Wieviel Rentenpunkte gibts fürs Studium?

6 Antworten

Hallo Katzenpfote,

das Ergebnis ist relativ einfach.

Keine deiner angegebenen Varianten wird für dich Entgeltpunkte (so heissen die Rentenpunkte) bringen.

Das Studium wird bei der Erfüllung der Wartezeiten berücksichtigt. Zum Beispiel für die 35jährige Wartezeit, um mit 63 in Rente gehen zu können oder bei Renten wegen Schwerbehinderung oder ähnliches.

Vor 1996 wurden die Entgeltpunkte noch mit ich glaube etwa 65% des eigenen Durchschnittseinkommens bis zu sieben Jahre berücksichtigt. Danach wurden nur noch 3 Jahre berücksichtigt. Dies wurde jedoch 2009 gestrichen.

Da hier die gültige Regelung zum Renteneintritt ausschlaggebend ist, wäre es wenn sich die Gesetzgebung nicht verändert, ein Studium nicht Rentenerhöhend. Bei allen Rentnern, die nach 2009 in Rente gegangen sind, wurden alle Entgeltpunkte aus dem Versicherungsverlauf herausgerechnet. Das hat durchaus zu spürbaren Reduzierungen der Renten geführt.

Wichtig ist, dass für die Menschen, die bereits in Rente gegangen sind, diese Zeiten immer berücksichtigt bleiben. Wenn also jemand beispielsweise 1995 aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig in Rente gegangen ist, dort würde wenn er heute in Altersrente geht, die Studienzeit nicht herausgestrichen werden.

Ich hoffe, dass erklärt dir warum du bei sovielen Experten völlig unterschiedliche Aussagen bekommst. Alles war irgendwann mal irgendwie halbwegs richtig ;)

Eine bessere Adresse als gutefrage.net wäre im Übrigen die Deutsche Rentenversicherung. Die beantworten dir das kostenfrei und sehr aktuell und verbindlich.

Ich hoffe die Antwort hat dir Klarheit verschafft.

Katzenpfote73 
Fragesteller
 03.06.2015, 21:32

vielen Dank für die sehr ausführliche Antwort und die Mühen :-) !

hallo,

es gibt keine entgeltpunkte, da kein verdienst.

schul- und ausbildungszeiten nach dem 17. lebensjahr werden als rentenrechtliche zeiten für die erwerbsminderung, berufliche und medizinische rehabilitation und altersrente anerkannt.

viele arbeitnehmer erhalten seit einem jahr (durch die nahlesrente bezüglich früher mit abschlägen in rente gehen) die neuen kontenklärungen, wo die eventuell noch schul- und ausbildungszeiten vor den 17. lebensjahr wieder weggekürzt werden. bei mir auch 12 monate.

beste grüße

dickie59

Für eine Hochschulausbildung können max. 7 Jahre Anrechnungszeiten anerkannt werden. Diese werden bei der Berechnung für einige Wartezeiten (nicht für alle!) mitgezählt. Eine Bewertung dieser Zeiten erfolgt NICHT, d.h. für diese Zeiten gibt es weder Entgeltpunkte zugeordnet, noch einen Cent Erhöhung der Rente. Ganz egal übrigens ob das Studium abgeschlossen wurde oder mit welchem Abschluss.

Dafür gibt es keine Punkte, sondern höchstens anrechenbare Zeit.

Angerechnet werden derzeit noch 3 Jahre, allerdings ist die "anrechenbare Zeit" bereits mehrfach gekürzt worden, ist also nix, was Du sicher einplanen kannst

für ein Studium mit Bachelorabschluss

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Masterabschluss

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abgebrochenes Studium

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Wer Punkte will muss Beiträge zahlen (oder Kinder erziehen), also zumindest mal einen Minijob ohne RV-Befreiung machen, besser einen Werkstudentenjob. Als Arbeitgeber würde ich dich ohne praktische Erfahrung ohnehin nicht haben wollen.

Katzenpfote73 
Fragesteller
 02.06.2015, 09:40

leider ganz falsch :-(, laut Wiki http://de.wikipedia.org/wiki/Gesamtleistungsbewertung wird mir das Studium als beitragsfreie Zeit angerechnet, für die es dann anteilig auf meine bereits geleistete Erwerbstätigkeit von über 20 Jahren zusätzlich Entgeltpunkte gibt. Als Arbeitgeber würde ich dich mit solchen pauschalen, unqualifizierten Antworten ohnehin nicht haben wollen ...

Iceboone  02.06.2015, 18:32
@Katzenpfote73

Hallo Katzenpfote, die Aussage von Kevin ist nicht falsch. Wie in meiner Antwort erklärt. Der von dir verlinkte Artikel bezieht sich auf Zeiten, die auch ohne Beiträge zu Entgeltpunkten führen können wie Kindererziehungszeiten. Das hat mit der Anrechenbarkeit von Studienzeiten nicht unmittelbar zu tun.

Wenn ich eine Frage stelle und die Antwort im Kern richtig ist, kann man vielleicht die unsachlichen Argumente einfach ignorieren, wobei ich den Ton auch nihct als so angenehm empfunden habe.

kevin1905  03.06.2015, 00:16
@Katzenpfote73

Es gibt einen gewaltigen Unterschied zwischen Beitrags- und Anrechnungszeiten. Meine Aussage, sowie deine Frage bezog sich auf Beitragszeiten und wurde daher von mir korrekt beantwortet.

Wenn du z.B. mal die Rente für langjährig (§ 36 SGB VI) oder besonders langjährig Versicherte (§ 38 SGB VI) beantragen willst wirst du das merken. Dafür sind nämlich 35 bzw. 45 Jahre Beitragszeit notwendig und die gibt es nur über das Zahlen von Beiträgen oder Zeiten der Kindererziehung.

Auch eine ganz interessante Thematik beim Thema der Erwerbsminderungsrente (§ 43 SGB VI). Hier sind nämlich 36 Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren vor Antragsstellung notwendig (Azubis bilden hier die Ausnahme).

Als Arbeitgeber würde ich dich mit solchen pauschalen, unqualifizierten Antworten ohnehin nicht haben wollen ...

So erspare ich mir ein sinnloses Personalgespräch und unnötige Gehaltszahlungen.

kevin1905  03.06.2015, 00:17
@Iceboone

wobei ich den Ton auch nihct als so angenehm empfunden habe.

Jedem das seine.

Iceboone  03.06.2015, 11:23
@kevin1905

Für die 35jährige Wartezeit würde das Studium angerechnet werden. Also bei Rente mit Abschlag mit 63 bzw. Rente wegen Schwerbehinderung etc.

Bei der 45jährigen Wartezeit zählen ausschließlich die Beitragszeiten.

kevin1905  03.06.2015, 18:34
@Iceboone

Für die 35jährige Wartezeit würde das Studium angerechnet werden.

Hast du mal die Quelle dafür, denn in den beiden §§ steht in beiden Fällen nur "Wartezeit".