Urlaubsanspruch nach Kündigung in der Probezeit (Ausbildung)

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Das Bundesurlaubsgesetz regelt im § 5 den Teilurlaub.

Danach steht Dir für jeden voll gearbeiteten Monat 1/12 des vereinbarten Jahresurlaubs zu (§ 5 Abs. 1 BUrlG)

Wenn Bruchteile von Urlaubstagen mindestens einen halben Tag ergeben, sind sie auf volle Urlaubstage aufzurunden (§ 5 Abs. 2 BUrlG)

Gilt das auch bei Ausbildungen? Ist da dann das Monatsgehalt durch die durchschnittlichen Arbeitstage, multipliziert mit den restlichen Urlaubstagen zu rechnen?

@Amorphiris

Die Bestimmungen des  Bundesurlaubsgesetz gelten selbstverständlich auch für Dich.

Ein Urlaubstag berechnet sich nach dem durchschnittlichen Verdienst der letzten 13 Wochen (§ 11 BUrlG) und Resturlaub wird, wenn man ihn vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr nehmen kann nach § 7 Abs. 4 BUrlG ausgezahlt.

Da während der Probezeit eines Ausbildungsverhältnisses fristlos gekündigt werden kann, vermute ich mal, Du bekommst den Urlaub ausgezahlt.

@Hexle2

Danke fürs Sternchen

Entweder bekommst du noch die Gelegenheit den Urlaub zu nehmen, was auch durch Freistellung (Du darfst bezahlt zu hause bleiben) passieren kann oder du bekommst es als Urlaubsabgeltung ausgezahlt.

Grundsätzliches über Urlaub findest du hier:

http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/

Ich bin ja gekündigt worden. Also ich wurde auch schon ersetzt. Also brauche ich mir auch kein Urlaub zu nehmen. ^^

@Amorphiris

Wenn die Kündigung schon wirksam ist und du keinen Urlaub genommen oder bekommen hast, dann erfolgt die Abgeltung durch Auszahlung. Wenn du aber innerhalb der Kündigungsfrist nicht zur Arbeit gehst ohne freigestellt zu sein, darf der Arbeitgeber den Urlaub anrechnen. Bist du freigestellt, dann geschiet das eh meist unter Anrechnung der Ansprüche aus Urlaub und Stundenkonto.

Solltest du Arbeitsunfähig sein, kann der Urlaub nicht angerechnet, sondern muss abgegolten werden.

Also der jahresmindest Urlaub beträg schon mal 24 Tage im Jahr.

Deine Rechnung ist so OK. mehr bekommst du nicht.

Wir haben im ersten Jahr 23 ausgemacht weil ich am 5. Januar angefangen habe. Und dann ja 2 x 24 Tage, 1 x 23 Tage und einmal (Im letzten Jahr (bzw die 5 Tage die Übrig bleiben ) ) einen Tag.

Also der jahresmindest Urlaub beträg schon mal 24 Tage im Jahr.

Aber nur dann, wenn der AN eine 6-Tage-Woche hat. Der Mindesturlaub beträgt 4 Wochen. Bei einer 5-Tage-Woche sind das 20 Urlaubstage.

Hier handelt es sich um einen Auszubildenden. Wenn er noch unter das Jugendarbeitsschutzgesetz fällt, gibt es je nach Alter gestaffelt mehr gesetzlich vorgeschriebenen Mindesturlaub (nachzulesen im § 19 Jugendarbeitsschutzgesetz)

@Hexle2

Hier handelt es sich um einen Auszubildenden. Wenn er noch unter das Jugendarbeitsschutzgesetz fällt, gibt es je nach Alter gestaffelt

Ich bin zwar ein Azubi, aber bin 22 Jahre alt ^^

@Amorphiris

Deshalb in meinem Kommentar das "wenn".