5 Jahre Beiträge zahlen für Rente?

6 Antworten

Es müssen 60 Beitragsmonate nachgewiesen werden um ÜBERHAUPT einen Rentenanspruch zu haben.

Für eine vorzeitige Erwerbsminderungsrente benötigt man 36 PFLICHTBEITRÄGE innerhalb der letzten 60 Monate.

Hallo Jeeess95,

Sie schreiben:

5 Jahre Beiträge zahlen für Rente?

da ich jetzt mein Studium beendet habe, beschäftige ich mich intensiv mit Themen, wie Rentenversicherung und -anspruch. 

Antwort:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232688/publicationFile/52920/rente_jeder_monat_zaehlt.pdf

Die Bezeichnung "Rente" ist ein Überbegriff, der längst nicht alle Rentenarten abdeckt!

https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzliche_Rentenversicherung_(Deutschland)

Jede Rentenart hat unterschiedliche, versicherungsrechtliche Grundvoraussetzungen:

Lesen Sie unter folgenden Links der DRV, welche Wartezeiten für folgende Rentenarten gelten:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/258148/publicationFile/51387/die_richtige_altersrente_fuer_sie.pdf

Regelaltersrente
Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Altersrente für langjährig Versicherte
Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Erwerbsminderungsrente

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232616/publicationFile/49858/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf

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Grundsätzlich müßen Sie sich darüber im Klaren sein, daß Sie mit Geburtsdatum nach dem 1.1.1961 in der DRV keinen Vertrauensschutz wegen Berufsunfähigkeit haben und dieses stets präsente Existenzrisiko in Ihrem Ureigenen Interesse möglichst frühzeitig und Realtätsnah privat absichern müßen!

Stichwort:

Private Berufsunfähigkeitsversicherung!

http://www.finanztip.de/berufsunfaehigkeitsversicherung/

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Fazit:

In der DRV erworbene Beitragszeiten verfallen in der Regel nicht, sondern werden auf dem Rentenkonto fortlaufend eingetragen!

Welche Zeiten wirklich angerechnet werden und welche nicht, da steckt der Teufel im Detail:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232688/publicationFile/52920/rente_jeder_monat_zaehlt.pdf

Für junge Leute ist auch außerdem von großem Interesse, was mit Zeiten passiert, wenn man im europäischen Ausland beruflich aktiv wird:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_Rente_Reha/01_rente/01_grundwissen/05_rente_und_ausland/02a_rente/02_01_rente_anspruch.html

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Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Anspruch auf Rente hat jeder, der ein Mindestalter erreicht hat und mindestens fünf Jahre eingezahlt hat.

So ist es. Man muss mind. 63 sein um grundsätzlich Anspruch auf Altersrente zu haben. Wer abschlagsfreie Rente will muss bis 67 arbeiten oder mit 65 auf mind. 45 Beitragsjahre kommen.

Müssen diese fünf Jahre hintereinander weg ohne Lücke sein, oder werden die später auf dein ganzes Leben zusammengerechnet?

Nein insgesamt.

Nur im Bezug auf die Erwerbsminderungsrente gibt es ein weiteres Kriterium. Um eine EM-Rente zu kriegen muss neben dem reduzierten Restleistungsvermögen am Arbeitsmarkt und den o.g. 5 Jahren auch in den letzten 5 Jahren vor Antrag mind. 36 Pflichtbeiträge gezahlt worden sein.

Stuidum ist Anrechnungs- aber keine Beitragszeit.

Vielen Dank, Kevin1905! Und die Anrechnungszeit zählt zur Wartezeit, die muss 35 Jahre betragen, wie ich es verstanden habe. Diese muss auch 'nur' insgesamt sein oder lückenlos? 

@Jeeess95

Insgesamt.

35 Jahre bei Rente für langjährig Versicherte (§§ 36, 38, 43 SGB VI).

@kevin1905

Danke!!

Diese 5 Jahre Beitragszeit müssen auf das Versicherungsleben verteilt sein. Dein Studium ist nur eine Anrechnungszeit und zählt bei diesen 5 Jahren nicht mit. Anrechnungszeiten zählen nur für die Wartezeit von 35 Versicherungsjahren.

Aber solltest du eine Beschäftigung aufnehmen oder Leistungen von der Agentur für Arbeit beziehen, dann reichen dir 60 Monate Beitragszeiten. Nur, mit 5 Jahren Beiträgen ist deine Rentenhöhe mehr als bescheiden!

Vielen Dank für Deine Antwort! Ja, nur 5 Jahre Beiträge zahlen kommt für mich auch nicht in Frage :).

Okay, also wo liegt dann der Unterschied zwischen Anrechnungszeit und Beitragszeit, bzw. was bringt mir die Anrechnungszeit?

@Jeeess95

eine Anrechnungszeit, also z.B dein Studium zählt für die Wartezeit von 35 Jahren. Für die Höhe der Rente wird es gar nicht mit gezählt. Jedoch kann eine Anrechnungzeiten manche Zeiträume aufschieben und überbrücken. Für eine Rente wegen Erwerbsminderung brauchst du in den letzten 5 Jahren vor dem Leistungsfall 3 Jahre Pflichtbeiträge. Liegen z.B in diesen 5 Jahren 4 Jahre Anrechnungszeiten, wird der Zeitraum um diese 4 Jahre erweitert

Beitragszeiten sind alle Zeiten, in denen Beiträge gezahlt werden. Also versicherungspflichtige Arbeit, Kindererziehungszeiten oder auch einige Sozialleistungen wie Krankengeld oder Arbeitslosengeld 1.

@turnmami

Endlich mal eine verständliche Erklärung, vielen lieben Dank! :) Und muss die Wartezeit lückenlos sein oder wird die ähnlich wie die Beitragszeit am Ende zusammengerechnet?

@Jeeess95

Die Wartezeiten werden bei Leistungsbeginn zusammengezählt. Lediglich bei bestimmten versicherungsrechtlichen Voraussetzungen, wie bei einer EM Rente müssen diese zu einem bestimmten Zeitpunkt liegen

@turnmami

Okay, dann haben sich alle Fragen geklärt, danke turnmami!

@Jeeess95

aber gerne doch 

Wie sich das mit Studium verhält, weiß ich nicht, aber das jeder Zeitraum in dem man gearbeitet oder Leistungen bezogen und Rentenbeträge bezahlt hat, als Punkte bei der Rentenberechnung berücksichtigt werden.
Noch eine Anmerkung am Rande. Wenn man weder Arbeitslohn, noch ALG I oder ALG II bezieht ist man nicht krankenversichert. Es sei denn man ist es freiwillig mit entsprechend hohem Beitragssatz.