Bußgeldbescheid, keine Rückmeldung auf Einspruch?

1 Antwort

Also, wenn der Einspruch fristgerecht eingelegt wurde, d.h. innerhalb 14 Tagen ab Erhalt des Bescheides, dann ist der Einspruch zulässig. Eine Antwort auf den Bescheid muss nicht erfolgen. Die Behörde kann den Einspruch sofort an das Amtsgericht/Staatsanwaltschaft zwecks Entscheidung abgeben. Komisch ist nur dass du keinen Rückschein auf dein Schreiben bekommen hast. Dann solltest du noch mal zur Post gehen und nachfragen, wo dein Brief gelandet ist.

undershot 
Fragesteller
 09.11.2015, 13:48

Aber ich habe doch im Endeffekt meine Aufgabe erledigt und kann doch schwarz auf weiß nachweisen dass ich fristgerecht Einspruch eingelegt habe. Sollte ich die Sache nicht zur meiner Entlastung dadurch sogar verjähren lassen?

undershot 
Fragesteller
 09.11.2015, 13:50

Und was passiert im Falle eines Falles, wenn der Post Bote meinen Einspruch nicht zugestellt hat ?

undershot 
Fragesteller
 12.11.2015, 16:30

Kann niemand weiter helfen ?