Wie wird Halbwaisenrente bei Ausbildung gerechnet

5 Antworten

Hallo nochmals, hier der 2. Teil der Antwort, nachzulesen in dem Link hier:

www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/2_Themen/01_Rente/04_in_der_rente/03_einkommenanrechnung_bei_der_witwenrente/00_einkommensanrechnung_bei_der_witwenrente_node.html

Wie funktioniert die Einkommensanrechnung bei Renten wegen Todes?

Ihr Einkommen wird nur dann tatsächlich auf Ihre Rente angerechnet, wenn es einen festgelegten Freibetrag übersteigt. Waisen dürfen bis zum 18. Geburtstag unbegrenzt hinzuverdienen.

Der Freibetrag für die Einkommensanrechnung ist mit dem aktuellen Rentenwert verknüpft. So ist sichergestellt, dass er mitwächst, wenn die Renten erhöht werden. Er beträgt für Waisen das 17,6-fache, für alle anderen Hinterbliebenen und Erziehungsrentner das 26,4-fache des aktuellen Rentenwertes (zurzeit 28,07 Euro).

Wohnen Sie in den neuen Bundesländern, leitet sich der Freibetrag vom aktuellen Rentenwert (Ost), zurzeit 24,92 Euro, ab.

Der Freibetrag liegt damit zurzeit in den alten Bundesländern bei 741,05 Euro (für Waisen 494,03 Euro) und in den neuen Bundesländern bei 657,89 Euro (für Waisen 438,59 Euro).

Für die Einkommensanrechnung wird Ihr Rentenversicherungsträger zunächst die Bruttobeträge Ihres Einkommens ermitteln. Davon werden Pauschalwerte abgezogen, um ein Nettoeinkommen zu erhalten. Die Pauschalwerte sollen den tatsächlichen Abzügen relativ nahe kommen.

Verdienen Sie mehr als 400 Euro monatlich, werden pauschal 40 Prozent abgezogen.

Also Kindergeld bekommen ja deine Eltern, also kann das Kindergeld nicht auf dich angerechnet werden! Von deinem Brutto 1. Lehrj. mit 500 € mtl. werden pauschal 40% abgezogen, also das Netto beträgt demnach 500 - 200 = 300 € mtl. Netto für den Hinzuverdienst, als kein Abzug da unterhalb der Freigrenze! Ebenso im 3.Lehrj. mit 700 € Brutto abzl. 40% ergibt 700 - 280 = 420 € mtl. Netto für den Hinzuverdienst, also auch im 3. Lehrj. kein Abzug da das Netto unter halb der Freigrenz von 494,03 € West bzw. 438,59 € Ost bzw. die neuen Bundesländer!

Gruß siola

Im Rentenbescheid ist genau beschrieben, wie eigenes Einkommen auf die Rente verrechnet wird. Es gibt einen Grundfreibetrag, plus einen %-Satz vom überschießenden Anteil.

Das ist aber individuell verschieden.

siola55  09.11.2012, 12:54

Verdienen Sie mehr als 400 Euro monatlich, werden pauschal 40 Prozent abgezogen.

Bei der Witwen-/Witwer- und Voll- u. Halbwaisenrente wird grundsätzlich 40 % vom zu berücksichtigenden Brutto abgezogen! Bleibt dann abzgl. des Freibetrages ein Resteinkommen übrig, dann davon nochmals 40% kommt zur Anrechnung bzw. Abzug der Rente! Beispiele für die Halbwaisenrente siehe meine Antwort!

Beispiel für eine Witwen-/Witwerrente (ohne Kinder):

Henriette L. verdient als Verkäuferin 2.000 Euro brutto im Monat. Von ihrem Einkommen werden pauschal 40 Prozent abgezogen. Ihr Nettoeinkommen beträgt somit 1.200 Euro.

Henriette L. hat ein Nettoeinkommen von 1.200 Euro. Es übersteigt damit den Freibetrag um 458,95 Euro (1.200 Euro abzüglich 741,05 Euro). Davon 40 Prozent sind 183,58 Euro. Auf die Rente von Henriette L. werden 183,58 Euro angerechnet. Das bedeutet, dass ihre Witwenrente um diesen Betrag niedriger wird.

Nachzulesen in dem Link hier:

www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/2_Themen/01_Rente/04_in_der_rente/03_einkommenanrechnung_bei_der_witwenrente/00_einkommensanrechnung_bei_der_witwenrente_node.html

Gruß siola

siola55  09.11.2012, 13:11

Individuell verschieden sind die Hinzuverdienste nur bei Erwerbsminderungsrenten, vorzeitigen Renten u.a., nicht jedoch bei den Waisenrenten od. Witwen- u, Witwerrenten!

Gruß siola

Hallo, die Halbweisenrente wird dann neu berechnet. Ich bekomme den gleichen Satz wie vor der Ausbildung. Es kann aber auch sein, dass du weniger bekommst, wenn du "zu viel" Geld bekommst. Was ich aber nicht glaube, da ich mehr Ausbildungsvergütung als du bekomme...

siola55  09.11.2012, 13:07

Hallo AzurasStern, du darfst bei den z.Zt. gültigen Freibeträgen bei Waisenrenten von 494,03 € mtl. in den alten Bundesländern bis 823 € Brutto verdienen, ohne dass etwas abgezogen wird. In den neuen Bundesländer beim Freibetrag von z.Zt. 438,59 € mtl. sind dies bis zu 731 € Bruttoverdienst!

Gruß siola

Siegesruhm 
Fragesteller
 09.11.2012, 15:10
@siola55

Hallo, also würde mit 500 EUro Monatlich bei mir ncihts abgezogen werden, sodass meine Rechnung oben aufkommt? Halbwaisenrente bekomme ich ja auch weniger als du schreibst.

siola55  09.11.2012, 16:52
@Siegesruhm

@Siegesruhm: Ja, bei 500 € Azubilohn wird dir nichts abgezogen. Erst ab 823 € mtl. Bruttolohn kommt was in Abzug bzw. wird angerechnet!

Gruß siola

Siegesruhm 
Fragesteller
 09.11.2012, 15:16

Danke, ein Bericht eines Betroffenen hilft mir gerade sehr, in welchem Bundesland lebst du denn, auch in NRW? Weil mir ist wichtig,w ie viel ich bekommen würde, weil ich auf jeden Fall eine eigene Wohnung mieten will und wie oben jemand meinte, ich von 900 euro nur 400 bekomme . . . Pure Abzocke, falls dies wirklich war ist.

siola55  09.11.2012, 17:03
@Siegesruhm

Fall eine eigene Wohnung mieten will und wie oben jemand meinte, ich von 900 euro nur 400 bekomme . . . Pure Abzocke, falls dies wirklich war ist.

Nein, ich wohne in BW! Wie kommst du auf nur 400 € ??? Wenn du den Nettolohn von deinen 500 mtl. Azubi-Bruttolohn meinst, dann mußt du ca 20% Sozialabgaben abziehen, demnach wären dies dann ca 400 netto von deinem Azubi-Lohn! Plus deine 300 € Halbwaisenrente, wie du in der Frage schreibst, wären dann zusammen 700 € mtl. + evtl. Kindergeld, falls die Eltern dir dies überlassen!?

AzurasStern  09.11.2012, 20:53
@siola55

Hallo siola55, die genauen Zahlen kannte ich nicht. Ich konnte nur von meinen Fall ausgehen. Danke für die Erklärung!