Wieviel Stunden Urlaub pro Urlaubstag bei einer 34 Stunden Woche?
Hallo zusammen, erstmal sorry, wenn es hier schon eine passende Antwort gibt, aber ich habe nach langem suchen leider keine gefunden.
Nun zu meiner Frage: Ich arbeite als Teilzeitkraft mit einem Stundenlohn von 10,74 €. Im Durchschnitt 110 -120 Stunden im Monat. Diese verteilen sich auf eine 4 Tage Woche (manchmal auch nur 3 Tage oder wenn mal was ist auch 5 Tage, aber das ist nur alle paar Monate ), mit je 8,5 geleisteten Arbeitsstunden pro Tag (die Pause hab ich schon abgezogen). Kann mir jemand sagen, wieviel Stunden gezahlt werden müssten, wenn ich 4 Tage Urlaub genommen habe? Ich meine pro Tag? In meiner Lohnabrechnung habe ich für 4 Tage Urlaub nur 4,14 € brutto pro Stunde bekommen, insg. ausbezahlte Stunden brutto also 140,76 €. Meine Rechnung allerdings sieht folgender maßen aus: 4 Tage a`8,5 Stunden sind 34 Stunden, diese x 10,74 € machen 365,16 €. Habe ich da nun einen Denkfehler? Weiter habe ich einen Urlaubsansruch von 27 Tagen im Jahr (laut Lohnabrechung). Da ich ja Vertraglich nur eine 4 Tage Woche habe, brauche ich für eine Woche Urlaub ja auch nur 4 Tage Urlaub einreichen, oder? Aber wenn die so ist, hätte ich mit meinen 27 Tagen Jahresurlaub ja viel mehr Urlaubstage als mein Vollzeitkollege. Kann nicht so ganz stimmen, oder?
Ich freue mich schon auf eure Hilfe. Vielen Dank und Grüße Diana
2 Antworten
Urlaub wird in Tagen gerechnet. Du hast einen gesetzlichen Anspruch auf 4 Wochen Jahresurlaub. Wenn du nur 4 Tage die Woche arbeitest, hast du trotzdem nur 4 Wochen Urlaub.
Es gibt hier also gleich drei Problemstellungen:
Erstens die Frage Deiner Wochenarbeitstage: Entweder gehst Du "großzügig" von den vereinbarten nur 4 Wochenarbeitstagen aus und ignorierst, dass"nur alle paar Monate" mal nur 3, aber auch 5 Tage gearbeitet wird; oder Du ermittelst über einen Zeitraum von 1 Jahr (falls Du noch nicht so lange beschäftigt bist, dann die entsprechende Zeit) genau die durchschnittlich geleisteten Wochenarbeitstage.
Zweitens die Frage Deines Urlaubsanspruchs: Offensichtlich ist hier mit 27 Tagen der Urlaubsanspruch für Vollzeitkräfte angegeben, den Du individuell für Dich umrechnen müsstest:
27 betriebliche Urlaubstage ./. betriebliche Wochenarbeitstage X ?? individuelle Wochenarbeitstage = ?? individuelle Urlaubstage
Wenn das Ergebnis eine Bruchzahl ist, die mindestens 1/2 Urlaubstag ergibt, so muss nach dem Bundesurlaubsgesetz BUrlG § 5 Abs. 2 auf einen ganzen Tag aufgerundet werden (also z.B.; 19,5 Tage = 20 Tage).
Drittens die Frage Deiner Urlaubsbezahlung (des Urlaubsentgelts): Für die Berechnung des Urlaubsentgelts nach dem Bundesurlaubsgesetz BUrlG § 11 Abs. 1 gehst Du von der Entgeltsumme der letzten 3 Monate (das sind 13 Wochen) aus, die Du durch die Gesamtzahl der Wochenarbeitstage der letzten 13 Wochen dividierst (das sind entweder 52 Wochenarbeitstage, wenn Du nur die vereinbarten 4 Wochenarbeitstage zugrunde legst, oder du gehst von den oben erwähnten durchschnittlichen Wochenarbeitstagen aufgrund der Berechnung über einen längeren Zeitraum aus).
Durch diese Berechnung erhältst Du als Ergebnis die durchschnittliche Entlohnung für 1 Wochenarbeitstag, die auch für einen Urlaubstag vom Arbeitgeber zu leisten ist!