Wie wird ein Studium (mit/ohne Abschluss) bei der Rente bewertet?

5 Antworten

Diese Frage kann man nicht vorausschauend beantworten, weil diese Gesetze in letzter Zeit immer wieder zum Nachteil der Betreffenden verändert worden sind. Ein Ende ist nicht abzusehen.

Das Studium eine sogenannte Anrechnungszeit gem. § 58 Abs 1 Satz 1 Nr 4 SGB VI auf die Wartezeit der Rente die man in Anspruch nehmen will. Anrechnebar sind 8 Jahre bzw. 96 Monate mit schulischen Zeiten, das heißt das da alles was man je an Schule, Fachschule oder Hochschule gemacht hat darauf anrechenbar ist, allerdings auch übergangszeiten von Schule zu Ausbildung, aber das würde jetzt zu sehr ins detail gehen. Dafür gibt s aber keine sogenannten Entgeltpunkte. Also hoffe ich konnte helfen, wenn nicht, dann einfach bei deiner Rentenversicherunganstalt anrufen, die erklären dir des ganz genau. http://www.ihre-vorsorge.de/forum.html?tx_mmforum_pi1%5Baction%5D=list_post&tx_mmforum_pi1%5Btid%5D=18653

Zur Zeit werden die Zeiten zur Anrechnung und Erfüllung von Wartezeiten gewertet (ab dem vollendeten 17. Lebensjahr). Rentenerhöhend sind sie aber nicht. Wer nicht einzahlt oder in Elternzeit ist sammelt auch keine Rentenpunkte.

Das Halten des Lebensstandards im Alter war nie, ist nicht und wird höchstwahrscheinlich auch nie Aufgabe der Gesetzlichen Rente sein. Dafür musst du privat oder betrieblich vorsorgen.

Ja wird es