Wird das Studium bei der Rente anerkannt?

3 Antworten

Schul- und Studienzeiten wirken sich nur noch bis 2008 positiv auf die Höhe der Rente aus. Angerechnet werden maximal drei Jahre. Für alle, die später in Rente gehen, gilt das nicht mehr. Dennoch sind die Zeiten wichtig: Sie zählen bei der Berechnung der Anzahl der Rentenjahre mit. Wer beispielsweise vorzeitig in den Ruhestand gehen möchte, braucht 35 Rentenjahre. Bis zu acht Jahren kann man durch Schul- und Studienzeiten abdecken. Das spielt auch im Falle einer frühen Erwerbsunfähigkeit eine Rolle: In jungen Jahren kann die Anrechnung der Schul- und Studienzeit einige Hundert Euro ausmachen.

(ZDF)

Richtig.

Meines Wissens werden Zeiten der schul. Ausbildung (sei es Schule, Fachschule oder Hochschule) insgesamt bis zu 8 Jahre als Anrechnungszeit gespeichert. Wie kommst du auf: "Angerechnet werden maximal drei Jahre"?

Darf ich die Frage noch etwas komplizierter machen?

Wie sieht es mit der Anrechnung aus wenn mann als immatrikulierter Langzeitstudent dazwischen 4 Jahre Vollzeit gearbeitet und Rentenversicherung gezahlt hat ohne für diese Zeit sich exmatrikulieren zu lassen?

Kann man die Uni-Jahre vor und nach der Berufstätigkeit anrechnen?

Danke!

Das Problem hat sich mit dem Beschluss zur "Rente mit 63" noch verschärft. Die Diskriminierung von Hochschulabsolventen im Rentenrecht ist nicht länger zu akzeptieren, deshalb habe ich eine Petition bei openpetition.de verfasst und bitte alle Betroffenen und Sympathisanten um Befürwortung /Unterschrift unter die Petition und weitere Verbreitung. Danke!!! Leider darf ich den link dahin hier nicht veröffentlichen