Studienabbruch und Rente

7 Antworten

Hallo Badolla,

dein Schwager hat nicht ganz Unrecht.

Zeiten des Studiums sind Anrechnungszeiten. Anrechnungszeiten zählen bei manchen Wartezeiten mit, z.B. bei der Wartezeit von 35 Jahren, bei deren Erfüllung man 2 Jahre früher in Rente gehen kann.

Die Anrechnungszeiten werden bei der Berechnung der Rente berücksichtigt, allerdings ist es so, dass man hierfür keine festgelegten Rentenpunkte bekommt. Ob und wieviele Rentenpunkte man bekommt, hängt von den restlichen rentenrechtlichen Zeiten ab, die man hat und ist eine sehr komplizierte Berechnung. Es kann dir also keiner Pauschal sagen, inwiefern die Studiiumszeit bei dir die Rente erhöht.

Die Anrechnungszeiten hat man früher nur bekommen, wenn man das Studium erfolgreich abgeschlossen hat. Mittlerweile ist es so, dass die Anrechnungszeit auch bei einem Studiumsabbruch oder bei nicht-bestehen der Prüfungen anerkannt wird.

Für die Wartezeit werden 8 Jahre der Schulausbildung berücksichtigt, für die Rentenberechnung 3 Jahre.

Grüße

Liebe Tippgeber, die letzten 2 Antworten waren genau gegensätzlich. "Inder Ruhe" sagt, dass ein abgebrochenes Studium für die Anrechnungszeit berücksichtigt wird, "DerHans" sagt für halbe Studien gibt es nichts. Was stimmt ??????? Bin gespannt auf eure Antworten. Gruß Babolla

Diese Frage solltest du bei einer Rentenversicherung nachfragen. Ich könnte mir denken, dass diese Studienzeit - ohne Abschluss - als Ausbildung berechnet wird.

Für ein abgebrochenes Studium bekommst du genau so wenig, wie für ein ausgeübtes Hobby.

Nur für ein abgeschlossenes Studium

erhältst du bis zu 48 Monate Ausfallzeit "gutgeschrieben".

Für halbe Studien gibt es schon seit langem nichts mehr.

Das entspricht nicht dem geltenden Recht.

anrechnungsfähige Ausfallzeiten dem 17. Geburtstag sind 8 Jahre für Allgemeinbildende Schule und Hochschule zusammen.