darf von meine regelsatz miete abgezogen werden

4 Antworten

Ich nehme an, das Amt überweist direkt an den Vermieter, richtig? Wenn das so ist, dürfen sie das zu dem Teil, den du mehr hast, also den du selbst zur Miete beisteuern müsstest, wenn (!) du zu viel Einkommen hast.

Ganz sicher könnte ich dir das erst sagen, wenn ich den Bescheid in der Hand habe. Aber mach mal folgende Rechnung.

Teile die Miete durch 2 (eine Hälfte für dich, eine für das Kind).

Für dich rechnest du: 374 (Regelsatz)+die halbe Miete+ rund 131 (Alleinerziehendenzuschlag=Mehrbedarf). Darauf wird das Elterngeld angerechnet, wenn es nicht mindestens zum Teil aus Erwerbsarbeit vorher kam. (Summe merken!)

Nun zu deinem Kind. Also wieder halbe Miete+219 Euro (dessen Regelsatz). Davon wird das Kindergeld abgezogen, ggf Unterhalt oder Unterhaltsvorschuß, evtl 30 Euro Versicherungspauschale weniger, wenn du eine Versicherung für das Kleine hast.

Bleibt bei einer der Summen ein Plus, wird es dem anderen als Einkommen angerechnet. Unter Umständen ist es also sinnvoller, für das Kind kein Alg II zu beantragen, sondern Wohngeld.

Ich nehme an, die Summe, die du jetzt raus hast, ist höher als die, die auf deinem Bescheid steht.

Also legst du einen Widerspruch ein (formlos "Ich lege Widerspruch ein gegen den Bescheid vom XX.XX."). Hast du die Monatsfrist verstreichen lassen, stelle einen Überprüfungsantrag (bitte googeln, meinen Link brauche ich für was anderes).

Schau mal, ob du hier http://www.my-sozialberatung.de/adressen eine gute Beratung in deiner Nähe findest.

vielen dank für den tip ich werde mit meinem bescheid mal zu einer beratung gehen was meinen sohn betrifft ich habe für ihn kein alg 2 beantragt das haben sie gleich von sich aus mit rein gerechnet kann ich trozdem für mein kind wohngeld beantragen ?

@mamavomjuastin

Kannst du. Aber du musst dann das Kleine beim Jobcenter abmelden. Wohngeld und AlgII (bzw. die Einbeziehung beim Jobcenter) geht nicht.

such dir ne kleinere günstiger Wohnung, Arge zahlt nur bis zu nem bestimmten Satz.

ich habe schon eine kleine wohnung von 45 und kostet warm 294 seit diesen jahr

Dir stehen 374 € Regelsatz zu + 219 € Regelsatz Kind +deine Warmmiete ( Wohnungsgröße 45qm du +15 qm Kind = ca.60 qm gesamt ) .Deine Miete die vom Amt übernommen wird,findest du im Internet unter Kosten der Unterkunft ( KDU ) und deine Stadt dazu angeben.Kindergeld und Unterhalt werden bis auf 30 € Versicherungspauschale auf deine Leistungen angerechnet.Dein Elterngeld zählt auch als Einkommen und wird angerechnet.

Regelsatz du 374 € + 219 € Regelsatz Kind + 294 € Warmmiete = 887 € gesamter Bedarf!!! ( eventuell bekommst du noch ein Extra Bedarf fürs Kind ) . 887 € Bedarf - 300 € Elterngeld = +587 € - 154 € Anrechenbares Kindergeld ( 30 € Freibetrag für Versicherung)= 433 € - 317 € Unterhalt fürs Kind = 116 € vom Amt ( wenn der Kindsvater keinen Unterhalt zahlt,musst du auf dem Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragen ).

hy...

also, seit dem 01.01.2011 wird das Elterngeld auf Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und Kinderzuschlag angerechnet. Hat man allerdings in den 12 Monaten vor der Geburt seines Kindes in einem oder mehreren Monaten Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielt, bleibt ein Betrag von maximal 300 Euro anrechnungsfrei.

bekommst du wohngeld?