Wie viel Geld in der Überbrückungszeit zwischen Abitur und Studium darf ich verdienen ohne Kürzungen des Kindergeldes und Bafög?

3 Antworten

Deine 5400 € Brutto kannst du in deinem Bewilligungszeitraum verdienen, der sollte bei 12 Monaten liegen, du kannst dann also angenommen die ersten 6 Monate gar nichts verdienen, die übrigen 6 Monate dafür das doppelte !

Beim Kindergeld ist das Einkommen nicht mehr relevant, weil die Einkommensgrenze schon am 01.01.2012 ganz abgeschafft wurde.

Es könnte dann nur die Arbeitszeit einen Einfluss auf den Anspruch haben, nämlich dann, wenn man schon eine abgeschlossene Berufsausbildung / Studium hätte, dann darf man in einer Wartezeit oder neben einer weiteren Ausbildung in einem Nebenjob nicht mehr als durchschnittlich 20 Wochenstunden arbeiten, sonst wäre das Kindergeldschädlich und der Anspruch würde für die Zeit der Überschreitung entfallen.

Hallo,

Kindergeld wird einkommensunabhängig gezahlt.

Das Einkommen bei Bafög ist im Bewilligungszeitraum relevant, Bewilligungszeitraum sind 2 Semester, 12 Monate. Das wird dann bei dir wohl 01.10.18 bis 31.09.19 sein.

iwowiwowi 
Fragesteller
 10.07.2018, 21:08

Vielen Dank! :)

.... Kindergeld sollte wegfallen, keine Ausbildung/Überbrückungszeit.

Dein Verdienst? So viel wie du tragen kannst bzw. wie Platz auf Deinem Konto ist.

Prüfe auch ein Stipendium!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
iwowiwowi 
Fragesteller
 10.07.2018, 16:50

Das stimmt so definitiv nicht. Kindergeld erhält man bei einer Überbrückungszeit von weniger als 4 Monaten, was bei mir durch Abitur/Studium gegeben ist. Außerdem gibt es beim Bafög einen maximal verdienst, allerdings weiß ich nur nicht, ob man das Jahr nach Zahl abbrechnet z.b 2017/2018 oder mit Beginn des Arbeitseinsatzes. Insgesamt darf man wie erwähnt nur 5400€ verdienen, durchschnittlich 450€ im Monat um keine Abzüge vom Bafög, was mir zum Oktober zusteht, zu erhalten

schleudermaxe  11.07.2018, 05:50
@iwowiwowi

... und warum stehen so wichtige Zeitangaben nicht in der Frage!

Und Leistungen vom Studentenwerk kann es jetzt noch nicht geben, also kann jetzt auch nichts eingerechnet werden.

Gebe den Antrag bald ab, denn die Studentenwerke hatten zu meinerzeit eine Bearbeitungsdauer von bis zu 6 Monaten und fehlende Unterlagen könne ja nachgereicht werden.

Viel Glück.