wieviel fällt meinen partner in der bedarfsgemeinschaft weg wenn ich vollzeit arbeite?

5 Antworten

Wenn ihr eine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) bildet wird dein Einkommen nach Abzug von Freibeträgen nach § 11 b SGB - ll auf den gemeinsamen Bedarf angerechnet !

Habt ihr also ca. 1200 € an Bedarf,dann sollten in einer BG - 2 x 364 € = 728 € Regelsatz anfallen,demnach sollte dann eure KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) bei ca. 472 € liegen.

Bei ca. 1300 € Brutto solltest du ca. 987 € Netto bekommen.

Dir stehen dann auf dein Brutto zunächst 100 € Grundfreibetrag zu,von 100 € - 1000 € Brutto 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto noch mal 10 % Freibetrag.

Es würden dir dann also max. dann 300 € Freibetrag zustehen,dieser würde dir dann theoretisch von deinen ca. 987 € Netto abgezogen,es blieben dann etwa 687 € anrechenbares Netto übrig.

Bei ca. 1200 € Bedarf abzüglich ca. 687 € anrechenbares Einkommen bliebe dann etwa ein Bedarf an etwa 513 € und diese bekommt ihr dann als Aufstockung gezahlt,habt also dann theoretisch 300 € mehr als vorher.

einziger Rat: beim Job-Center nachfragen und genau ausrechnen lassen; hie wird das nicht so einfach sein.

wenn ihr derzeit 1200 bekommt und du nur 1300 brutto verdienen wirst, dann wird nicht alle wegfallen. Dein Einkommen (netto) wird angerechnet auf eure Bedarfsgemeinschaft unter Berücksichtigung eines Freibetrages (ca. 300 Euro). So viel wird euch am Ende dann auch mehr bleiben als jetzt. Und seine Krankenversicherung wird auch weiter gezahlt. 

von deinem gehalt werden die ersten 100 euro anrechnungsfrei gesetzt, dann bis 800 euro 20% darüber hinaus 10% freibetrag. die summiert ziehst du vom einkommen ab und hast deinen anrechnungsfähigen betrag. von dem abgezogen werden der regelsatz partner und dein mietanteil. das was darüber liegt, wird deinem partner vom bedarf abgezogen.

ungefähr kannst du dir das auch mit eigenen daten im alg2 rechner ausrechnen lassen. mal bei google gucken.

isomatte  11.08.2016, 17:54

Die Freibeträge wurden schon 2011 geändert !

Nach den 100 € Grundfreibetrag vom Bruttoeinkommen gehen die 20 % bis 1000 € Brutto,dann von 1000 € - 1200 € Brutto noch mal 10 % Freibetrag.

Die letzte Stufe der Freibeträge erhöht sich von 1000 € - 1500 € Brutto,davon dann auch 10 % Freibetrag,wenn man min. ein minderjähriges Kind hat.

Zu zweit habt ihr einen Anspruch  von knapp 730 € plus die tatsächliche Miete für bis zu 60 qm.

Wenn du arbeitest, hast du einen Freibetrag von 100 € plus 20 % vom Mehrverdienst.

Bei 1300 brutto wäre der Freibetrag als 320,00 € der von deinem Einkommen anrechnungsfrei bliebe.

Da dürfte nicht mehr viel an Unterstützung übrig bleiben. 

Wahrscheinlich habt ihr dann einen Wohngeldanspruch.

Ein Problem wäre dann die Krankenversicherung für deinen Partner. Er ist ja nicht über dich versichert.