sachverhalt; ich wurde "angeblich" mit Handy am Steuer erwischt. Erwischt am 20.08.2015, bußgeldbescheid kam bei mir am 17.09.2015. an. Am 21.09.2015 habe ich einen Einspruch per Einschreiben und Rückschein versendet wo alles bis aufs kleinste Detail beschrieben ist. Heute haben wir den 08.11.2015. ich habe weder einen Rückschein mit empfangsunterschrift noch Antwort auf meinen Einspruch. Ich wohne von der "Tatort" 250km entfernt.
Fragen; 1.kommt ein Rückschein nicht sofort nach dem Erhalt?
2. wie lange dauert es bis man auf den Einspruch einen Antwort kriegt?
3. wie sieht es mit Verjährung aus?
4. ist es bis Bußgeld eintrifft 3 Monate und wenn es eintrifft, ab eintrifft neue 3 Monate oder ab dem Datum der Erlass 6 Monate?
5. über eine Ablehnung/akzeptierung erhält man doch einen schreiben oder nicht?
6. wie könnte ich die Sache mit Absicht verjähren lassen, sind ja fast 2 Monate rum?
Fragen wegen Verjährung ist nur als Info weil ich kenne die Wahrheit und meine Unschuld aber wenn die Kollegen das nicht akzeptieren sollten muss ich ja auch schauen das ich wenn nicht mit Gerechtigkeit dann mit Tricks mich raus retten kann.
1 Antwort
Also, wenn der Einspruch fristgerecht eingelegt wurde, d.h. innerhalb 14 Tagen ab Erhalt des Bescheides, dann ist der Einspruch zulässig. Eine Antwort auf den Bescheid muss nicht erfolgen. Die Behörde kann den Einspruch sofort an das Amtsgericht/Staatsanwaltschaft zwecks Entscheidung abgeben. Komisch ist nur dass du keinen Rückschein auf dein Schreiben bekommen hast. Dann solltest du noch mal zur Post gehen und nachfragen, wo dein Brief gelandet ist.
Aber ich habe doch im Endeffekt meine Aufgabe erledigt und kann doch schwarz auf weiß nachweisen dass ich fristgerecht Einspruch eingelegt habe. Sollte ich die Sache nicht zur meiner Entlastung dadurch sogar verjähren lassen?
Und was passiert im Falle eines Falles, wenn der Post Bote meinen Einspruch nicht zugestellt hat ?
Kann niemand weiter helfen ?