Wie viele Kaufinteressenten muss ich in die Wohnung lassen?
Hallo alle zusammen, ich versuche mich so kurz wie möglich zu halten. Mein Vermieter will die Wohnung verkaufen und hat deshalb einen Makler engagiert. Der Makler ist sehr penetrant ruft mehrmals in einer Stunde an, hinterlässt ständig Nachrichten auf der Mailbox und schreibt mir per E-Mail. Diese Woche konnte ich an 2 Tagen ihm nicht antworten weshalb er dann auch prompt einen Brief geschickt hat. Er wollte Besichtigungstermine für nächste Woche diese kann ich aber nicht bieten, da ich beruflich von morgens bis abends beschäftigt bin. Nun hat er meinen Vermieter angerufen und sich über mich beschwert, mein Vermieter hat mir dann auch gleich geschrieben, dass er damit nicht einverstanden ist, ich den Verkauf der Wohnung blockiere (die Wohnung steht seit September zum Verkauf) und ich ihm doch Termine für nächste Woche geben soll. Ich seh es aber nicht ein meine Schichten zu tauschen, da ich allein in den letzten 14 Tagen schon 16 Kaufinteressenten in die Wohnung gelassen habe. Habt ihr vielleicht einen Rat was ich jetzt tun kann/soll?
Danke schonmal fürs Lesen!
PS: Ist dieses Urteil noch gültig?
"Es ist ausreichen,wenn ein Mieter einmal im Monat für 30 Minuten die Besichtigung der Wohnung zwecks Weitervermietung oder Verkauf, zulässt. Jedenfalls dann, wenn er in der zurückliegenden Zeit schon ständig Besichtigungen geduldet hat (ä.a. AG Hamburg 43 b C 1717/91; WM 92, 540).
5 Antworten
teile ihm einfach mit das du 1 termin je woche anbieten kannst. in den wochen wo du zu hause bist. da kann die interessenten dann sammeln.
das reicht aus
Auf jeden Fall solltest du dich nicht unter Druck setzen lassen.
Du musst zwar dulden, das die Wohnung von Interessenten besichtigt wird - aber nicht rund um die Uhr. Frei nehmen musst du dir dafür auch nicht.
Da gibt es durchaus Grenzen.
Den Makler würde ich nicht mehr rein lassen, bis der sich normal verhält.
Mehrmals pro Stunde anrufen grenzt schon an Terror.
Wenn du überfordert bist, dann hole dir jemanden dazu, der ruhig aber konsequent auftreten kann.
Ich denke, das wäre für dich am besten.
Du mußt etwa 1 - 2 Termine pro Woche a ca. 45 Minuten für Besichtigungen ermöglichen.
Am besten ist es Du legst diese Termine selbst fest und teilst sie dem Vermieter und Makler, auch der hat sich an geltendes Recht zuhalten, nachweisbar mit.
Das erspart viele Telefonate und evtl. Ärger.
Ist die Wohnung nach 3 Monaten nicht verkauft mußt Du bestenfalls noch 1 - 2 Termine pro Monat dulden.
Alle Mieter haben ein aus Art. 13 Abs 1 u. 14 GG (Grundgesetz)
abgeleitetes Recht, in ihren Mieträumen in Ruhe gelassen zu werden (vgl. BVerfGE 32, 54 <75>) Dem Besitzrecht des Mieters kommt gegenüber dem Eigentumsrecht des Vermieters aus Artikel 14 Grundgesetz nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) eine herausgehobene Bedeutung zu (BVerfG MZM 2004, 186 ff; AG Bonn NJW-RR 2006, NJW-RR Jahr 2006 Seite 1387 ff).
Es reicht aus, wenn der Mieter die Besichtigung einmal wöchentlich für 3 Stunden ermöglicht (LG Kiel WM 93, 52). Hat der Mieter schon sehr viele Besichtigungen erduldet, so reicht es aus, wenn er nur einmal im Monat für 30 Minuten die Besichtigung zulässt ( AG Hamburg WM 92, 540).
Quelle und mehr zum Thema
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/besichtigung.htm
Gib doch ein oder zwei Termine dem Makler an welchen Tagen er kommen kann....organiesieren muss er es aber mit den Interessenten selbst!
Naja, als erstes stellt sich die Frage, warum er die Wohnung überhaupt verkaufen will. Wenn er nicht einen trifftigen Grund dafür angeben kann, dann geht das so einfach nicht.
Leute für die Besichtigung musst du leider über dich ergehen lassen. Aber aufdringlich dürfen die nicht sein. Der Vermieter muss dir 3 Termine nennen und du musst dann sagen zu welchen Zeiten du kannst oder eben nicht. Aber das lässt sich nicht vermeiden. Das ist sein volles Recht.
Aber wie gesagt! Er darf nicht einfach an Kaufinteressenten verkaufen! Das ist nicht erlaubt! Er darf nur verkaufen, wenn er einen trifftigen Grund hat. Wie z.B. seine Tochter möchte genau in der Nähe der Wohnung studieren und die Wohnung ist unerlässlich für ihr Studium. Das wäre ein trifftiger Grund.
Aber einfach nur Verkaufen als Grund geht nicht!
Wegen Besichtigungsterminen müsst ihr euch aber auf jeden Fall einigen. Dann eben Abends, wenn du Zeit hast. Sag ihm wann du kannst und wann nicht.
Du verwechselst "Verkaufen" mit "Eigenbedarf", kann das sein?
Verkaufen darf er jederzeit, ist ja schließlich sein Eigentum.
Ansonsten alles korrekt.
Ja stimmt, das habe ich verwechselt. Sorry.
Mein Vermieter ist völlig außen vor. Es geht hier nur um den Makler der extrem penetrant auftritt und wegen jeder Kleinigkeit zu meinen Vermieter Kontakt aufnimmt. Mein Vermieter ist gar nicht in der Nähe, um das organisieren zu können, deswegen wurde der Makler auch beauftragt Termine mit mir abzustimmen.
Diesem gebe ich ja auch 1 bis 2 Tage in der Woche die Möglichkeit Termine mit Interessenten zu vereinbaren. Nur geht es eben nicht in der kommenden Woche und sofort wurde mir unterstellt, ich wolle den Verkauf behindern.
Die Wohnung steht ja schon seit Anfang September zum Verkauft. Hast du vielleicht ein Urteil oder Paragraphen auf den ich mich stützen kann?