Wie verlässt man Jobcenter richtig?

2 Antworten

Du musst Angaben / Nachweise erbringen wann du deine Beschäftigung beginnst,was du da an Bruttoeinkommen hast,welche Steuerklasse du hast und wann du dein erstes Einkommen auf dein Konto bekommst !

Das könntest du dann am einfachsten mit deinem Arbeitsvertrag machen,denn da steht alles notwendige.

Es kommt dann darauf an was ihr bisher vom Jobcenter an Leistungen bekommen habt und wann und mit wie viel Einkommen du rechnen kannst.

Um ganz sicher zu gehen würde ich vorsorglich einen Antrag auf ein zinsloses Darlehen zur Überbrückung stellen,denn sollte dein Einkommen so hoch ausfallen,dass man damit rechnen kann das dann kein Leistungsanspruch mehr besteht,dann stellt das Jobcenter gerne mal die Leistungen vorsorglich ein.

Dann steht ihr ggf.am Monatsanfang ohne etwas bzw.mit nicht viel da,nachdem die Miete usw.gezahlt wurde.

Wenn du also angenommen am 01.03.2016 beginnen würdest und dein erstes Einkommen erst im Folgemonat ( Zuflussprinzip ) auf dein Konto bekommen würdest,dann musst du von den Leistungen nichts zurück zahlen,auch von den evtl. zinslosen Darlehen nicht,weil euch dann die Leistungen regulär noch zugestanden hätten.

Bekommst du es aber im Monat auf dein Konto,in dem du auch Leistungen bekommen hast,in dem Fall also dann ende Februar für den März,dann müsstest du den anrechenbaren Teil deines Einkommens zurück zahlen,max. natürlich nur die erhaltene Leistung.

Es kommt also wie gesagt dann auf das Brutto und Nettoeinkommen an,dann werden aus deinem Brutto Freibeträge berechnet,die dann theoretisch vom Netto abgezogen werden und dann dein anrechenbares Einkommen ergeben würde.

Wenn du also hier die benötigten Antworten auf die Fragen gibst,dann könnte man berechnen was euch evtl.noch zustehen könnte und ob dann evtl. vorrangige Leistungen wie Wohngeld / Kinderzuschlag zu beantragen wären.

Das Jobcenter möchte immer viel wissen - z.B. den neuen Arbeitsvertrag haben etc.

Melden musst du nur, wann dein erster Lohn eingeht und dass du ab dann keine Leistungen mehr benötigst.

Dann bekommst du noch für den ersten Monat dein ALG2. Wenn der Lohn noch im ersten Monat auf deinem Konto erscheint, musst du das ALG für den Monate zurückzahlen (in Raten). Wenn es später kommt, darfst du es behalten. Auf Anfrage musst du das mit deinen Kontoauszügen belegen.

Falls dein Lohn mit den  weiteren Einkünften (KiGled) nicht für die ganze Familie reicht, läuft alles wie gehabt weiter. Dann machst du nur einen Änderungsantrag und bekommst weiterhin ALG2 als Aufstockung.