Wie werde ich Mieter mit Lebenslangenwohnrecht raus?

11 Antworten

Notar deshalb, weil der dafür zuständig ist, das Wohnrecht ins Grundbuch eintragen zu lassen. Dieser kennt sich dann auch mit den Bestimmungen für´s lebenslange Wohnrecht aus. So wie "Heimwerker" schon schrieb: Es kann nicht sein, dass man sich - weil lebenslanges Wohnrecht und somit fast unkündbar - sich als Mieter aufführen kann wie Sau! Kontaktiere Deine ehemaligen Mieter und dokumentiere auf´s Detail was diese Familie Flodder so alles veranstaltet hat. Ebenso solltest Du versuchen, an die Fotos zu kommen, die sie von Deinen Eltern machten. Das was die hier veranstalten nennt man im rechtlichen Sinne: Grober Undank!

Übrigens: Die Klausel "lebenslanges Wohnrecht" kann man natürlich auch wieder rückgängig machen: Nämlich von demjenigen, der es damals hat eintragen lassen... Vielleicht gibt es hier die Möglichkeit, den Eintrag wieder streichen zu lassen.

Wenn du das Nachbarhaus vor 4 Jahren gekauft hast, dann wusstest du doch vor dem Kauf vom lebenslangen Wohnrecht dieser Mieter. Der Hintergrund, dass dieses Wohnrecht in der Abteilung II des Grundbuches vermerkt ist, kann doch nur in einer Dienstbarkeit liegen, die diese Familie(n) mit dem Haus verbindet. Es wäre hier ganz interessant zu wissen, ob die Begünstigten namentlich im Grundbuch benannt sind. Wenn die Mietverträge sich auf Unbeteiligte erstrecken (angeheiratete Ehemänner der Kinder) die mit Abkömmlingen der vormals Wohngberechtigten eigene Familien bilden, dann geht es wohl immer so weiter. Die Enkel heiraten und bilden also wieder eine Familie mit lebenslangen Wohnrecht. Das kann doch nicht der Weisheit letzter Schluss sein! Wohnrecht bedeutet auch entgeltlicher Mietvertrag. Also erstmal Mieten so hoch wie möglich. Mietverträge durchforsten und alle Vergünstigungen revidieren. Hausordnung prüfen und bei Verstößen abmahnen. Verletzung der Persönlichkeitsrechts infolge des Fotografierens abmahnen und bei der Staatsanwaltschaft als Straftatbestand anzeigen. Die Störung des Vertrauensverhältnisses zwischen Vermieter und Mieter scheint schon als wichtiger Kündigungsgrund gegeben zu sein. Wohnrecht bedeutet nicht Kündigungsschutz .

Auch eine lebenslanges Wohnrecht räumt dem Mieter keinerlei Narrenfreiheit ein. Geschützt ist dieser nur vor Eigenbedarf. Verhält sich der Mieter grob vertragswidrig ist eine Kündigung und in diesem Fall ggf. eine Schadensersatzforderung möglich. Hier ist unbedingt der Gang zum Anwalt anzuraten. MfG

heimwerker  25.04.2012, 21:32

Völlig vergessen, gibt es einen Grundbucheintrag?Ferner gehe ich von einem Mietverhältnis aus, bei dem es lediglich eine Vereinbarung mit dem Vorbesitzer gab und natürlich einem Mietvertrag. MfG

Da hilft wohl nur noch der Gang zum Anwalt. Vielleicht hilft Dir auch der Notar, der hat ja auch das Wohnrecht im Grundbuch eintragen lassen. Vielleicht gibt es eine gesetzliche Regelung, wie es sich verhält, wenn sich der mit Wohnrecht "unehrenhaft" verhält!

Also, lebenslanges Wohnrecht ist natürlich sehr gewichtig, allerdings bin ich der Meinung, dass auch ein gewisses Wohlverhalten der Leute erwartet werden darf. Und das scheinen die ja nun wirklich nicht an den Tag zu legen. Wenn Du nachweisen kannst, was die alles auf dem Kerbholz haben - am besten lässt Du Dir auch von Deinen ehemaligen Mietern schriftlich bestätigen, was da vorgefallen ist - dann müsstest Du eigentlich auch Chancen haben vor Gericht.

Also: Beweise sammeln, dokumentieren, Anwalt einschalten.