Bundesfreiwilligendienst /Hartz4- was darf ich nun behalten und Fahrtkosten absetzen?
Hallo, ich bin 24 Jahre alt und werde zur überbrückung bis zur Ausbildung jetzt einen Bundesfreiwilligendienst machen. Da ich bisher Schüler war beziehe ich Hartz4. In Zukunft werde ich 363€ Taschengeld, 184€ Kindergeld und 190€ Halbwaisenrente erhalten. Dazu muss ich wieder aufstockend Hartz4 beantragen udn habe jetzt lauter unterschiedlicher Ansagen gehört. Internet sagt ich darf 200€ behalten, +Fahrtkosten und Versicherung. Amt sagt ich darf 100€ behalten und bekomme keine Fahrtkosten erstattet, bzw angerechnet, was einer Katastrophe gleichkommt, da ich 80km einfache Strecke pendeln muss. Umzug ist vorerst nicht möglich. Mein Freibetrag von 100€ ist sowieso schon aufgebraucht wegen der Halbwaisenrente.
Kann mir hier jemand definitive Fakten nennen?
MfG
5 Antworten
Im § 1 Abs. 7 ALG - 2 / Sozialgeld Verordnung ist der Freibetrag von 200 € geregelt,der auf jeden Fall nicht auf ALG - 2 Leistungen angerechnet werden darf !
Der § 11 b Abs.1 Satz 1 Nr. 3 SGB - ll legt weitere absetzbare Beträge fest,darunter zählt für Volljährige die 30 € Versicherungspauschale,Beiträge für KFZ - Versicherung die gesetzlich vorgeschrieben sind oder anfallende Fahrkosten,die nachzuweisen sind.
Dann weise Dein Amt mal darauf hin:
Mittlerweile hat die ALG II Verordnung, für die das Bundesarbeitsministerium zuständig ist, zum 1. Januar 2015 festgeschrieben, dass für das Taschengeld von Hartz 4 Bufdis eine Freigrenze von 200 Euro besteht. Das gilt auch für Freiwillige, die das FSJ absolvieren.
Das Taschengeld wird also lediglich zu demTeil angerechnet, der über 200 Euro hinausgeht.
http://www.bundes-freiwilligendienst.de/hartz-iv-arbeitslosengeld-ii-sgb.html
So wurde es mir auch gesagt. Allerdings hätte ich Fahrgeld und Versicherungen selbst bezahlen müssen - deshalb habe ich das auch nicht angetreten.
Versicherungen musst du selbst zahlen, Sozialversicherungsbeiträge zahlt aber die Einsatzstelle komplett.
Nach der ALG-II-Verordnung sind im Bundesfreiwilligendienst 200 € anrechnungsfrei. Wenn der zuständige Sachbearbeiter beim Jobcenter dir was anderes sagt, weise ihn darauf hin.
Möglicherweise gibt es ein vergünstigtes Bus-/Zugticket, auf das du als Bufdi Anspruch hast.
Was meinst du mit Versicherung? Sozialversicherungsbeiträge trägt die Einsatzstelle komplett, andere Versicherungen sind dein Bier.
Dein Einkommen ist doch bereits höher als der Grundsicherungssatz nach SGB 2. Du erhältst also nur noch aufstockend Kosten für die Unterkunft. Darüber hinaus bekommst du nichts.
Das habe ich alles schon selbst gegoogelt gehabt.
Trotzdem danke.
Habe eben mit einem Anwalt der sich auf Hartz spezialisiert hat gesprochen. Dieser sagt es wird ganz schwer dies durchzusetzen und ich bekomme nur Fahrtkosten oder 200euro.....
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