WIe weit darf man bei der Selbstverteidigung gehen?

12 Antworten

Die Selbstverteidigung im Notfall ist dann zu beenden, wenn der Angreifer seine rechtswidrige Tat beendet oder aufgibt. Zur Durchsetzung der Notwehr sind Hilfsmittel erlaubt, aber beachten: Wenn dir jemand z.B. zehn Euro gewaltsam abnehmen will, darfst du ihn deswegen nicht töten. Hat was mit Verhältnismäßigkeit zu tun. Im Extremfall kann es zur Notwehrüberschreitung kommen, den sogenannten Notwehrexzess, z.B.wenn man dermaßen überrascht wird und um sich schlägt mit allem was man greifen kann, um den Angreifer abzuwehren bis dieser (ich sag's mal so) nur noch "Matsch" ist. In jedem Fall wird der Staatsanwalt und Psychloge ein Gutachten machen.

Im Falle einer Notwehr darfst Du so weit gehen, dass der Gegner "kampfunfähig" wird. Aber weiter darfst Du nicht gehen. Wenn der Gegner beispielsweisde wehrlos am Boden liegt, darfst Du nicht mehr auf ihn einschlagen oder treten. Die Verhältnismäßigkeit muss gewahrt bleiben. Kommt es trotz Einhaltung zum Todesfall (weil der Gegner z. B. unglücklich fällt und sich das Genick bricht), wird Dir Niemand einen Strick daraus drehen. Gehst Du aber weiter, obwohl der Gegner wehrlos ist, greift der Notwehrparagraph nicht mehr und Du wirst strafrechtlich belangt.

Wird Notwehr geltend gemacht, prüfen die Gerichte sehr genau.

Ich fasse es nicht.

Beispiel: Wenn man in Notwehr jemanden erschlägt, bleibt man straffrei.

Für diese Antwort würde ich gern einen Preis für Nichtwissen vergeben.

Dem verfasser dieser nachricht empfehle ich dringenst die lektüre des § 32 StGB und sich auch gleichzeitig mit dem begriff der Verhältnismäßigkeit auseinanderzusetzen.

Im Übrigen lässt der Fragesteller völlig offen, was unter Extremsituationen vertanden werden soll.

Drachentoeter  14.07.2009, 16:01

Wenn die Notwehr erfolgt weil ein Angriff auf meine Gesundheit oder Leben erfolgt und ich dabei dann eine erschlage bleibt ich strafrei es sei den ich habe hoffnungslos über reagiert. Das mit dem Erschlagen kann übrigens recht schnell in so einer Situation passieren, wenn ich dem Angreifer z.B. eine Harten Gegenstand über den Schädel ziehe. Das mit der Verhältnismässigkeit ist so eine Sache, wenn du keine Zeit zum Überlegen hast darfst du das nehmen was zur Hand ist. Im Zweifel entscheidet später ein Richter ob du dich auch ander effektiv verteidigen hättest können,

man darf auch töten wobei das eher durch zufall passieren "sollte" wenn jemand bewusstlos am boden liegt würde ich aufhören drauf zu hauen, die polizei rufen und nochma draufhauen wenn er aufstehen will..falls du ihn unglücklich triffst und er stirbt oder er fällt unglücklich, dann is das ganz normale notwehr.

du darfst den angreifer abwehren, aber nicht mehr als unbedingt nötig verletzen. das nennt sich angemessene reaktion