Wieviel Urlaubsanspruch bei Arbeitsbeginn mitten im Monat?

7 Antworten

Gewöhnlich gibt es 30 Tage Jahresurlaub. Auf den Monat umgerechnet sind das: 30Tage geteilt durch 12 Monate ergibt 2,5Tage je Monat. Wenn du am 8 Okt. 2014 dein Arbeitsverhältnis begonnen hast, sind bis zum 31.12.2014 Okt, Nov, Dez, 3 Arbeitsmonate vergangen. Demnach würtden dir 3 x 2,5 alsi 7,5 Tage Urlaub zustehen aus dem alten Jahr. Im neuen Jahr 2015 erhälst du von Jan bis März auch 3 x 2,5=7,5 Tage, also hättest du einen Urlaubsanspruch aus dem alten Jahr 7,5 Tage plus neues Jahr 7,5 Tage, macht zusammen 15 Tage. Bei 25 Tage entspechend nur 2 Tage pro Monat.

Griesuh  12.03.2015, 15:04

Nix gewöhnlich 30 Tage. gesetzl. Mindest Urlaub 24 Tage. Aufwärts alles möglich.

Er hat 25 Tage Jahresurlaub.

Und du hast die Probezeit vergessen!!

Familiengerd  12.03.2015, 17:36
@Griesuh

Was hat die Probezeit damit zu tun?!?

Sie hat überhaupt keinen Einfluss auf den zustehenden Urlaubsanspruch!

Familiengerd  14.03.2015, 12:07

@ ekelpaket2050:

Deine Rechnung ist - zumindest nach deutschem Recht - so ziemlich falsch!

Erstens gibt es nicht "gewöhnlich" 30 Tage Jahresurlaub - da würden sich sehr viele Arbeitnehmer freuen, wenn es so wäre -, nach dem Gesetz sind es mindestens 24 Werktage (4 Wochen).

Zweitens besteht Urlaubsanspruch nur für jeden vollen Monat (nicht als Kalendermonat, sondern als Zeiteinheit) der Beschäftigung; und in 2014 sind es eben nur 2 volle Monate, für die Urlaubsanspruch erworben wurde!

(Die von Griesuh kurioserweise immer wieder angeführte Probezeit spielt dabei selbstverständlich keine Rolle!)

In § 5 Abs.1a BUrlG heißt es: 

(1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer 

a)für Zeiten eines Kalenderjahrs, für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem Kalenderjahr keinen vollen Urlaubsanspruch erwirbt;

Dir steht also Urlaub für zwei volle Monate für das Jahr 2014 zu, da im Oktober nicht voll gearbeitet wurde.Daraus ergibt sich eine Anspruch von vier Urlaubstagen.( 25 geteilt durch 12 ergibt pro Monat gerundet 2 Tage,bei 2 Monaten also 4Tage)

Ganz einfach:

25 Tage: 12 Monate = 2,1 Tage Urlaub pro vollem Monat.

Jetzt weden 2,1 Urlaubstage/Monat : 21 Arbeitstage x 10 Arbeitstage im Oktober = 1,0 Tage für den Oktober.

1, 0 Tage für Oktober

2,0 Tage für November

2,0 Tage für Dezember.

= insgesammt 5 Tage,

 wenn nicht  .....  die Probezeit wäre.

Denn es es besteht erst ein regelrechter Urlaubsanspruch nach der regulären Probezeit. Im Normalfall gibt es eine Probzeit von 6 Monaten.

So mit hast du in 2014 keinen rechtsanspruch auf Urlaub.

Frühester Urlaubsanspruch ab  15.4.2015

Nemesis900  12.03.2015, 15:12

Wo bitte soll das stehen das man in der Probezeit keinen anspruch auf Urlaub hat?

Nemesis900  12.03.2015, 15:47
@Griesuh

Du fehlinterpretierst dieses Gesetz etwas. Den Anspruch auf den Urlaub hat man. Es geht nur um den VOLLEN Anspruch. Das heißt das man in den ersten 6 Monaten nur den Urlaub nehmen kann den man sich auch schon erarbeitet hat. Nach diesen 6 Monaten kann man auch am Anfang des Jahres seinen ganzen Jahresurlaub nehmen auch wenn man diesen noch garnicht eingearbeitet hat.

Hier auch nochmal ein Link wo das auch  so beschrieben wird: http://www.zeit.de/karriere/beruf/2012-04/arbeitsrecht-urlaub-probezeit

Familiengerd  12.03.2015, 17:43

Da geht ja Einiges durcheinander in Deiner Antwort - sofern es sich um deutsches Urlaubsrecht handelt!

Urlaubsanspruch besteht für jeden vollen Monat des Beschäftigungsverhältnisses (Bundesurlaubsgesetz BUrlG § 5 "Teilurlaub" Abs. 1, 1. Halbsatz).

Hier sind das also 2 volle Monate im Anspruchsjahr 2014, demnach 4 Tage, wie Nemesis900 schon kurz und knapp - und vor allem: richtig!! - geantwortet hat!

Deine Bemerkungen bezüglich der Probezeit sind ohnehin unsinnig!

Griesuh  13.03.2015, 06:26
@Familiengerd

Wenn ihr meint. Dann ist es für euch so.

Familiengerd  13.03.2015, 13:17
@Griesuh

Was heißt hier "für euch"?!?!

Bist Du nach dieser Belehrung etwa immer noch anderer Ansicht?!? :-))

Im Übrigen ist das Nichts, was wir bloß "meinen", sondern es handelt sich um rechtliche Fakten!!!

Du brauchst doch lediglich im Gesetz nachzulesen - darfst es dann aber auch natürlich nicht ignorieren!!! :-))

bis 31.12. hast du Anspruch auf 4,1 Tage. Am 8.1. hättest du Anspruch auf 6,25 Tage.

5 oder 6 da bin ich gerade unsicher. 2 pro Monat aber ich weiß nicht ob du für den Oktober 2 bekommst oder nur 1.

Familiengerd  13.03.2015, 13:39

ob du für den Oktober 2 bekommst oder nur 1

Keinen!

Du musst Dir auch nicht nicht "gerade unsicher" sein, denn das ist exakt auszurechnen!

Es sind im Übrigen 4 Tage Urlaubsanspruch von 2014.