Urlaubsanspruch nach Kündigung in der Probezeit (Ausbildung)
Hallöchen,
wie schon oben steht, habe ich eine Frage, was mit dem Urlaub passiert, wenn man in der Probezeit gekündigt bekommt. Ich "war" Azubi in einem Betrieb. 4 Monate lang, dann wurde ich noch 2 Tage vor Ende der Probezeit. Vertraglich festgelegt war ein Jahresurlaub von insgesamt 23 Tagen. Spricht: 23 / 12 ~~> 1,92
1,92 * 4 (Monate) = 7,68...also sagen wir mal 7 Tage.
Wie sieht es nun aus? Bitte mit Paragraphen die dies genausten beschreiben.
3 Antworten
Das Bundesurlaubsgesetz regelt im § 5 den Teilurlaub.
Danach steht Dir für jeden voll gearbeiteten Monat 1/12 des vereinbarten Jahresurlaubs zu (§ 5 Abs. 1 BUrlG)
Wenn Bruchteile von Urlaubstagen mindestens einen halben Tag ergeben, sind sie auf volle Urlaubstage aufzurunden (§ 5 Abs. 2 BUrlG)
Die Bestimmungen des Bundesurlaubsgesetz gelten selbstverständlich auch für Dich.
Ein Urlaubstag berechnet sich nach dem durchschnittlichen Verdienst der letzten 13 Wochen (§ 11 BUrlG) und Resturlaub wird, wenn man ihn vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr nehmen kann nach § 7 Abs. 4 BUrlG ausgezahlt.
Da während der Probezeit eines Ausbildungsverhältnisses fristlos gekündigt werden kann, vermute ich mal, Du bekommst den Urlaub ausgezahlt.
Danke fürs Sternchen
Entweder bekommst du noch die Gelegenheit den Urlaub zu nehmen, was auch durch Freistellung (Du darfst bezahlt zu hause bleiben) passieren kann oder du bekommst es als Urlaubsabgeltung ausgezahlt.
Grundsätzliches über Urlaub findest du hier:
Ich bin ja gekündigt worden. Also ich wurde auch schon ersetzt. Also brauche ich mir auch kein Urlaub zu nehmen. ^^
Wenn die Kündigung schon wirksam ist und du keinen Urlaub genommen oder bekommen hast, dann erfolgt die Abgeltung durch Auszahlung. Wenn du aber innerhalb der Kündigungsfrist nicht zur Arbeit gehst ohne freigestellt zu sein, darf der Arbeitgeber den Urlaub anrechnen. Bist du freigestellt, dann geschiet das eh meist unter Anrechnung der Ansprüche aus Urlaub und Stundenkonto.
Solltest du Arbeitsunfähig sein, kann der Urlaub nicht angerechnet, sondern muss abgegolten werden.
Also der jahresmindest Urlaub beträg schon mal 24 Tage im Jahr.
Deine Rechnung ist so OK. mehr bekommst du nicht.
Wir haben im ersten Jahr 23 ausgemacht weil ich am 5. Januar angefangen habe. Und dann ja 2 x 24 Tage, 1 x 23 Tage und einmal (Im letzten Jahr (bzw die 5 Tage die Übrig bleiben ) ) einen Tag.
Also der jahresmindest Urlaub beträg schon mal 24 Tage im Jahr.
Aber nur dann, wenn der AN eine 6-Tage-Woche hat. Der Mindesturlaub beträgt 4 Wochen. Bei einer 5-Tage-Woche sind das 20 Urlaubstage.
Hier handelt es sich um einen Auszubildenden. Wenn er noch unter das Jugendarbeitsschutzgesetz fällt, gibt es je nach Alter gestaffelt mehr gesetzlich vorgeschriebenen Mindesturlaub (nachzulesen im § 19 Jugendarbeitsschutzgesetz)
Hier handelt es sich um einen Auszubildenden. Wenn er noch unter das Jugendarbeitsschutzgesetz fällt, gibt es je nach Alter gestaffelt
Ich bin zwar ein Azubi, aber bin 22 Jahre alt ^^
Deshalb in meinem Kommentar das "wenn".
Gilt das auch bei Ausbildungen? Ist da dann das Monatsgehalt durch die durchschnittlichen Arbeitstage, multipliziert mit den restlichen Urlaubstagen zu rechnen?