Wie viele Abmahnungen braucht man in der Ausbildung bis zur Kündigung?

9 Antworten

Hallo Facemaus,

es hält sich hartnäckig das Gerücht, dass erst nach einer dritten Abmahnung gekündigt werden darf. Das ist aber so nicht richtig, denn es gibt faktisch keine feststehende Regel. Viel mehr wird immer die Situation bewertet und im Zweifel per Arbeitsgericht entschieden.

Hier wird dann meistens die Schwere des Verstoßes bewertet. Bekommst du beispielsweise eine Abmahnung, weil Du mal fünf Minuten zu spät gekommen bist, wird eine sofortige Kündigung bei erneutem Zuspätzkommen, sicher nicht haltbar sein. Entsteht dem Unternehmen faktischer Schaden durch das Fehlverhalten des Arbeitnehmers, kann auch schon nach der ersten Abmahnung bei erneutem Auftreten die verhaltensbedingte Kündigung folgen.

Ich persönlich würde das nicht führen des Berichtshefts als nicht unbedingt einen schweren Verstoß werten. Im Zweifel bekommst Du aber dennoch direkt eine Kündigung und müsstest dann dagegen vorgehen.

Viele Grüße

DatSchoof

Na na, allein weil sich ein paar Eckdaten deiner Arbeit geändert haben (was legitim ist) bekommst du keine Abmahnung, da musst du schon was angestellt haben.

Eine Kündigung an dich ist ebenfalls schwer wenn du Azubi bist, es muss nachgewiesen werden dass eine weitere Beschäftigung unzumutbar ist.

In der Regel braucht es zwei Abmahnungen

Es sind 2 Abmahnung vor einer Kündigung nötig und diese Abmahnungen müssen sich auch immer auf das gleiche beziehen.

Beispiel 1:

  1. Abmahnung wegen dauerndem Zuspät-Kommen
  2. Abmahnung wegen unentschuldigter Fehltage in der Berufsschule (schwänzen)
  3. Kündigung wegen Nicht-Vorzeigen des Berichtsheftes

Hier wäre die Kündigung unwirksam.

Beispiel 2:

  1. Abmahnung wegen unentschuldigter Fehltage in der Berufsschule (schwänzen)
  2. Abmahnungen wegen unentschuldigter Fehltage im Betrieb
  3. Kündigung wegen weitere unentschuldigter Fehltage in der Berufsschule

Hier ist die Kündigung wirksam, da die Verstöße alle artverwandt sind und in eine Kategorie fallen.

Die Abmahnungen sind außerdem zeitlich begrenzt. Man kann nur gekündigt werden, wenn man innerhalb von 2 Jahren für die gleichen Sachen eine Abmahnung erhalten hat.

PeterSchu  21.02.2018, 12:23

"Es sind 2 Abmahnung vor einer Kündigung nötig..."

Das ist falsch.

Die wollen Dich n ur verunsichern.

Und das gelingt ihnen ja auch.

Hast Du der Abmahnung damals widersprochen?

Es ist schon ein Knaller, dass die ja scheionbar genau wissen, es war ein Fehler Ihrerseits.. und Dir trotzdem noch so blöd drohen.

Wegen einer Abmahnung kann man nicht rausgeschmissen werden, da bräuchte es mehrere mit genau dem gleichen Grund. Weil das eben zeigen würde, Du veränderst Dein Verhalten nicht.

Falls es nicht wirklich ein übler Verstoss war. Berichtsheft schludern ist nicht doll, aber Du hast nicht die Firmenkasse geklaut und Cheffe Dresche gegeben- in dem Fall würde eine einzige Abmahnung oder auch direkte Kündigung gerechtfertigt sein.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/nach-wie-vielen-abmahnungen-darf-der-arbeitgeber-kuendigen_080981.html

https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/abmahnung-und-kuendigung-22-wie-oft-muss-vor-der-kuendigung-abgemahnt-werden_idesk_PI10413_HI936942.html

https://www.advocard.de/streitlotse/arbeit-und-karriere/wie-viele-abmahnungen-bis-zur-kuendigung-sind-notwendig/

Eine Abmahnung ist keine Voraussetzung für eine Kündigung.

Einem Auszubildenden kann bei Arbeitsverweigerung ohne Abmahnung gekündigt werden.

Wichtig ist immer der Grund und das Verhalten des Azubi.