Ist ein Berufsqualifizierender Abschluss nur eine staatlich anerkannte Ausbildung?
Was genau zählt bereits als berufsqualifizierender Abschluss ? Ich habe bereits die allgemeine Hochschulreife und arbeite als Luftsicherheitsassistent am Flughafen, hierfür habe ich 2 Monate ein Seminar / Ausbildung gemacht mit abschließender Prüfung von der Bundespolizei, staatlich anerkannt ist die Ausbildung allerdings nicht. Ich arbeite aktuell Vollzeit möchte aber auf Teilzeit reduzieren und ein Studium nebenbei beginnen. An und für sich würde ich ja während dem Studium noch Kindergeld bekommen, egal wie viel ich nebenbei verdiene, allerdings nicht wenn ich schon einen berufsqualifizierenden Abschluss hätte. Jetzt wäre die Frage ob ich als Luftsicherheitsassistent schon einen solchen Abschluss habe oder ob da nur eine staatlich anerkannte Ausbildung bzw Studium zählt. Freue mich auf eure Antworten :-)
2 Antworten
(3) 1Von Abs. 2 nicht erfasste Bildungsmaßnahmen werden einer Berufsausbildung i. S. d. § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG gleichgestellt, wenn sie dem Nachweis einer Sachkunde dienen, die Voraussetzung zur Aufnahme einer fest umrissenen beruflichen Betätigung ist. 2Die Ausbildung muss in einem geordneten Ausbildungsgang erfolgen und durch eine staatliche oder staatlich anerkannte Prüfung abgeschlossen werden. 3Der erfolgreiche Abschluss der Prüfung muss Voraussetzung für die Aufnahme der beruflichen Betätigung sein. 4Die Ausbildung und der Abschluss müssen von Umfang und Qualität der Ausbildungsmaßnahmen und Prüfungen her grundsätzlich mit den Anforderungen vergleichbar sein, die bei Berufsausbildungsmaßnahmen i. S. d. Abs. 2 gestellt werden. 5Dazu gehört z. B. die Ausbildung zu Berufspiloten auf Grund der JAR-FCL 1 deutsch vom 15.4.2003, BAnz 2003 Nr. 80a.
usw.
Vllt. hilft dir dies ja weiter unter dem Punkt:
A 20.2 Erstmalige Berufsausbildung und Erststudium
A 20.2.1 Berufsausbildung nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG
(einfach mal googeln nach "da-kg 2021" zur "Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz".
Im schlimmsten Fall mußt du eben bei deiner Teilzeittätigkeit die 20 Wochenstunden-grenze einhalten, wobei die Verdiensthöhe keine Rolle spielt beim Kindergeldanspruch!
Schon klar - aber mit 30 Stdn. Teilzeit bist du kein Student mehr da du dann mehr Arbeiter bist als Student!
Du hast damit keinen Studentenstatus und deine Eltern somit keinen Kindergeldanspruch :-((
Diese 20std Grenze gilt aber eben nur wenn ich einen berufsqualifizierenden Abschluss hätte sprich wenn ich 30std die Woche ohne berufsqualifizierenden Abschluss arbeite würde ich noch Kindergeld erhalten. Bin natürlich auch kein Experte sonst würde ich nicht fragen aber so hatte ich es jetzt aufgefasst und daher eben die Frage ob das bei mir ein Berufsqualifizierender Abschluss in dem Sinne wäre. Danke aber schonmla für die Antwort :-)