Wie war das Steuerrecht in der DDR geregelt?
Guten Abend,
ich wollte mal wissen, wie das Steuerrecht in der DDR geregelt war. Wenn die Produktionsmittel ja alle dem Staat gehören, wie es ja im Sozialismus ist, kann sich der Staat doch jederzeit die Menge vom Gewinn abzweigen, die er haben will.
Ich würde das gerne mal erfahren. Gab es dort überhaupt irgendwelche Steuern? Ich weiß, dass in China beispielsweise erst richtige Steuern eingeführt wurden, als die Reform- und Öffnungspolitik begann.
5 Antworten
Nicht im heutigen Verständnis.
Die VEB's hatten keine eigenen Einnahmen, diese waren alle zentralisiert. Der Staat übernahm den Zahlungsverkehr und wies den Betrieben Budgets zu.
Das musste reichen, oder reichte eben nicht.
Umgekehrt subventionierte der Staat die Dinge des täglichen Bedarfes, wie Lebensmittel und Mieten, während Luxusartikel stark verteuert wurden.
Sichtbar wurde das im Zuge der Wiedervereinigung, als den Betrieben die Kreditlasten übergeholfen wurden. Am Tag 1 der Eröffnungsbilanz waren die entsprechend Pleite.
Ich denke, hier findest Du, was Du wissen möchtest: DDR - Steuern und Abgaben.
Es wurden Steuern von den Loehnen einbehalten, die allerdings marginal waren.
Eine gestaffelte Liste war es, die bei Gewinne von 100 Tsd.Mark der DDR, bei 86 % lagen.
Natürlich gab es auch in der DDR Steuern, was denn sonst. Kein Staat kann ohne Buchhaltung und ohne Steuern auskommen, andernfalls gäbe es ja nur ein übles Tohuwabohu.
Natürlich hatte auch die DDR staatliche Aufgaben zu erfüllen und war auf Steuereinnahmen angewiesen.
Denkst du die Polizisten z.B. hätten da nebenbei in der Produktion arbeiten müssen?