Wie viele Wochenenden am Stück darf man arbeiten?

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gesetzlicher anspruch in der altenpflege ist mind. ein freies wochenende im monat --> unter der voraussetzung, dass du nicht nur als springer (also nur während der wochenende arbeitest, sondern auch in der woche) arbeitest und entsprechend ausgleich innerhalb der woche erhälst

gesetzlicher anspruch in der altenpflege ist mind. ein freies wochenende im Monat

Wo steht das?

@ralosaviv

Ich vermute das lighthearted den Begriff "gesetzlich" zu großzügig auslegt und tarifliche Bestimmungen o. ä. meint. Im Einzelhandel regelt dies z. B. der Manteltarifvertrag = 1 Samstag je Monat frei

@Kaltenbecher1

ja, ein kleines bisschen "großzügig".

also man hat in der altenpflege anspruch auf 15 freie sonntage im jahr. da das jahr 32 sonntage hat, wären nicht jeden monat nur ein sonntag frei, aber so gut wie...

steht übrigens im bgb

Ich habe jetzt mal meine Stationsleitung gefragt und die hat gesagt das ich Anspruch auf ein freies Wochenende im Monat habe.

jeder 2. samstag sollte frei sein jeder 2. sonntag muss frei sein

jeder Sonntag muss frei sein ?? Was das denn für eine Antwort ? Sonntags arbeiten u.a. Gastronomie , Krankenhäuser , Feurerwehr .

@jpunkt2009

ja ist so polizei und sowas ist natürlich eine ausnahme weil die sowieso ausnahme reglungen haben aber sonst ist es so

@fragantt22

altenpflege gehört mit zu den ausnahmen...halt alle berufe, bei denen ein freier tag sonst die öffentliche sicherheit beeinträchtigen würde (und senioren nur an bestimmten tagen zu pflegen behört demnach selbstverständlich dazu ;) )

Das müsste auf den vertrag drauf ankommen, normal ist 2 wochenenden im monat also alle 14 tage am we frei, allerdings könnte es auch sein das durch ausfälle krankheiten oder dienst tausch usw der plan so zustande kommt. Aber für jedes we das du arbeitest müsstest du in der jehweiligen woche auch gewisse tage frei haben :) wichtig ist nur das du die 35 (?) stunden woche voll bekommst und soweit ich weiß einen tag mindestens frei haben MUSST

Mind. 15 Sonntage im Jahr müssen arbeitsfrei bleiben. Tarifverträge können davon abweichen. Theoretisch kann der ArbG dich auch 20 Wochenenden hintereinander einteilen, so lange es dafür den gesetzlich oder tarifvertraglich vorgesehenen Ausgleich gibt.

Das dürfte in Deinem Arbeits- bzw. Tarifvertrag geregelt sein.

Die Gewerkschaft kann Dir da auch helfen.