Halbwaisenrente Weiterzahlung Studium?

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Die Immatrikulationsbescheinigung reicht als Nachweis aus, daß Du in Ausbildung bist

Solltest allerdings immer noch unter 27 sein ;-)

Du wirst einmal jährlich aufgefordert, nachzuweisen, dass du noch studierst. Das gleiche gilt für das Kindergeld.

Natürlich musst du auch UNAUFGEFORDERT mitteilen, wenn die Voraussetzungen entfallen.

Zu meiner Zeit hat die Immatrikulationsbescheinigung gereicht. Im Zweifelsfall: einfach mal nachfragen.