Wie Geld verdienen wenn die eltern hartz 4 beziehen?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Kommt auf deine individuelle Situation an !

Auf jeden Fall stünden dir ab dem 15 Lebensjahr auf Erwerbseinkommen Freibeträge nach § 11 b SGB - ll zu, dass würden vom Bruttoeinkommen zunächst 100 € Grundfreibetrag sein, ab 100 € - 1000 € Brutto kämen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto weitere 10 % an Freibetrag dazu.

Würdest du also angenommen monatlich 450 € Brutto verdienen und die auch aufs Konto bekommen, dann stünden dir 170 € an Freibetrag zu und im Regelfall blieben dann 280 € anrechenbares Erwerbseinkommen, was dann für dich nicht mehr gezahlt würde.

Du müsstest dann dementsprechend aus deinem Einkommen selber an deine Eltern zahlen, wie viel musst du dann selber mit ihnen regeln, aber eigentlich nicht mehr als dein Anteil der Warmmiete und der Kosten für Haushaltsstrom, wenn dann nicht noch z.B. Internet usw.dazu kommen würde.

Das aber nur dann, wenn du unter 25 deinen Bedarf aus eigenem anrechenbaren Einkommen decken könntest und aus der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) deiner Eltern fallen würdest und deine Eltern nicht z.B. noch Kindergeld für dich bekommen und du davon alles oder einen Teil selber noch zur Deckung deines Bedarfs benötigen würdest.

Denn dann würde sich die eigene Zuzahlung an deine Eltern dementsprechend verringern, weil sie diesen Teil des Kindergeldes noch für deinen Bedarf einsetzen müssten.

Nur nicht mehr benötigtes Kindergeld würde dann wieder zum Einkommen der Eltern und entsprechend mindernd auf den Rest der BG - angerechnet.

Würdest du z.B. noch zur Schule gehen und das auch weiterhin machen, dann könntest du dir aus dem Internet mal folgendes suchen ,, ALG - 2 Ferienjob ", denn da könntest du in den Ferien pro Jahr in bis zu 4 Wochen bis zu 1200 € ohne Anrechnung auf deinen Bedarf verdienen.

Wenn der Verdienst höher ausfallen würde, dann geltend auf den übersteigenden Betrag dann wieder die normalen Freibeträge nach § 11 b SGB - ll.

Könntest du mit eventuell sagen wie es dann ist wenn man umgemeldet ist ?
Wird dann trotzdem was abgezogen ?

@RotHaarShanks44

Wenn man nicht mehr auf den Haushalt gemeldet ist und nicht mehr da wohnt, dann kann auch nichts mehr angerechnet werden.

Durch den Auszug könnte aber dann für den Rest der Familie die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete unangemessen werden und im schlimmsten Fall müssten sie dann selber in eine angemessene Wohnung umziehen.

Danke dir für deinen Stern !

und uns alles was ich verdiene abgezogen wird

Alles darf nicht abgezogen werden. Es gibt Freibeträge auf Erwerbseinkommen.

Bis Du allerdings genug Geld für den Führerschein zusammengespart hast, das leider etwas dauern.

Falls Du eine gutbezahlte Arbeit findest, fällst Du aus der Bedarfsgemeinschaft mit Deinen Eltern heraus. Dann hast Du dieses Problem nicht mehr.

Was ist denn mit Deinen Eltern? Arbeiten diese?

Du kannst nur zgb für 100€ arbeiten gehen den das ist der Freibetrag der nicht

angerechnet werden kann oder 200€ wen du erhenamtlich arbeiten gehst!

Das mit dem Füherschein kanst du erstmal vergessen es sei den du verdinst

in einer Ausbildung schon sehr gut den dan must du zb dein eigenen mietanteil davob bezahlen + zb kostegeld das du aushandeln kannst!

Also, soweit ich weiß, wird dir/euch kein Geld ab gezogen, sondern angerechnet, das bedeutet Ihr habt denn nicht weniger, sondern mehr Geld, weil du ein gewissen Freibetrag hast das nicht angerechnet werden darf.

Also gehe einfach arbeiten und verdiene Geld, alles Gute für deine Zukunft und viel Gesundheit für deine Eltern.

Lg