Darf ich, wenn ich frei haben möchte, eine andere Person für mich arbeiten lassen?

8 Antworten

Es gibt Situationen in denen das möglich wäre, dann wärst du aber nicht Angestellter einer Firma, sondern Dienstleister.

Wenn du Dienstleisterverträge hättest, wäre es eigentlich egal wer die Arbeit erledigt, da du in der Regeln für die Erbringung einer definierten Leistung bezahlt wirst, nicht für die Erbringung einer generellen Tätigkeit nach Tätigkeitsbeschreibung.

Als Angestellter ist das aber wie gesagt nicht möglich, da dort nicht die Erbringung einer definierten Leistung bezahlt wird, sondern die Erfüllung deiner Tätigkeit im Rahmen einer Bezahlung nach Zeit.

Nein. Das ist rechtlich nicht erlaubt. Du schuldest PERSÖNLICH deinem Arbeitgeber die Arbeitsleistung.
Formal könnte man eine Freistellung vom Vertrag beantragen und vereinbaren.

Ist das in Deutschland so oder auch in der Schweiz?

@JEAMPO

Ich kenne nur die Situation in Deutschland.

@JEAMPO

Die zivil-/arbeitsrechtlichen Bestimmungen in der Schweiz und in Deutschland (auch in Österreich) sind sich sehr ähnlich, z.T. inhaltlich völlig identisch.

Du kannst mit Sicherheit davon ausgehen, dass in DIESER Frage die Antwort von Tamtamy auch nach dem Arbeitsrecht der Schweiz gilt.

@JEAMPO

Ja, ist auch in der Schweiz so. Wenn du frei brauchst, oder Ferien nimmst, musst du das mit dem Arbeitgeber absprechen damit er für Ersatz sorgen kann wenn nötig.

Etwas anderes ist es, wenn ihr Schichten habt und jemand anderes aus deinem Team deinen Dienst übernehmen würde. Aber auch dann solltest du es mit dem Chef absprechen.

Ja klar.

Aber nur, wenn:

1.) Dein Arbeitgeber zustimmt.

2.) Der andere auch einen Arbeitsvertrag dort hat.

Ansonsten nicht.

Ist das in Deutschland so oder auch in der Schweiz?

Überall auf diesem Planeten. Wer der Arbeitnehmer ist, bekommt die Arbeit und darf sie verrichten. Nur der, niemand anderes es sei denn, der Arbeitgeber stimmt zu.

Woher hast du die infos wenn ich fragen darf?

Überall auf diesem Planeten.

Das ist aber sehr gewagt.

DU hast einen Vertrag mit Deinem Arbeitgeber und nicht jemand anderes

Du selbst kannst diese Entscheidung nur treffen, wenn du als Personalchef dieses Unternehmens tätig wärst.