Kindergeld 8000€

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Solange du noch keine 25 bist und eine Anspruchsvoraussetzung für den Bezug des Kindergeldes erfüllst,kannst du verdienen was du möchtest,denn die Einkommensgrenze wurde schon am 01.01.2012 abgeschafft !

Erfüllt hast du eine auf jeden Fall,wenn du dich in Ausbildung / Studium befindest.

Nur wenn du schon eine abgeschlossene Berufsausbildung hättest und neben einer weiteren einen Nebenjob ausüben würdest,darfst du pro Woche nicht mehr als durchschnittlich 20 Stunden nebenbei arbeiten,denn sonst würde im Monat der Überschreitung der Anspruch auf Kindergeld entfallen.

Was das BAB - betrifft,würde es dir nur zustehen,wenn du erstens in einer eigenen Unterkunft wohnen würdest,zweitens deine Eltern nicht leistungsfähig ( in der Erstausbildung ) sein würden und drittens du deinen Unterhaltsanspruch + Kindergeld nicht decken könntest.

Der liegt laut Düsseldorfer Tabelle für Azubis in eigener Unterkunft bei 670 €,dazu können noch Aufwendungen für die Ausbildung kommen,dann läge dieser bei ca.760 € pro Monat.

Davon würde dann dein Nettoeinkommen + Kindergeld abgezogen,die Differenz würde dir dann als BAB - zustehen.

Danke dir für deinen Stern !

Solange du in der Ausbildung bist bekommst Du volles Kindergeld.Grüße

Die Einkommensgrenze gib es nicht mehr. Solange du in der ersten Ausbildung bist (bis maximal 25. Jahre) gibt es das Kindergeld weiterhin. BAB ist abhängig von vielen Bedingungen, dazu musst du dich mal einlesen

also habe ich als auszubildender gar keine Einkommensgrenze ? wenn ich zb im dritten jahre netto 800 euro verdiene?

Solange du in der ersten Ausbildung bist (bis maximal 25. Jahre) gibt es das Kindergeld weiterhin.

Es gibt auch Kindergeld für eine zweite oder auch weitere Ausbildungen, solange er noch keine 25 Jahre ist!

Der einzige Unterschied zur Erstausbildung ist ein evtl. Hinzuverdienst. Hier gilt bei der Zweitausbildung oder auch weiteren Ausbildungen die max. 20 Wochenstunden-Grenze! Die Verdiensthöhe spielt dabei wiederum keine Rolle!

So lange du in Ausbildung bist, kriegst du Kindergeld. Diese Einkommensgrenze gilt seit einigen Jahren nicht mehr, (zu den 8000 kamen auch noch ca. 1000 Euro Werbungskosten damals), du kannst verdienen, so viel zu willst. Heute darf man nur nicht mehr als 20 Stunden pro Woche (ausserhalb der Ausbildung) arbeiten. Dein Ausbildungsgehalt kann daher quasi  unbegrenzt hoch sein.

BAB kann man nur beantragen, wenn man wegen der Ausbildung nicht mehr zu Hause wohnen kann (zu weit weg) und die Eltern nicht zu viel verdienen.

@ petrapetra64

Die 20 Stunden Grenze pro Woche gilt nur bei schon abgeschlossener Berufsausbildung und einer dann weiteren Ausbildung,in der Erstausbildung spielt das keine Rolle,man muss sich nur an die gesetzliche max. Arbeitszeit pro Woche halten.

Deine Aussage trifft beim BAB - aber nur bei minderjährigen Kindern zu,wenn es um eigenen Wohnraum geht,ab dem 18 spielt das keine Rolle mehr,dass Kind muss mit seinem Einkommen + evtl. Kindergeld + evtl. etwas Unterhalt nur einen Vermieter finden,der etwas vermietet.

Dann kann das Kind BAB - beantragen und auch beziehen,wenn es denn noch Anspruch hat.