Wie wird die Paragraphenkette bei einem Verstoß gegen ein Überholverbot angegeben?

2 Antworten

Von Experte Answer1234567 bestätigt

Im Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog wird zum Verstoß „Sie missachteten das Überholverbot, das durch Zeichen 276/277/277.1 *) angeordnet war.“ (TBNR 141627) § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 153a BKat angegeben.

Kommt dazu noch eine separate Owi gemäß §5 Abs. 3 Nr. 2 ?

@arianm

Wird im Tatbestandskatalog nicht angegeben und halte ich auch nicht für nötig.

Wow. Ich fände das richtig.

Das verbot des Überholens ergibt sich aus dem Zeichen. Das bedeutet der §5 muss nicht erneut aufgeführt werden. Ähnlich wie bei der Geschwindigkeit.