Wie viele Wochenenden am Stück darf man arbeiten?

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

gesetzlicher anspruch in der altenpflege ist mind. ein freies wochenende im monat --> unter der voraussetzung, dass du nicht nur als springer (also nur während der wochenende arbeitest, sondern auch in der woche) arbeitest und entsprechend ausgleich innerhalb der woche erhälst

jeder 2. samstag sollte frei sein jeder 2. sonntag muss frei sein

Das müsste auf den vertrag drauf ankommen, normal ist 2 wochenenden im monat also alle 14 tage am we frei, allerdings könnte es auch sein das durch ausfälle krankheiten oder dienst tausch usw der plan so zustande kommt. Aber für jedes we das du arbeitest müsstest du in der jehweiligen woche auch gewisse tage frei haben :) wichtig ist nur das du die 35 (?) stunden woche voll bekommst und soweit ich weiß einen tag mindestens frei haben MUSST

Mind. 15 Sonntage im Jahr müssen arbeitsfrei bleiben. Tarifverträge können davon abweichen. Theoretisch kann der ArbG dich auch 20 Wochenenden hintereinander einteilen, so lange es dafür den gesetzlich oder tarifvertraglich vorgesehenen Ausgleich gibt.

Das dürfte in Deinem Arbeits- bzw. Tarifvertrag geregelt sein.

Die Gewerkschaft kann Dir da auch helfen.