Wie viele Kaufinteressenten muss ich in die Wohnung lassen?

5 Antworten

teile ihm einfach mit das du 1 termin je woche anbieten kannst. in den wochen wo du zu hause bist. da kann die interessenten dann sammeln.

das reicht aus

Auf jeden Fall solltest du dich nicht unter Druck setzen lassen.
Du musst zwar dulden, das die Wohnung von Interessenten besichtigt wird - aber nicht rund um die Uhr. Frei nehmen musst du dir dafür auch nicht.
Da gibt es durchaus Grenzen.

Den Makler würde ich nicht mehr rein lassen, bis der sich normal verhält.
Mehrmals pro Stunde anrufen grenzt schon an Terror.

Wenn du überfordert bist, dann hole dir jemanden dazu, der ruhig aber konsequent auftreten kann. 
Ich denke, das wäre für dich am besten.

Du mußt etwa 1 - 2 Termine pro Woche a ca. 45 Minuten für Besichtigungen ermöglichen.

Am besten ist es Du legst diese Termine selbst fest und teilst sie dem Vermieter und Makler, auch der hat sich an geltendes Recht zuhalten,  nachweisbar mit.

Das erspart viele Telefonate und evtl. Ärger.

Ist die Wohnung nach 3 Monaten nicht verkauft mußt Du bestenfalls noch 1 - 2 Termine pro Monat dulden.


MissUnicorn21 
Fragesteller
 09.12.2016, 16:12

Die Wohnung steht ja schon seit Anfang September zum Verkauft. Hast du vielleicht ein Urteil oder Paragraphen auf den ich mich stützen kann?

anitari  09.12.2016, 16:23
@MissUnicorn21

Alle Mieter haben ein aus Art. 13 Abs 1 u. 14 GG (Grundgesetz)
abgeleitetes Recht, in ihren Mieträumen in Ruhe gelassen zu werden (vgl. BVerfGE 32, 54 <75>) Dem Besitzrecht des Mieters kommt gegenüber dem Eigentumsrecht des Vermieters aus Artikel 14 Grundgesetz nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) eine herausgehobene Bedeutung zu (BVerfG MZM 2004, 186 ff; AG Bonn NJW-RR 2006, NJW-RR Jahr 2006 Seite 1387 ff).

Es reicht aus, wenn der Mieter die Besichtigung einmal wöchentlich für 3 Stunden ermöglicht (LG Kiel WM 93, 52). Hat der Mieter schon sehr viele Besichtigungen erduldet, so reicht es aus, wenn er nur einmal im Monat für 30 Minuten die Besichtigung zulässt ( AG Hamburg WM 92, 540).

Quelle und mehr zum Thema

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/besichtigung.htm

Gib doch ein oder zwei Termine dem Makler an welchen Tagen er kommen kann....organiesieren muss er es aber mit den Interessenten selbst!

Naja, als erstes stellt sich die Frage, warum er die Wohnung überhaupt verkaufen will. Wenn er nicht einen trifftigen Grund dafür angeben kann, dann geht das so einfach nicht.

Leute für die Besichtigung musst du leider über dich ergehen lassen. Aber aufdringlich dürfen die nicht sein. Der Vermieter muss dir 3 Termine nennen und du musst dann sagen zu welchen Zeiten du kannst oder eben nicht. Aber das lässt sich nicht vermeiden. Das ist sein volles Recht.

Aber wie gesagt! Er darf nicht einfach an Kaufinteressenten verkaufen! Das ist nicht erlaubt! Er darf nur verkaufen, wenn er einen trifftigen Grund hat. Wie z.B. seine Tochter möchte genau in der Nähe der Wohnung studieren und die Wohnung ist unerlässlich für ihr Studium. Das wäre ein trifftiger Grund.

Aber einfach nur Verkaufen als Grund geht nicht!

Wegen Besichtigungsterminen müsst ihr euch aber auf jeden Fall einigen. Dann eben Abends, wenn du Zeit hast. Sag ihm wann du kannst und wann nicht.

lordy20  09.12.2016, 16:01

Du verwechselst "Verkaufen" mit "Eigenbedarf", kann das sein?
Verkaufen darf er jederzeit, ist ja schließlich sein Eigentum.

Ansonsten alles korrekt.

Michak231  09.12.2016, 16:03
@lordy20

Ja stimmt, das habe ich verwechselt. Sorry.

MissUnicorn21 
Fragesteller
 09.12.2016, 16:04

Mein Vermieter ist völlig außen vor. Es geht hier nur um den Makler der extrem penetrant auftritt und wegen jeder Kleinigkeit zu meinen Vermieter Kontakt aufnimmt. Mein Vermieter ist gar nicht in der Nähe, um das organisieren zu können, deswegen wurde der Makler auch beauftragt Termine mit mir abzustimmen.

Diesem gebe ich ja auch 1 bis 2 Tage in der Woche die Möglichkeit Termine mit Interessenten zu vereinbaren. Nur geht es eben nicht in der kommenden Woche und sofort wurde mir unterstellt, ich wolle den Verkauf behindern.