Lebenslanges Wohnrecht Pflegefall

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Hallo,

ihr müßt wahrscheinlich nicht alle Kosten tragen, da das Haus auf euch schon überschrieben ist, nun ihr müßtet aber wahrscheinlich einen Betrag, der den fiktiven Mietwert entspricht, an das Sozialamt bzw. an das Seniorenheim entrichten, siehe hierfür diese Erklärung:

http://www.urbs.de/zahlen/change.htm?lohn6.htm

Ihr könnt aber bestimmt die jetzigen Zahlungen für das Haus miteinbeziehen, so daß ihr vielleicht nichts mehr zu zahlen braucht.

Beim Verkauf, Achtung, das Wohnrecht ist wertmindernd!

Gruß, Emmy


Wenn ihr gedenkt, daß Haus oder ein Teil des Hauses zu verkaufen, dann solltet ihr es so machen, daß die Oma - gegen Leistung eurerseits - auf ihr Wohnrecht verzichtet, dann kann ein höherer Preis beim Verkauf erzielt werden. Alles muß beim Notar beurkundet werden.

Emmy

Als erstes wird ihre Rente hergenommen., Wenn das nicht reicht, müssen die Kinder für die Kosten aufkommen.

Das kann echt teuer werden. Wir haben für das Alten -und Pflegeheim meiner Schwiegermutter 5000€ dazu bezahlt. Dann einen Bruder ausbezahlen müssen. Viel ich nicht geblieben.

@Samsarah

Stimmt. Das ist teuer.

Zunächst darf nur das Einkommen des unterhaltspflichtigen Kindes berücksichtigt werden. Die Einkünfte seines Ehepartners sind unbeachtlich.Ist das Kind einem eigenen Kind gegenüber unterhaltspflichtig, so geht diese Unterhaltspflicht vor. Das bedeutet, dass dieser Unterhaltsanspruch bei der Einkommensermittlung vorab abzuziehen ist.Die Steuer- und gesetzliche Sozialversicherungsbeiträge sind abzuziehen.Neben den gesetzlichen Abzügen für die Altersvorsorge (Rentenversicherungsbeiträge) dürfen zusätzlich jährlich noch fünf Prozent des Jahresbruttoeinkommens in eine private Altersvorsorge investiert werden. (Beispiel: Bei einem Jahresbruttoeinkommen von 60.000 EUR können neben den sonstigen Abzügen zusätzlich 3.000 EUR abgezogen werden). Hierbei kann beispielsweise in einen privaten Renten- oder Lebensversicherungsvertrag investiert werden. Allerdings ist auch ein Haus- oder Wohnungskauf möglich, da dies auch eine Form der Altersvorsorge darstellt.Des Weiteren kann das Kind auch seinem Ehegatten gegenüber unterhaltspflichtig sein, wenn dieser über kein eigenes Einkommen verfügt. Auch dies vermindert das Einkommen.Schließlich sind auch berufliche Kosten, wie beispielsweise Fahrtkosten zur Arbeitsstelle abzuziehen.

Nach diesen Abzügen muss dem unterhaltspflichtigen Kind immer ein Betrag von mindestens 1.500 EUR netto monatlich verbleiben.

Quelle: http://www.123recht.net/Wer-zahlt-das-Altenheim,-wenn-die-Rente-nicht-reicht-__a153228.html

Wir haben den gleichen Fall.Meine Oma hat auch lebenslanges Wohnrecht im Haus.Die Tochter hat das Haus übernommen.Nun ist sie seit einigen Jahren auch in einem Heim.Die Rente wird hinzugezogen und den Rest übernimmt das Sozialamt.Weder die Tochter noch die anderen Geschwister mussten beitreten.Sie selbst hat ja kein Vermögen mehr.Ihr solltet euch bei eurem Amt genau erkundigen was euch da zusteht und was nicht.Eure Oma hat ja dann auch kein eigenes Vermögen mehr.