Wie viele Tage Urlaub hat man im Jahr bei einer 6-Tage-Woche in der Gebäudereinigung?

8 Antworten

Nun bekam ich meine erste Abrechnung und da standen 23 !! Tage Jahresurlaub drauf. Ist das denn nicht zu wenig? Das sind ja keine 4 Wochen Urlaub im Jahr!!

Der Mindesturlaub beträgt vier Wochen, wennm an das ganze Jahr arbeitet. 24 Tage/Jahr bedeutet zwein Tage Pro Monat.

Du hast aber erst im Februar angefangen. Also 11 Monate x 2 Tage = 22 Tage Urlaub für dieses Jahr.

Du hast sogar einen Tag mehr bekommen. :-)

Wer weiss Rat??

Man kann das Bundesurlaubsgesetz im Internet googeln, dort steht alles Wichtige.

28/12x10=23.

D. h., der Arbeitgeber rechnet den Urlaubsanspruch anteilig für 10 Monate, da nur volle Beschäftigungsmonate zu Grunde zu legen sind.

Der ArbG darf die anteilige Berechnung gem. § 5 BUrlG in diesem Fall dann vornehmen, wenn entweder der Tarifvertrag das so vorsieht oder du vor Eintritt bei einem anderen ArbG beschäftigt gewesen bist und nicht durch eine Urlaubsbescheinigung nachgewiesen hast, wieviel Urlaub der Vorarbeitgeber in dem betreffenden Kalenderjahr bereits gewährt hat.

Trifft beides nicht zu, ist nach erfüllter Wartezeit der volle Jahresurlaub zu gewähren.

Dauer und Berechnung des gesetzlichen Mindesturlaubs

Der gesetzliche jährliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage, wobei als Werktage alle Kalendertage anzusehen sind, welche nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind, § 3 BUrlG. Demnach gilt der Samstag ebenfalls als Werktag. Das Gesetz legt somit hinsichtlich des Mindesturlaubs von 24 Werktagen die Sechs-Arbeitstage-Woche zugrunde. Fraglich ist daher, wie der Mindesturlaub zu ermitteln ist, wenn die Arbeitszeit des Arbeitnehmers nicht auf alle Werktage der Woche verteilt ist, der Urlaub jedoch nach Werktagen bemessen wird.

Die Antwort gibt die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vor, nach der der Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers in diesem Fall dem Verhältnis entsprechend in Arbeitstage umgerechnet werden muss. Werktage und Arbeitstage sind rechnerisch so in Beziehung zueinander zu setzen, dass bei Verteilung der Arbeitszeit auf weniger als sechs Arbeitstage die Gesamtdauer des Urlaubs durch die Zahl sechs geteilt und mit der Zahl der Arbeitstage einer Woche multipliziert wird (BAG, Urteil vom 27.01.1987 - 8 AZR 579/84). Formel für die Errechnung des gesetzlichen Mindesturlaubs: 24 Werktage : 6 = 4; 4 x tatsächliche Arbeitstage = Mindesturlaubstage im Einzelfall

Bei einer Fünf-Arbeitstage-Woche beispielsweise würde der Mindesturlaub 20 Werktage betragen.

Bestimmt sich der Urlaubsanspruch aufgrund Regelungen in einem Tarifvertrag oder einem Einzelarbeitsvertrag nach Arbeitstagen und nicht nach Werktagen, so bedarf es dieser Umrechung nicht.

Der allgemeinverbindliche Tarifvertrag für Gebäudereiniger sagt...

  • IM 1. Beschäftigungsjahr 28 Arbeitstage
  • IM 2. Beschäftigungsjahr 30 Arbeitstage
  • IM 3. Beschäftigungsjahr 32 Arbeitstage

weiter heißt es, dass bei Ausscheiden innerhalb der ersten 6 Monate die §§ 3 u. 5 BUrlG Anwendung finden - und - dass bei Beginn der Beschäftigung 1/12 jeden vollen Monats an Anspruch aufläuft und dass der gesetzliche Mindesturlaub nicht unterschritten werden darf.

Samstage zählen grundsätzlich nicht mit in der Berechnung !!

Scaver  24.03.2013, 19:01

Samstage zählen grundsätzlich nicht mit in der Berechnung !!

Kommt drauf an. Arbeitstage sind die tatsächlichen Tage an denen gearbeitet wird... und da kann auch der Samstag mit reinfallen, denn Krankenhausreinigung arbeitet unter anderem auch am Samstag.

stelari  25.03.2013, 06:19
@Scaver

Nein - im Tarifvertrag sind die Samstage explizit ausgenommen von der Urlaubsberechnung § 14 Nr. 1.3 Rahmentarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung und der muss wegen der Allgemeinverbindlichkeit zwingend angewendet werden, auch wenn sie in einer Klinik arbeitet

elachen1972  25.03.2013, 12:01
@stelari

Richtig - wir vertreten in der Kanzlei oft Mandanten die davon betroffen sind - selten kennen die nicht einmal die Basics was ihnen so alles zusteht aus dem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag

Du mußt googlen, mindesturlaub beträgt, wenn ich mich richtig entsinne 4 Wochen, d.h. bei 6-Tage Woche wären es 24 Tage. Habt ihr vielleicht von der Firma vorgeschriebene Urlaubstage, z.B. einen freizunehmenden Brückentag oder ähnliches?

Aliyah 
Fragesteller
 24.03.2013, 16:11

nein. wenn 2 feiertage hintereinander sind muss ich sogar an einem arbeiten, weil die arbeit mindestens nur einen tag liegen bleiben darf!