Sollte man nach einer Selbstverteidigung die Polizei rufen?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Polizei rufen, ob eine Körperverletzung in Notwehr geschah entscheidest nicht du und auch nicht die Polizei. Sollte der Angreifer und nun Geschädigte dich anzeigen, entscheidet ein Gericht darüber.

So muss das in einem Rechtsstaat auch laufen.

Da würde ich einfach schauen dass ich wegkomme.
Wenn Du die Polizei rufst, dann weiss der Täter wer Du bist, und mit etwas Pech hast Du dem seine ganze Sippschaft auf dem Hals...
Und wenn es ein Bereicherer war, kannst Dir ja denken wer von euch beiden die Arschkarte bei der Polizei hat...


So pervers das klingt aber du darfst ihn nicht verletzt und hilflos zurücklassen. Du musst dafür Sorgen dass er Hilfe bekommt sonst kannst du wg unterlassener Hilfeleistung Ärger bekommen. Außerdem ist es in deinem Interesse dass die Polizei den Vorfall aufnimmt und nicht davon ausgeht dass das seine Geschichte stimmt.

Sowohl als auch, erst in Sicherheit bringen, dann Polizei rufen. Du weißt ja nie, ob er noch Komplizen hat oder sonstwas. 

Ruf schnell die Polizei und wenn nötig auch den Krankenwagen!