Darf ein Harz4 Empfänger Gesellschafter einer GmbH sein?

7 Antworten

Auch Selbständige haben Anspruch auf ALG-II sofern sie bedürftig sind.

Auch ein ALG-II-Empfänger kann grundsätzlich als Gesellschafter an einer GmbH beteiligt sein.

Gewinnanteile und regelmäßige Vergütungen seitens der GmbH sind als Einkommen zu berücksichtigen; bei Selbständigen gelten bei der Anrechnung von Einkünften die gleichen Regelungen, wie bei allen anderen Personen auch.

Die Stammeinlage stellt Vermögen dar, dessen Verwertung ggf. allerdings voraussichtlich nicht ohne weiteres möglich wäre.

Eine Nichtzahlung einer Vergütung, sofern man tätig ist, dürfte zu Ermittlungen des Jobcenters führen; als Vergütungen werden auch verdeckte Gewinnausschütungen angesehen.

Ebenso wird man mißtrauisch, wenn keine Gewinne seitens der GmbH erzielt werden; man wird sich Verträge vorlegen lassen, die Bilanzen prüfen und sich auch die BWA (Betriebswirtschaftliche Auswertungen) anschauen.

Es ist also nicht ganz so einfach, hier eine Beurteilung abzugeben, da viele Faktoren eine Rolle spielen.

Da dies ein untypischer Fall eines ALG-II-Empfängers ist, dürfte auch die Entscheidungsfindung beim Jobcenter nicht ohne Komplikationen ablaufen.

Hartz4-Bezieher müssen vor Inanspruchnahme staatlicher Hilfen, zuvörderst eigene Vermögenswerte zur Beseitigung der Hilfebedürftigkeit verwenden. Ob der GmbH-Anteil ein Vermögenswert darstellt, muss im Einzelfall geprüft werden. Je nachdem wie hoch der Anteil ist, dürfte die Wahrscheinlichkeit jedoch recht groß sein, dass vor Inanspruchnahme dieser Anteil verwertet werden muss. Bei einer GmbH ist es ja so, dass das Stammkapital 25.000,- € beträgt. Egal ob bar oder in anderen Vermögenswerten. Und wenn Dir davon die Hälfte gehört, dann dürftest Du wohl über den Freigrenzen liegen. Aber wie gesagt, dass muss im Einzelfall das Jobcenter prüfen. Dazu wird das JC in Deinem Fall wohl äußerst umfangreiche Unterlagen anfordern. Auch solche, die tief in den Bereich des "Betriebsgeheimnisses" reichen.

jurafragen  14.09.2014, 13:44
Bei einer GmbH ist es ja so, dass das Stammkapital 25.000,- € beträgt.

Es beträgt mindestens 25.000 Euro.

Egal ob bar oder in anderen Vermögenswerten.

Oder als heiße Luft, die nur noch in der Bilanz steht.

Und wenn Dir davon die Hälfte gehört, dann dürftest Du wohl über den Freigrenzen liegen

Dass eine GmbH auch schlicht nichts Wert sein kann, ist Dir nicht bewusst?

Man darf mit seinem Einkommen und mit seinem Vermögen innerhalb der Freibeträge nach SGB § 12 machen, was man möchte:

  • Essen und Getränke kaufen
  • Opern besuchen oder Drogen konsumieren
  • Anteile an einer GmbH kaufen, an einer AG oder einer Kommanditgesellschaft

Beispiel: Du bist 50 Jahre alt und hast demnach ein "Schonvermögen" von 50 x 150,- Euro = 7.500,- Euro. Wenn du nun 5.000.- oder gar 7.500,- auf dem Konto hast (oder im Sparstrumpf oder in Aktien oder in Gold),

darfst du dieses Vermögen auch umschichten - etwa in eine GmbH!

Das Selbe gilt für dein Einkommen. Auch das darfst du in eine GmbH investieren - sogar deinen Regelbedarf an ALG II.


Wenn dir aber wer Anteile an einer GmbH schenkt, dann ist das ein Einkommen im Sinne von SGB II § 11: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/

"(3) Einmalige Einnahmen sind in dem Monat, in dem sie zufließen, zu berücksichtigen. Sofern für den Monat des Zuflusses bereits Leistungen ohne Berücksichtigung der einmaligen Einnahme erbracht worden sind, werden sie im Folgemonat berücksichtigt. Entfiele der Leistungsanspruch durch die Berücksichtigung in einem Monat, ist die einmalige Einnahme auf einen Zeitraum von sechs Monaten gleichmäßig aufzuteilen und monatlich mit einem entsprechenden Teilbetrag zu berücksichtigen."

Falls du nun Probleme hast, dieses dein Einkommen in Form vom GmbH-Anteilen zu verwerten für

  • Essen und Getränke kaufen
  • Opern besuchen oder Drogen konsumieren

dann kannst du dafür sicher ein Darlehen erhalten analog zu "schwer verwertbarem Vermögen" in SGB II § 24 Absatz 5.

Gruß aus Berlin, Gerd

Das ist eine interessante Frage. Ich bin nicht sicher. Als Gesellschafter hast du auf jeden Fall Anteile an der Gesellschaft. Eine Gesellschaft/Unternehmen ist gesetzlich dazu verpflichtet Gewinn zu erwirtschaften. Daher weiß ich nicht wie lange das ohne Gewinn geht. Als Gesellschafter stehst du auch in der Haftung. Soll heißen du haftest mit zumindest mit deiner Einlage in die Gesellschaft. Wie die AfA diese Einlage einschätzt oder verrechnet kann ich nicht sagen. Im übrigen kann ich die Beweggründe deiner Frage nicht nachvollziehen.

jurafragen  14.09.2014, 13:49
Eine Gesellschaft/Unternehmen ist gesetzlich dazu verpflichtet Gewinn zu erwirtschaften.

Ach? Öfter mal etwas neues. Müssen jetzt alle Karstadt-Vorstände ins Gefängnis? Mit Gewinn war da ja wohl nichts, oder?

Als Gesellschafter stehst du auch in der Haftung

Nein, ein GmbH-Gesellschafter steht im Normalfall nicht in einer Haftung.

Soll heißen du haftest mit zumindest mit deiner Einlage in die Gesellschaft.

Du weißt nicht, wie eine GmbH funktionier, richtig?

Leistungsrechtlich ist es möglich.

Wie es in anderen Rechtskreisen aussieht, wenn ein letztlich Mitteloser zum Gesellschafter avanciert, vermag ich nicht zu beurteilen.

Problem aus leistungsrechtlicher Sicht ist allerdings die Frage der Bewertung und Verwertung des Geschäftsanteils. Das wird mit Sicherheit einige Fragen aufwerfen .. und nicht nur die nach Gewinnen und Einkünften.

jurafragen  14.09.2014, 13:53

Wenn er herrschend an der GmbH beteiligt ist, wird in der Regel fiktiv davon ausgegangen, dass es sich um eine Personengesellschaft handelt, also die Einnahmen der GmbH abzgl. notwendiger Betriebsausausgaben werden (anteilig) als Einkommen angerechnet. Das ist auch nicht ganz falsch, weil insoweit zumindest das Vermögen des Gesellschafters ja auch zumimmt.

Wenn er in keiner herrschenden Stellung ist, wird das so gehandhabt, wie etwa das halten von Aktien in einem Depot. Der Wert der ybeteiligung wäre zu bestimmen und ist Vermögen, die Ausschüttungen sind Einkommen.